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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 8

1 "Wenn das geschieht", spricht Jahwe, "wird man die Knochen der Könige von Juda und die ihrer hohen Beamten, die Knochen der Priester, der Propheten und die der Bewohner von Jerusalem aus ihren Gräbern herausholen. 2 Man wird sie ausbreiten vor Sonne, Mond und dem ganzen Sternenheer, die sie geliebt und denen sie gedient haben, denen sie nachgelaufen sind, die sie befragt haben und vor denen sie sich niederwarfen. Niemand wird die Knochen wieder einsammeln. Sie sollen zum Dünger für die Äcker werden. (5. Mose 4.19) (Jeremia 14.16) 3 Und für den Rest von dieser bösen Sippschaft wird der Tod besser als das Leben sein, und zwar überall, wohin ich sie vertreiben werde", spricht Jahwe, der Allmächtige. "Und sage ihnen Folgendes: So spricht Jahwe: 4 'Fällt man denn und steht nicht gleich wieder auf? / Wendet man sich ab und dreht sich nicht wieder um? 5 Warum wendet das Volk Jerusalems sich ab / und bleibt in seiner Abkehrhaltung? / Weshalb halten sie am Irrtum fest / und weigern sich zurückzukehren? 6 Ich habe gehört, was sie sagen - die Wahrheit ist es nicht. / Keiner bereut seine Bosheit und sagt: / Was habe ich nur getan? / Alle stürzen auf ihrem falschen Weg weiter, / stürmen wie Pferde in die Schlacht. 7 Selbst der Storch am Himmel kennt seine Zeiten, / Turteltaube, Kranich und Schwalbe / halten die Frist ihres Heimkommens ein. / Nur mein Volk kennt die Ordnung Jahwes nicht. (Jesaja 1.13) 8 Wie könnt ihr sagen: Wir wissen Bescheid, / wir haben doch Jahwes Gesetz! / Gewiss! Aber deine Gelehrten / haben es völlig verfälscht. 9 Eure Weisen werden sich schämen, / ertappt und bestürzt. / Ja, sie haben Jahwes Wort verworfen. / Und was für eine Weisheit haben sie nun? 10 Darum gebe ich Fremden ihre Frauen, / ihre Felder neuen Besitzern. / Denn vom Kleinsten bis zum Größten / wollen sie Gewinn um jeden Preis. / Auch Propheten und Priester / täuschen das Volk. (Jesaja 56.11) (Jeremia 6.13-15) 11 Die schwere Wunde meines Volkes / behandeln sie nur äußerlich. / 'Heile, heile, Segen', sagen sie, / aber nichts und niemand ist heil." 12 "Schämen müssten sie sich wegen ihres schändlichen Treibens. Aber sie denken gar nicht daran. Sie kennen keine Scham. Deshalb werden sie fallen, wenn alles fällt. Und wenn ich komme, um sie zur Rechenschaft zu ziehen, werden sie stürzen", spricht Jahwe. 13 "Will ich bei ihnen ernten", spricht Jahwe, / "so sind keine Trauben am Weinstock, / keine Feigen am Baum / und alle Blätter verwelkt. / Da gebe ich sie denen, die sie zertreten!" 14 "Wozu sitzen wir herum? / Sammelt euch! Gehen wir los! / Hinein in die befestigten Städte! / Sterben wir dort! / Denn Jahwe, unser Gott, / beschloss unseren Tod. / Vergiftetes Wasser / gab er uns zu trinken, / weil wir gegen ihn gesündigt haben. (Jeremia 9.14) 15 Wir warteten auf Frieden, / doch es kam nichts Gutes. / Wir hofften auf Heilung - und nun das Entsetzen! (Jeremia 14.19) 16 Von Dan vernimmt man schon das Schnauben der Pferde, / das Wiehern der Starken erschüttert das Land. / Sie kommen und fressen alles auf, / auch die Städte und ihre Bewohner." 17 "Passt auf!", spricht Jahwe. / "Ich lasse Schlangen auf euch los, / Vipern, die man nicht beschwören kann, / und sie werden euch beißen!" (Prediger 10.11) 18 Mein fröhliches Gesicht verbirgt meinen Kummer. / Er lastet auf mir und macht mein Herz krank. (Jeremia 4.19) 19 Hört, wie mein Volk aus fernem Land schreit: / "Ist Jahwe nicht in Zion? / Ist sein König nicht darin?" Warum haben sie mich denn mit ihren Bildern provoziert, / diesen geschnitzten Nichtigkeiten fremder Völker?" 20 "Die Ernte ist vorüber, / der Herbst ist vorbei, / und es ist keine Hilfe gekommen!" 21 Der Zusammenbruch von meinem Volk / hat auch mich gebrochen. / Ich bin voller Trauer, mich packt das Entsetzen. 22 Gibt es in Gilead keine Salbe mehr? / Gibt es dort keinen Arzt? / Gibt es keine Heilung für mein Volk? / Weshalb wächst die Wunde nicht zu? (Jeremia 46.11) 23 Wäre mein Kopf ein Gewässer / und meine Augen Tränenquellen, / dann würde ich unsere Toten / Tag und Nacht beweinen. (Jeremia 13.17) (Klagelieder 1.16)