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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 10

1 Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen, / die unerträgliche Vorschriften machen, 2 um die Schwachen vom Gericht zu entfernen / und die Armen um ihre Rechte zu bringen, / um die Witwen zu plündern / und die Waisen auszurauben. 3 Was werdet ihr am Tag der Heimsuchung tun, / wenn das Unwetter von ferne her kommt? / Zu wem wollt ihr dann fliehen? / Wo wollt ihr Hilfe suchen / und wo eure Ehre lassen? 4 Beugt man sich dann nicht in Gefangenschaft, / wird man unter den Erschlagenen sein. - Trotzdem legt sich Gottes Zorn nicht. / Seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 5.25) 5 Weh Assyrien, der Rute meines Zorns! / In seiner Hand ist der Stock meines Grimms. (Jesaja 7.20) 6 Ich sende ihn gegen einen gottlosen Stamm, / gegen ein Volk, das meinen Zorn erregt, / damit er Beute erbeutet / und raubt wie ein Räuber / und es in den Straßendreck tritt. 7 Doch er stellt sich das ganz anders vor, / er verfolgt seinen eigenen Plan. / Nur Vernichtung von Völkern hat er im Sinn, / auslöschen will er, so viele er kann. (Sacharja 1.15) 8 "Jeder meiner Feldherrn ist ein König!", sagt er. 9 "Ging es Kalne nicht wie Karkemisch, / wurde Hamat nicht wie Arpad besiegt / und Samaria nicht wie Damaskus? 10 Königreiche bekam ich in meine Gewalt, / die viel mehr Götter hatten, / als in Jerusalem und Samaria Statuen stehen. (Jesaja 36.18-20) 11 Was ich an Samaria und seinen Göttern tat, / werde ich auch an Jerusalem und seinen Bildern tun." 12 Doch wenn der Herr sein Werk am Zionsberg und an Jerusalem zu Ende gebracht hat, / wird er mit dem König von Assyrien abrechnen, / mit seiner überheblichen Selbstherrlichkeit / und dem hochmütigen Stolz, / mit dem er auf andere herabsieht. (Jesaja 37.36) 13 Denn er brüstet sich und sagt: "Aus eigener Kraft habe ich das alles getan, / mit meiner Klugheit habe ich es fertiggebracht! / Ich habe die Grenzen der Völker verrückt, / ihre Vorräte geplündert / und sie mit Macht von ihren Sitzen gestürzt. 14 Wie in ein Vogelnest langte meine Hand in die Habe der Völker. / Wie Eier in einem verlassenen Nest / habe ich ganze Länder zusammengerafft. Keiner war da, der mit den Flügeln schlug, / keiner der den Schnabel aufriss und einen Piep von sich gab." 15 Rühmt sich die Axt gegen den, der sie gebraucht? / Tut die Säge sich groß gegen den, der sie zieht? / Das wäre, als ob der Stock den schwingt, der ihn hebt, / als ob das tote Stück Holz den Mann bewegt. (Jesaja 10.5) 16 Darum wird der Herr, Jahwe, der allmächtige Gott, / das fette Assyrien dürr werden lassen. / Unter seiner Pracht flackert ein Brand, / der alles in Flammen aufgehen lässt. 17 Israels Licht wird zum Feuer, / sein heiliger Gott zu einer Flamme, / die seine Dornen und Disteln in Brand setzt / und verzehrt an einem einzigen Tag. (5. Mose 4.24) 18 Mit Stumpf und Stiel werden Wälder und Gärten verbrannt. / Es wird wie ein Aussterben sein. 19 Ein Junge könnte die Waldbäume zählen, / die ihm noch übrig geblieben sind. 20 An dem Tag wird Israels Rest - und wer sonst vom Haus Jakobs entkommen ist - sich nicht mehr stützen auf den, der ihn schlägt, / sondern ganz auf Jahwe vertrauen, / den Heiligen seines Volkes. 21 Ein Rest kehrt um zum starken Gott, / ein Rest von Jakobs Nachkommenschaft. 22 Und wenn dein Volk so zahlreich wäre wie der Sand am Meer, Israel - nur ein Rest davon kehrt um. / Die Vernichtung ist beschlossen. / Die Gerechtigkeit flutet heran. (Römer 9.27) 23 Denn der Herr, Jahwe, der allmächtige Gott, / vollstreckt die Vernichtung mitten im Land. (Jesaja 28.22) 24 Darum spricht der Herr, Jahwe, der allmächtige Gott: / "Fürchte dich nicht, mein Volk, das in Zion wohnt! / Auch wenn Assyrien den Stock über euch schwingt, / wenn es euch schlägt wie Ägypten damals. 25 Es dauert nur noch eine ganz kurze Zeit, / dann wird mein Zorn zu Ende sein / und ist dann auf Assurs Vernichtung bedacht." 26 Jahwe, der allmächtige Gott, wird über ihn die Geißel schwingen. / Gegen sie holt er dann zum Schlag aus / wie am Rabenfels gegen Midian; / er streckt seinen Stab aus über das Meer / wie damals gegen das Ägyptervolk. (2. Mose 14.26) (Richter 7.25) 27 An dem Tag wird die Last Assyriens von deiner Schulter gleiten, / sein Joch von deinem Nacken weggerissen sein, / durch Stärke zersprengt. 28 Sie kommen auf Aja zu, ziehen durch Migron; / und in Michmas lassen sie ihren Tross. 29 Sie marschieren durch die Schlucht. / "Geba wird unser Nachtquartier sein!" / Rama zittert vor Angst, / und Sauls Stadt Gibea ergreift die Flucht. 30 Schrei gellend, Gallim! / Lausche Lajescha! / Armes Anatot! 31 Madmena flieht, / und die Bewohner von Gebim rennen davon. 32 Noch heute macht er Halt in Nob / und streckt seine Hand nach dem Hügel Jerusalems aus, / nach dem Berg, der den Einwohnern Zions gehört. 33 Seht, wie Jahwe, der allmächtige Gott, mit schrecklicher Gewalt die Äste abhaut. / Die mächtigen Bäume werden gefällt, / alles Hohe wird niedrig gemacht. 34 Das Gestrüpp des Waldes wird mit Eisen zerfetzt, / und die Pracht des Libanon fällt.