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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 33

1 Als Jeremia im Wachthof eingeschlossen war, kam das Wort Jahwes noch ein zweites Mal zu ihm. (Jeremia 32.2) 2 So spricht Jahwe, der alles geschaffen, Jahwe, der alles geformt und bereitgestellt hat, Jahwe ist sein Name: 3 "Rufe mich an, dann antworte ich dir und teile dir große, unfassbare Dinge mit, von denen du nichts weißt." 4 Denn so spricht Jahwe, der Gott Israels, über die Häuser dieser Stadt und die Paläste der Könige von Juda, die abgebrochen werden, um sie gegen die Sturmwälle und für andere Kriegszwecke zu verwenden: (Jesaja 22.10) 5 "Man kommt nur, um gegen die Chaldäer zu kämpfen und die Häuser mit den Leichen der Menschen zu füllen, die ich in meiner Zornglut erschlug, weil ich mich wegen der Bosheit dieser Stadt von ihr abgewandt habe: 6 Seht, ich lasse eine Haut über ihre Wunde wachsen und bringe ihr Heilung. Ich stelle sie wieder her und bringe ihr echten, dauerhaften Frieden. 7 Ich wende das Schicksal Judas und Israels und baue sie auf wie am Anfang. (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3) 8 Ich reinige sie von all ihren Sünden, die sie gegen mich begingen, und vergebe ihnen die bösen Taten ihrer Auflehnung gegen mich. (Jeremia 31.34) 9 Dann werde ich mich über Jerusalem freuen, denn diese Stadt wird mir bei allen Völkern der Welt Ruhm und Ehre einbringen. Sie werden von Ehrfurcht überwältigt sein, wenn sie hören, wie viel Gutes und welchen Frieden ich dieser Stadt schenke." 10 So spricht Jahwe: "An diesen Ort, von dem ihr sagt: 'Er ist verwüstet, ohne Menschen und Vieh', in die Städte Judas und die Straßen Jerusalems, die menschenleer sind, in denen man kein Tier mehr findet, 11 dorthin kehren Jubel und Freude zurück. Man wird den Ruf von Bräutigam und Braut wieder hören, und das Lob von denen, die ins Haus Jahwes einziehen und sagen: 'Preist Jahwe, den Allmächtigen, denn Jahwe ist gütig und seine Gnade besteht ewig!' Denn ich werde das Schicksal des Landes wenden, und es wird sein wie am Anfang", spricht Jahwe. (Esra 3.11) (Psalm 106.1) (Jeremia 7.34) 12 So spricht Jahwe, der Allmächtige: "An diesem Ort, der verwüstet ist, wo es keinen Menschen und kein Tier mehr gibt, und in allen umliegenden Städten wird es wieder Weideland geben, auf dem die Hirten mit ihren Herden lagern. 13 Auch die Städte im Bergland und in der Schefela, im Land Benjamin, in der Umgebung von Jerusalem und in ganz Juda sehen wieder Herden vorüberziehen, die von den Hirten gezählt werden", spricht Jahwe. (Jeremia 32.44) 14 "Es kommt eine Zeit", spricht Jahwe, "da lasse ich das gute Wort in Erfüllung gehen, das ich über Israel und Juda geredet habe. 15 In diesen Tagen, zu dieser Zeit werde ich aus der Nachkommenschaft Davids einen gerechten Mann hervorkommen lassen. Er wird im Land für Recht und Gerechtigkeit sorgen. (Jesaja 4.2) (Jeremia 23.5) 16 Dann ist Juda und Jerusalem frei und sicher. Jerusalem wird dann den Namen tragen: 'Jahwe, unsere Gerechtigkeit'." (5. Mose 33.28) (Jeremia 23.6) 17 Denn so spricht Jahwe: "Nie soll es dem Haus Davids an einem Mann fehlen, der auf dem Thron Israels sitzt. (2. Samuel 7.12) (1. Könige 9.5) 18 Auch den Priestern aus dem Stamm Levi soll es nie an einem Mann fehlen, der mir Brandopfer bringt, der das Speisopfer in Rauch aufgehen lässt und das Freudenopfer schlachtet." 19 Das Wort Jahwes kam zu Jeremia. 20 So spricht Jahwe: "Wenn ihr meinen Bund mit Tag und Nacht brechen könnt, sodass Tag und Nacht nicht mehr zu ihrer Zeit eintreten werden, (Jeremia 31.35-36) 21 dann könnte auch mein Bund mit meinem Diener David gebrochen werden, dass er keinen Nachkommen mehr hätte, der als König regiert. Ebenso ist es mit meinen Dienern, den levitischen Priestern. 22 So, wie man die Sterne am Himmel nicht zählen und den Sand am Meer nicht messen kann, so werde ich die Nachkommen meines Dieners David und die Leviten zahlreich machen, die mir dienen." (1. Mose 15.5) (1. Mose 22.17) 23 Das Wort Jahwes kam zu Jeremia: 24 "Hast du gehört, was die Leute sagen? 'Jahwe hat die beiden Stammesverbände verstoßen, die er doch selbst erwählt hatte.' So verachten sie mein Volk, als hätte es aufgehört, ein Volk zu sein." 25 So spricht Jahwe: "Wenn ich meinen Bund mit Tag und Nacht und die Gesetze von Himmel und Erde nicht mehr bestehen ließe, (Jeremia 33.20) 26 dann würde ich auch die Nachkommen Jakobs und die meines Dieners David verwerfen, sodass niemand mehr aus Davids Familie über die Nachkommen von Abraham, Isaak und Jakob herrscht. Denn ich werde Erbarmen mit ihnen haben und ihr Schicksal wenden." (Jeremia 32.44)