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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 49

1 Hört mir zu, ihr Meeresländer, / horcht auf, ihr Völker in der Ferne! / Schon im Mutterleib berief mich Jahwe, / von Mutterschoß an hat er meinen Namen genannt. 2 Er machte meinen Mund zu einem scharfen Schwert / und versteckte mich im Schatten seiner Hand. / Er machte mich zu einem sicher treffenden Pfeil / und hat mich in seinem Köcher verwahrt. (Jesaja 51.16) (Offenbarung 1.16) 3 Er sagte zu mir: / "Du bist mein Diener, Israel, / an dir zeige ich meine Herrlichkeit!" (Jesaja 41.8) (Jesaja 42.1) (Jesaja 49.5) 4 Ich aber dachte: "Vergeblich habe ich mich gemüht, / umsonst und nutzlos meine Kraft vertan. / Doch Jahwe sorgt für mein Recht, / er verhilft mir zu meinem Lohn." (1. Könige 19.10) 5 Jetzt hat Jahwe gesprochen, / der mich schon im Mutterleib zu seinem Diener ausgebildet hat, / damit Jakob zurückgebracht und Israel zu ihm heimgeführt werde. / Bei Jahwe bin ich angesehen, / meine Stärke liegt in meinem Gott. 6 Er sagte: "Es ist zu wenig, dass du nur mein Diener bist, / um die Stämme Jakobs aufzurichten, / zurückzuführen die Verschonten Israels. / Ich habe dich auch zum Licht der Nationen gemacht, / dass mein Heil das Ende der Erde erreicht." (Jesaja 42.6) (Jesaja 60.3) (Lukas 2.32) (Apostelgeschichte 13.47) 7 Das sagt Jahwe, der Befreier Israels, / sein heiliger Gott, / zu dem, der ganz und gar verachtet ist, / der von den Völkern verabscheut wird, / der auch unter Gewaltherrschern dient: / "Könige erheben sich, wenn sie das sehen, / und Fürsten werfen sich nieder. / Das geschieht, weil Jahwe sein Wort hält, / weil der Heilige Israels dich erwählt." 8 So spricht Jahwe: / "Ich habe dich rechtzeitig erhört, / am Tag der Rettung habe ich dir geholfen. / Ich habe dich vor Schaden bewahrt, / damit du dem Volk zum Mittler meines Bundes wirst, / um das Land wieder aufzurichten, / das verödete Erbe neu zu verteilen, (Psalm 69.14) (Jesaja 42.6) (2. Korinther 6.2) 9 um den Gefangenen zu sagen: / 'Ihr seid frei!', / denen in der Finsternis: 'Kommt ans Licht!' Gleich an den Wegen grasen sie, / auf kahlen Hängen finden sie Weide. 10 Sie leiden weder Hunger noch Durst. / Hitze und Sonnenglut schaden ihnen nicht, / denn ihr Erbarmer leitet sie / und führt sie immer zur Quelle. (Offenbarung 7.16) 11 Alle meine Berge mache ich zum Weg, / meine Straßen führen über die Höhen. 12 Seht, da kommt mein Volk von ferne! / Die einen kommen vom Norden her, / die andern übers westliche Meer - und jene aus dem Lande Sewenim." (Lukas 13.29) 13 Jubelt, ihr Himmel, / jauchze, du Erde! / Ihr Berge, brecht in Jubel aus! / Denn Jahwe hat sein Volk getröstet, / sich seiner Gebeugten erbarmt. (Jesaja 44.23) 14 Zion sagt: "Jahwe hat mich verlassen, / vergessen hat mich der Herr!" 15 "Kann eine Frau denn ihren Säugling vergessen, / eine Mutter ihren leiblichen Sohn? / Und selbst wenn sie ihn vergessen könnte, / ich vergesse euch nie! (1. Könige 3.26) (Jeremia 31.20) 16 In beide Handflächen habe ich dich eingraviert, / deine Mauern stehen immer vor mir. 17 Schon eilen deine Söhne herbei, / und die dich zerstört und verwüstet haben, ziehen davon. 18 Blick doch auf und schau dich um: / Alle versammeln sich und kommen zu dir! / So wahr ich lebe", spricht Jahwe, / "du wirst sie anlegen wie einen Schmuck, / wirst dich mit ihnen schmücken wie eine Braut. (Jesaja 60.4) 19 Denn deine Trümmerstätten und Einöden, / dein verwüstetes Land wird jetzt für seine Bewohner zu eng, / denn die dich vernichten wollten, sind weit weg. 20 Ja, du warst kinderlos, / doch bald sagen deine Kinder zu dir: / 'Uns wird es hier zu eng. / Schaffe uns mehr Platz!' (Jesaja 54.1) 21 Erstaunt wirst du dich fragen: / 'Wer hat mir diese Kinder geboren? / Man hat mir doch meine geraubt, / und ich konnte keine weiteren gebären! / Ich war verstoßen und verbannt. / Wer hat diese hier denn großgezogen? / Ich war doch ganz allein. / Wo kommen sie nur her?'" 22 So spricht Jahwe, mein Herr: / "Seht, ich hebe vor den Völkern die Hand / und stelle mein Feldzeichen für sie auf. / Und sie bringen auf den Armen deine Söhne herbei, / auf den Schultern tragen sie deine Töchter zu dir. (Jesaja 60.4) 23 Könige werden deine Betreuer sein / und Fürstinnen Ammen für dich. / Mit dem Gesicht auf der Erde ehren sie dich, / küssen den Staub deiner Füße. / Dann wirst du erkennen, dass ich, Jahwe, es bin. / Niemand wird enttäuscht, der mir vertraut." (Psalm 72.9) (Jesaja 60.16) (Micha 7.17) 24 "Kann man dem Starken die Beute wegnehmen?", / fragst du. "Kann der Fang eines Tyrannen entkommen?" 25 Ja, denn so spricht Jahwe: / "Auch einem Starken nimmt man den Gefangenen weg, / und die Beute des Tyrannen entkommt. / Wer dich angreift, den greife ich an, / und deine Kinder rette ich. (Matthäus 12.29) 26 Deine Peiniger speise ich mit ihrem eigenen Fleisch / und mache sie betrunken mit dem eigenen Blut. / Dann werden alle Menschen erkennen, dass ich, Jahwe, dein Retter bin, / der mächtige Gott Jakobs, / der dich befreit."