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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 32

1 Im 10. Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda - es war das 18. Jahr Nebukadnezzars - kam das Wort Jahwes zu Jeremia. 2 Jerusalem wurde damals vom Heer des babylonischen Königs belagert, und der Prophet Jeremia wurde im Wachthof beim Königspalast gefangen gehalten. (2. Könige 25.1-2) 3 König Zidkija hatte ihn verhaften lassen, weil er geweissagt hatte: "So spricht Jahwe: 'Passt auf! Ich lasse diese Stadt in die Hände des Königs von Babylon fallen. Er wird sie erobern. (Jeremia 21.7) (Jeremia 27.6) 4 Auch König Zidkija wird der Gewalt der Chaldäer nicht entkommen, sondern ganz bestimmt dem König von Babylon in die Hände fallen. Er wird ihm Auge in Auge gegenüberstehen und von Mund zu Mund mit ihm sprechen. 5 Nebukadnezzar wird ihn dann nach Babylon bringen, und dort wird er bleiben, bis ich ihn heimsuche', spricht Jahwe. 'Euer Kampf gegen die Chaldäer wird vergeblich sein.'" (Jeremia 52.11) 6 Jeremia berichtet: Das Wort Jahwes kam zu mir: 7 "Pass auf! Hanamel, der Sohn deines Onkels Schallum, wird zu dir kommen und sagen: 'Kauf meinen Acker in Anatot, denn du hast als nächster Verwandter das Vorkaufsrecht.'" (3. Mose 25.25) (Rut 4.3-4) 8 Wie Jahwe es angekündigt hatte, kam Hanamel zu mir in den Wachthof und sagte: "Kauf mir doch meinen Acker in Anatot im Gebiet von Benjamin ab! Denn du hast das Erb- und Vorkaufsrecht. Bitte kauf ihn!" Da begriff ich, dass es ein Befehl Jahwes war, 9 und kaufte Hanamel den Acker in Anatot für 17 Silberstücke ab. 10 Ich unterschrieb den Kaufvertrag mit den Zeugen, die ich hergebeten hatte, versiegelte das Original und wog das Silber auf der Waage ab. 11 Den Kaufvertrag mit seinen Festlegungen und Bestimmungen, und zwar das versiegelte Original und die offene Abschrift, 12 gab ich Baruch Ben-Nerija, dem Enkel von Machseja. Das geschah in Gegenwart meines Vetters Hanamel, der Zeugen, die den Kaufvertrag unterschrieben hatten, und der anderen Judäer, die sich im Wachthof aufhielten. 13 Dann befahl ich Baruch vor ihnen allen: 14 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Nimm diesen Kaufvertrag, das versiegelte Original und die offene Abschrift, und bewahre sie in einem Tonkrug auf, damit sie lange erhalten bleiben. 15 Denn so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Man wird in diesem Land wieder Häuser, Felder und Weinberge kaufen.'" 16 Nachdem ich Baruch Ben-Nerija den Kaufvertrag gegeben hatte, betete ich zu Jahwe: 17 "Ach, mein Herr, Jahwe, du hast Himmel und Erde durch deine gewaltige Macht und deine große Kraft geschaffen. Dir ist nichts unmöglich. (Jeremia 27.5) (Lukas 1.37) 18 Tausenden von Generationen erweist du deine Gnade, und die Schuld der Väter zahlst du ihren Kindern heim, du großer und mächtiger Gott, dein Name ist 'Jahwe, der Allmächtige'. (2. Mose 20.5-6) 19 Großartig ist dein Rat und gewaltig deine Tat! Du achtest genau auf das, was die Menschen tun, um jedem zu geben, was sein Tun und Lassen verdient. (Römer 2.6) 20 Schon in Ägypten und bis heute hast du Zeichen und Wunder getan an Israel und auch an anderen Menschen. So hast du dir bis heute einen Namen gemacht. 21 Du hast dein Volk Israel mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt mit Zeichen und Wundern, mit ausgestrecktem Arm und gewaltigen Schreckenstaten 22 und hast ihnen dieses Land gegeben, wie du es ihren Vätern unter Eid zugesagt hast, ein Land, das von Milch und Honig überfließt. 