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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 51

1 "Hört auf mich, die ihr nach Gerechtigkeit fragt, / die ihr nach Jahwe sucht! / Schaut zu dem Felsen hin, aus dem ihr gehauen seid, / auf den Brunnenschacht, aus dem man euch gegraben hat. (Jesaja 48.1) 2 Seht auf euren Vater Abraham / und auf Sara, die euch unter Schmerzen gebar! / Als Einzelnen berief ich ihn. / Doch ich habe ihn gesegnet und ihm viele Nachkommen geschenkt." (Hesekiel 33.24) 3 Seid gewiss! Jahwe tröstet Zion und auch alle seine Trümmer! / Das verwüstete Land macht er zu einem Paradies, / die Steppe wie den Garten Jahwes. Freude und Fröhlichkeit findet man dort, / Lobpreis und Gesang. 4 "Merke auf, mein Volk und höre auf mich! / Denn von mir geht die Weisung aus / und mein Recht wird den Völkern zum Licht. 5 Meine Wahrheit ist nah, / mein Heil tritt hervor, / mein Arm verschafft den Völkern ihr Recht. / Die Meeresländer hoffen auf mich, / auf meinen Beistand warten sie. 6 Blickt zum Himmel hoch: / Er wird sich auflösen wie Rauch. / Schaut auf die Erde unter euch: / Sie wird zerfallen wie ein altes Gewand, / und ihre Bewohner werden sterben wie die Fliegen. / Doch mein Heil wird ewig bleiben, / und meine Gerechtigkeit zerbricht nie. (Psalm 102.27) 7 Hört auf mich, die ihr Gerechtigkeit kennt, / du Volk, das meine Weisung in sich trägt: / Fürchtet nicht den Hohn von Menschen, / erschreckt doch nicht vor ihrem Spott! (Matthäus 5.11) 8 Denn wie die Motte ein Kleid zerfrisst, so wird es ihnen ergehen, / wie Wolle, die von der Schabe gefressen wird. / Doch meine Gerechtigkeit wird ewig bestehen / und mein Heil in jeder Generation." 9 "Wach auf, Jahwe, wach auf! / Umkleide dich mit Kraft! / Zeig deine Macht, wie du sie in den Tagen der Vorzeit erwiesen hast! / Warst du es nicht, der Rahab zerhieb, / der das Ungetüm im Meer erstach? (2. Mose 14.14) (2. Mose 15.7) 10 Hast du nicht das Meer trockengelegt, / das Wasser der großen Flut? / Hast du nicht den Meeresgrund zu einem Weg gemacht, / auf dem hindurchzog dein befreites Volk?" (2. Mose 14.21-22) 11 So kehren die von Jahwe Befreiten zurück, / voll Jubel kommen sie wieder nach Zion, / bleibende Freude wird um sie her sein; / ja, Wonne und Glück stellen sich ein, / und Kummer und Seufzen sind für immer vorbei. (Jesaja 35.10) 12 "Ich, ich bin es, der euch tröstet! / Wie kommst du dazu, dich vor Sterblichen zu fürchten, / vor Menschen, die vergehen wie Gras, (Psalm 56.5) (Jesaja 40.6) 13 und Jahwe zu vergessen, der dich gemacht hat, / der den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat? / Warum zitterst du den ganzen Tag vor dem Zorn deines Unterdrückers, / wenn er sich rüstet, um dich zu vernichten? / Wo bleibt denn die Wut des Bedrückers? 14 Bald werden die Gefesselten befreit, / keiner wird durch Hunger sterben, / für alle ist genug zu essen da. 15 Ich bin doch Jahwe, dein Gott, / der das Meer aufwühlt, sodass die Wogen tosen, / Jahwe, der allmächtige Gott, bin ich. 16 Meine Worte gab ich in deinen Mund / und mit dem Schatten meiner Hand hüllte ich dich ein, / als ich den Himmel ausspannte und die Erde gründete, / als ich zu Zion sagte: 'Du bist mein Volk.'" (Jesaja 49.2) 17 Raff dich auf, Jerusalem! / Erhebe dich, steh auf! / Jahwe ließ dich trinken den Becher seines Zorns. / Du hast ihn bis zur Neige ausgeschlürft, / den Trank, der jeden taumeln macht. (Psalm 60.5) (Psalm 75.9) (Jeremia 25.15-18) 18 Und von all den Söhnen, die Jerusalem gebar, / war keiner, der sie bei der Hand nahm, / von allen, die sie aufzog, / niemand, der sie führte. 19 Doppelt hat es dich getroffen, / doch wer zeigt dir schon sein Mitgefühl? / Verwüstung und Zusammenbruch, / Hungersnot und Schwert - und niemand tröstet dich. (Jesaja 47.9) 20 Ohnmächtig sanken deine Kinder hin, / an den Ecken aller Gassen lagen sie wie die Antilope im Netz, / getroffen vom Zorn Jahwes, / von Gottes Schelte und Grimm. (Klagelieder 2.11) (Klagelieder 2.19) 21 Darum höre doch, gebeugte Stadt, / die taumelt und doch nicht betrunken ist! 22 So spricht Jahwe, dein Herr und dein Gott, / der den Prozess seines Volkes führt: / 'Ich nehme dir den Becher aus der Hand, / den Trank des Zornes, der dich taumeln macht, / du musst ihn nicht mehr trinken. (Jesaja 51.17) 23 Ich drück ihn denen in die Hand, / die dich gepeinigt haben, / denen, die dir sagten: / 'Wirf dich nieder, wir schreiten über dich!' / So musstest du deinen Rücken zum Fußboden machen, / zum Weg für die, / die über dich hinweggeschritten sind." (Psalm 129.3)