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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 36

1 Im 4. Regierungsjahr des Königs Jojakim Ben-Joschija von Juda kam das Wort Jahwes zu Jeremia: (Jeremia 25.1) 2 "Nimm dir eine Schriftrolle und schreib alles hinein, was ich dir über Israel, Juda und all die anderen Völker gesagt habe, und zwar von dem Tag an, als ich zur Zeit Joschijas das erste Mal zu dir geredet habe, bis heute. 3 Vielleicht werden die Judäer umkehren, wenn sie hören, welches Unheil ich über sie bringen will. Vielleicht geben sie ihr verkehrtes Leben auf, und ich kann ihnen ihre Schuld und Sünde vergeben." (Jeremia 26.3) 4 Da rief Jeremia Baruch Ben-Nerija herbei und diktierte ihm alles, was Jahwe ihm gesagt hatte. Baruch schrieb es in die Rolle. (Jeremia 32.12) 5 Dann gab Jeremia ihm folgenden Auftrag: "Mir wurde es untersagt, das Haus Jahwes zu betreten. 6 Darum geh du am nächsten Fasttag hin und lies aus der Schriftrolle die Worte Jahwes vor, die ich dir diktiert habe. Auch die Judäer, die aus ihren Städten kommen, sollen es hören. 7 Vielleicht werden sie den Herrn anflehen und von ihren bösen Wegen umkehren, denn Jahwe ist voller Zorn über sie und hat diesem Volk furchtbare Strafen angedroht." (Jeremia 36.3) 8 Baruch Ben-Nerija tat alles, was der Prophet Jeremia ihm befohlen hatte, und las die Worte Jahwes im Tempel vor. 9 Es war im Dezember des fünften Regierungsjahres von König Jojakim. Das ganze Volk von Jerusalem und aus den Städten Judas war zu einem Fasten vor Jahwe in Jerusalem zusammengerufen worden. 10 Baruch las im Haus Jahwes die Worte Jeremias vor. Das geschah öffentlich im Aufenthaltsraum des Staatsschreibers Gemarja Ben-Schafan, der sich im oberen Vorhof des Tempels am Eingang des neuen Tores befand. 11 Als Michaja, der Sohn Gemarjas und Enkel Schafans, die Worte Jahwes aus der Schriftrolle hörte, 12 lief er zum Königspalast hinunter. Im Zimmer des Staatsschreibers saßen gerade alle Oberen zusammen: der Staatsschreiber Elischama, Delaja Ben-Schemaja, Elnatan Ben-Achbor, Gemarja Ben-Schafan, Zidkija Ben-Hananja und weitere hohe Beamte. 13 Michaja berichtete ihnen, was Baruch dem Volk aus der Schriftrolle vorgelesen hatte. 14 Da schickten die Oberen Jehudi Ben-Netanja, den Enkel von Schelemja Ben-Kuschi, zu Baruch mit dem Befehl: "Nimm die Rolle, aus der du dem Volk vorgelesen hast, und komm mit!" Baruch gehorchte und kam mit der Schriftrolle zu den Oberen. 15 Die sagten zu ihm: "Setz dich doch und lies uns die Schriftrolle vor." 16 Als sie alles gehört hatten, sahen sie einander erschrocken an und sagten zu Baruch: "Das müssen wir dem König unbedingt berichten!" 17 Sie fragten ihn noch: "Wie bist du dazu gekommen, dies alles von Jeremia aufzuschreiben?" 18 Baruch erwiderte: "Er hat mir jedes Wort diktiert, und ich schrieb alles mit Tinte in die Rolle!" 19 "Ihr müsst euch verstecken, du und Jeremia", sagten die Oberen. "Niemand darf wissen, wo ihr seid!" 20 Dann gingen sie in den Innenhof zum König und berichteten ihm alles. Die Rolle hatten sie aber im Zimmer des Staatsschreibers Elischama gelassen. 21 Der König schickte Jehudi, um sie zu holen. Der tat es und las die Schriftrolle dem König und den Würdenträgern vor, die um ihn herum standen. 22 Weil es Dezember war, hielt sich der König im Winterhaus auf. Vor ihm stand ein Kohlenbecken, in dem ein Feuer brannte. 23 Immer wenn Jehudi drei oder vier Spalten gelesen hatte, schnitt der König sie mit einem scharfen Messer ab und warf sie ins Feuer, bis die ganze Schriftrolle verbrannt war. 24 Weder der König noch seine Würdenträger erschraken über das, was sie hörten. Keiner riss sein Obergewand ein. (2. Könige 22.11) 25 Dabei hatten Elnatan, Delaja und Gemarja den König dringend gebeten, die Rolle nicht zu verbrennen. Aber er hörte nicht auf sie, 26 sondern befahl seinem Sohn Jerachmeël sowie Seraja Ben-Asriël und Schelemja Ben-Abdeel, den Propheten Jeremia und seinen Schreiber Baruch festzunehmen. Doch Jahwe hielt sie verborgen. 27 Nachdem der König die Schriftrolle verbrannt hatte, auf der die Worte standen, die Baruch nach dem Diktat Jeremias niedergeschrieben hatte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: (Jeremia 36.4) 28 "Nimm dir eine neue Rolle und schreib alles hinein, was in der ersten stand, die König Jojakim verbrannt hat. 29 Über König Jojakim von Juda aber sollst du sagen: 'So spricht Jahwe: Du hast die Schriftrolle verbrannt und dich darüber empört, dass Jeremia geschrieben hat, der König von Babylon würde dieses Land ganz bestimmt verwüsten und Menschen und Vieh daraus vertreiben. (Jeremia 7.20) (Jeremia 9.9) (Jeremia 25.9-11) 30 Darum spricht Jahwe über König Jojakim von Juda: Er wird keinen Nachkommen haben, der ihm auf dem Thron Davids folgt, und seine Leiche wird einfach irgendwo hingeworfen werden und der Hitze des Tages und der Kälte der Nacht ausgesetzt sein. (Jeremia 22.19) 31 Ich werde ihn, seine Nachkommen und seine Diener wegen ihrer Schuld zur Rechenschaft ziehen. Ich werde all das Unglück über die Bewohner Jerusalems und die Leute von Juda bringen, das ich ihnen angedroht habe, ohne dass sie darauf reagiert hätten.'" 32 Da gab Jeremia seinem Schreiber Baruch eine neue Schriftrolle. Dieser schrieb nach dem Diktat Jeremias noch einmal alles auf, was schon in der ersten Rolle stand, die König Jojakim ins Feuer geworfen hatte. Und es wurden noch viele ähnliche Worte hinzugefügt.