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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 38

1 Einige der Oberen des Königs, nämlich Schefatja Ben-Mattan, Gedalja Ben-Paschhur, Juchal Ben-Schelemja und Paschhur Ben-Malkija hörten, wie Jeremia im Wachthof öffentlich sagte: (Jeremia 21.1) 2 "So spricht Jahwe: 'Wer in dieser Stadt bleibt, wird entweder durch das Schwert, durch den Hunger oder die Pest sterben. Wer aber hinausgeht und sich den Chaldäern ergibt, kommt mit dem Leben davon.' (Jeremia 21.9) 3 So spricht Jahwe: 'Das Heer des Königs von Babylon wird diese Stadt ganz gewiss in die Hand bekommen und erobern.'" 4 Die Oberen sagten zum König: "Dieser Mann muss getötet werden! Wenn er so weiterredet, raubt er den Soldaten, die in der Stadt noch übrig sind, und dem ganzen Volk den letzten Mut. Dieser Mensch sucht nicht das Wohl des Volkes, sondern seinen Untergang." (Amos 7.10) 5 "Macht mit ihm, was ihr wollt", sagte der König. "Ich kann euch nicht daran hindern." 6 Da brachten sie Jeremia zur Zisterne des Prinzen Malkija und ließen ihn an Stricken hinunter. In der Zisterne war kein Wasser mehr, sondern nur Schlamm. Jeremia sank tief darin ein. 7 Im Königspalast lebte ein Eunuch aus Nubien namens Ebed-Melech; der hörte, dass sie Jeremia in die Zisterne gebracht hatten. Der König hielt sich gerade im Benjamintor auf. (Jeremia 39.16) 8 Da verließ Ebed-Melech den Palast und ging zum König. 9 "Mein Herr und König", sagte er, "diese Männer haben dem Propheten Jeremia übel mitgespielt. Sie haben ihn in die Zisterne geworfen. Er wird dort verhungern, denn es gibt kein Brot mehr in der Stadt." 10 Da befahl der König: "Nimm dir dreißig Männer von hier mit und hole ihn aus der Zisterne, bevor er stirbt." 11 Ebed-Melech ging in Begleitung dieser Männer in den Königspalast und holte aus der Vorratskammer Lumpen und zerrissene Kleider. Dann ließ er diese an Stricken zu Jeremia hinunter 12 und rief ihm zu: "Leg die zerlumpten Kleider unter deine Achseln, damit die Stricke nicht einschneiden." Jeremia tat es. 13 Nun zogen sie ihn an den Stricken hoch und holten ihn aus der Zisterne. Jeremia blieb von da an wieder im Wachthof. 14 Dann ließ König Zidkija den Propheten Jeremia zu sich in den dritten Eingang vom Haus Jahwes holen. Er sagte: "Ich frage dich, ob du eine Botschaft für mich hast. Verschweige mir nichts!" 15 Jeremia erwiderte: "Wenn ich es dir sage, lässt du mich bestimmt umbringen. Und wenn ich dir einen Rat gebe, hörst du ja doch nicht darauf." 16 Da schwor der König Jeremia heimlich: "So wahr Jahwe lebt, der uns das Leben gegeben hat: Ich lasse dich nicht töten und liefere dich auch nicht den Männern aus, die dich umbringen wollen!" (Jeremia 38.4-5) 17 Da sagte Jeremia zu Zidkija: "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott, der Gott Israels: 'Wenn du hinausgehst und dich den Heerführern des Königs von Babylon ergibst, wirst du mit deiner Familie am Leben bleiben, und diese Stadt wird nicht in Brand gesteckt. 18 Wenn du aber nicht hinausgehst, wird die Stadt den Chaldäern in die Hände fallen und sie werden sie niederbrennen. Auch du wirst ihnen dann nicht entkommen.'" 19 Der König entgegnete: "Ich fürchte, dass die Chaldäer mich den Judäern ausliefern, die schon zu ihnen übergelaufen sind. Die würden mir sicher übel mitspielen." 20 "Nein", sagte Jeremia, "man wird dich nicht ausliefern. Hör doch auf das, was Jahwe dir durch mich sagen lässt; dann geschieht dir nichts und du bleibst am Leben! 21 Doch wenn du dich nicht ergibst, wird geschehen, was Jahwe mir gezeigt hat. 22 Du wirst sehen: Alle Frauen, die im Palast des Königs von Juda übrig geblieben sind, werden zu den Heerführern des Königs von Babylon hinausgeführt. Sie werden klagen: 'Verführt und betrogen haben sie dich, / die Männer deines Vertrauens. / Deine Füße versanken im Sumpf, / doch sie machten sich alle davon!' (Jeremia 6.14) 23 Man wird alle deine Frauen und Kinder zu den Chaldäern hinausführen. Auch du wirst ihnen nicht entkommen, sondern dem König von Babylon gefangen ausgeliefert werden. Und du wirst schuld daran sein, dass diese Stadt niedergebrannt wird." (Jeremia 32.4) (Jeremia 34.3) 24 Zidkija sagte noch zu Jeremia: "Niemand darf erfahren, was wir hier besprochen haben, sonst bringen sie dich um. 25 Und wenn die Oberen hören, dass ich mit dir geredet habe, werden sie zu dir kommen und dich ausfragen: 'Was hast du zum König gesagt? Was hat dir der König erwidert? Verschweige uns nichts, sonst bringen wir dich um!' 26 Dann sage ihnen nur: 'Ich habe den König dringend gebeten, mich nicht ins Haus Jonatans zurückzuschicken, denn dort würde ich sterben.'" 27 Tatsächlich kamen alle Oberen zu Jeremia und fragten ihn aus. Er antwortete ihnen genauso, wie der König es ihm befohlen hatte. Da ließen sie ihn in Ruhe, denn die Sache war sonst nicht bekannt geworden. 28 Jeremia blieb im Wachthof bis zu dem Tag, an dem Jerusalem erobert wurde. (Jeremia 37.21)