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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 65

1 "Ich war zu erreichen für die, die nicht nach mir fragten. / Ich war zu finden für die, die nicht nach mir suchten. / Ich sagte zu einem Volk, das gar nicht zu mir rief: / 'Hier bin ich! Hier bin ich!' (Römer 10.20) 2 Den ganzen Tag streckte ich meine Hände aus nach einem widerspenstigen Volk, / das den eigenen Gedanken nachläuft auf einem unguten Weg. (Jeremia 3.17) (Sprüche 1.24) 3 Fortwährend beleidigen sie mich und fordern mich heraus. / In Götzengärten schlachten sie, verbrennen Rauchopfer auf Ziegeln. 4 Sie hocken in Kammern von Gräbern, / verbringen in Höhlen die Nächte, / sie essen Fleisch von Schweinen / und haben gräuliche Brühe in ihren Gefäßen. (3. Mose 11.7) (Jesaja 66.17) 5 Sie sagen: "'Bleib, wo du bist und komm mir nicht nahe, / ich bin zu heilig für dich!' - Diese Leute sind wie Rauch in meiner Nase, / wie ein Feuer, das den ganzen Tag brennt. 6 Seht her, alles ist aufgeschrieben vor mir. / Und ich werde nicht schweigen, sondern ich zahle es ihnen heim. / Ich zahle ihnen den Lohn aus 7 für ihre Schuld / und die Schuld ihrer Väter", sagt Jahwe. / "Weil sie auf den Bergen Weihrauch verbrannten und mich auf den Hügeln verhöhnten, / zahle ich ihnen den Lohn für ihr Tun; / was sie verdienen, messe ich ihnen zu." 8 So spricht Jahwe: / "Wie man von einer Traube sagt, in der noch Saft enthalten ist: / 'Wirf sie nicht weg, ein Segen ist in ihr!', / so will ich um meiner Diener willen tun, / und nicht das Ganze verwerfen. (1. Mose 18.26) (Jesaja 6.13) 9 Auch künftig wird Jakob Nachkommen haben / und Juda Erben für mein Bergland. / Die von mir Erwählten sollen es erben, / und die mir dienen, wohnen dort. 10 Schafe weiden wieder in der Ebene Scharon / und Rinder lagern im Tal Achor / für mein Volk, das wieder nach mir fragt. (Josua 7.26) 11 Doch ihr, die ihr Jahwe verlasst, / den Berg meines Heiligtums vergesst, / die ihr einen Tisch für Gad, den Glücksgott, deckt, / und der Schicksalsgöttin Meni den Krug mit Würzwein füllt: 12 Das Schwert ist euch als Schicksal bestimmt; / kniet euch nur zum Abschlachten hin! / Denn ich hatte gerufen, aber ihr gabt keine Antwort, / ich hatte geredet, aber ihr habt nicht gehört, / sondern habt gerade das getan, was vor mir böse ist, / habt gerade das erwählt, was mir missfällt." (Jesaja 65.2) (Jesaja 66.4) 13 "Darum spricht Jahwe, der Herr: / Meine Diener bekommen zu essen, doch ihr müsst hungern; / meine Diener haben zu trinken, doch ihr werdet durstig sein; / meine Diener werden glücklich sein, doch ihr werdet beschämt; (Jesaja 55.1) 14 meine Diener werden jubeln vor Freude, / doch ihr werdet schreien vor Qual und heulen vor lauter Verzweiflung. 15 Nur als Fluchwort werden eure Namen bleiben, / wenn die Erwählten schwören: 'So wird Jahwe, der Herr, dich töten!' / Doch sie bekommen Ehrennamen, (Jesaja 62.2) 16 dass dann, wenn man sich Segen wünscht, / man sich segnet bei dem treuen Gott; / und wenn man im Land schwört, / schwört man bei Gott, der die Wahrheit ist. / Dann werden die früheren Nöte vergessen und meinen Augen entschwunden sein. (Jesaja 19.18) (Jeremia 4.2) (Jeremia 12.16) 17 Denn wisst: Ich werde einen neuen Himmel und eine neue Erde erschaffen. / Dann sehnt sich keiner mehr zurück nach dem, was früher war, / keinem mehr kommt das noch in den Sinn. (Jesaja 66.22) (2. Petrus 3.13) (Offenbarung 21.1) 18 Freut euch vielmehr und jubelt ohne Ende / über das, was ich nun erschaffe. / Zur Stadt der Freude mache ich Jerusalem, / und seine Bewohner erfülle ich mit Glück. (Jesaja 35.10) 19 Und auch ich will über Jerusalem jubeln, / will mich freuen über mein Volk. / Dann wird kein Weinen mehr zu hören sein, / kein Wehgeschrei mehr in der Stadt. (Jesaja 25.8) 20 Es wird dort keinen Säugling geben, der nur wenige Tage erlebt, / keinen Greis, der nicht das volle Alter erreicht. / Wer als Hundertjähriger stirbt, gilt noch als jung, / und wer nicht hundert Jahre alt wird, gilt als Sünder, der vom Fluch getroffen ist. (Sacharja 8.4) 21 Sie bauen Häuser und wohnen auch darin, / pflanzen Weinberge und genießen auch ihren Ertrag. (Jesaja 62.8) 22 Sie bauen nicht, damit ein anderer in ihrem Haus wohnt; / sie pflanzen nicht, damit ein anderer die Früchte genießt. / Die Menschen meines Volkes sollen alt wie Bäume werden, / meine Auserwählten sollen die Frucht ihrer Arbeit genießen. (5. Mose 28.30) 23 Ihre Arbeit wird nicht mehr vergeblich sein, / nicht für einen jähen Tod bringen sie Kinder zur Welt. / Denn sie sind die Nachkommen der Gesegneten Jahwes, / und ihre Sprösslinge werden bei ihnen sein. 24 Schon ehe sie rufen, gebe ich ihnen Antwort, / während sie noch reden, erhöre ich sie. (Jesaja 30.19) (Jesaja 58.9) 25 Wolf und Lamm weiden zusammen, / der Löwe frisst Stroh wie das Rind / und die Schlange wirklich nur Staub: / Sie werden nichts Böses mehr tun / und niemand mehr schaden auf meinem heiligen Berg", spricht Jahwe. (Jesaja 11.6-9)