23 Sie kamen hinein und nahmen es in Besitz. Doch dann hörten sie nicht mehr auf dich und lebten nicht mehr nach deiner Weisung. Sie taten nichts von dem, was du ihnen befohlen hattest. Da hast du nun dieses Unheil über sie hereinbrechen lassen. 24 Die Angriffsrampen reichen schon bis an die Stadt. Die Eroberung ist vorbereitet. Durch Schwert, Hunger und Pest ist die Stadt ja schon in der Gewalt der Chaldäer, die sie belagern. Es ist eingetroffen, was du gesagt hast, du siehst es ja selbst. 25 Und da sagst du zu mir, ich solle Geld für einen Acker ausgeben und Zeugen dafür benennen, wo doch die Stadt schon in der Gewalt der Chaldäer ist?" 26 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 27 "Sieh doch, ich bin Jahwe, der Gott alles Lebendigen. Sollte mir irgendetwas unmöglich sein? (4. Mose 16.22) (Jeremia 32.17) 28 Darum pass auf! So spricht Jahwe: 'Ich lasse diese Stadt in die Hände der Chaldäer fallen, ich gebe sie in die Gewalt des Königs Nebukadnezzar von Babylon. (Jeremia 32.3) 29 Die Chaldäer, die diese Stadt belagern, werden sie einnehmen und in Brand stecken. Sie werden sie samt allen Häusern niederbrennen, auf deren Dachterrassen man dem Götzen Baal Räucheropfer gebracht und anderen Göttern Trankopfer gespendet hat, um mich zu beleidigen. (Jeremia 19.13) 30 Denn die Leute von Israel und Juda taten von ihrer Jugend an nur das, was mir missfällt. Ja, die Israeliten haben mich durch ihr Verhalten immer nur zornig gemacht', spricht Jahwe. 31 Denn diese Stadt hat mich vom Tag ihrer Gründung an bis heute zur Weißglut gebracht, sodass ich sie nun aus meinen Augen wegschaffen muss. 32 Es geschieht wegen der ganzen Bosheit, mit der die Leute von Israel und Juda mich herausgefordert haben, sie und ihre Könige, ihre hohen Beamten, ihre Priester und Propheten, die Männer von Juda und die Bewohner Jerusalems. 33 Sie haben mir den Rücken zugekehrt und nicht das Gesicht. Obwohl ich sie immer wieder belehrte, hörten sie nicht und nahmen keine Belehrung an. 34 Sie haben ihre Scheusale in das Haus gestellt, das meinen Namen trägt, und haben es so entweiht. (2. Könige 21.4-5) (Jeremia 7.30) 35 Im Hinnomtal haben sie die Opferhöhe des Baal gebaut, um ihre Söhne und Töchter für den Moloch zu verbrennen, was ich ihnen nie befohlen habe. Niemals ist es mir in den Sinn gekommen, solche abscheulichen Taten zu verlangen und Juda in Sünde zu stürzen." (Jeremia 7.31) (Jeremia 19.5) 36 Nun aber spricht Jahwe, der Gott Israels, über diese Stadt, von der ihr sagt: Sie wird durch das Schwert, durch Hunger und Pest dem König von Babylon in die Hände fallen: 37 "Seht, ich sammle sie aus allen Ländern, in die ich sie mit Zorn, Grimm und Wut versprengt habe. Ich bringe sie wieder an diesen Ort zurück und lasse sie hier in Sicherheit wohnen. 38 Dann werden sie mein Volk sein und ich ihr Gott. (Jeremia 24.7) (Jeremia 30.22) (Jeremia 31.1) (Jeremia 31.33) 39 Ich werde es bewirken, dass sie nur eins im Sinn haben und nur eins erstreben: mich allezeit zu fürchten, ihnen und ihren Kindern zum Guten. (Hesekiel 36.27) 40 Und ich werde einen ewigen Bund mit ihnen schließen, dass ich nie aufhören werde, ihnen Gutes zu tun. Ich lege ihnen Ehrfurcht vor mir ins Herz, sodass sie sich nicht mehr von mir abwenden. 41 Dann wird es mir ein Vergnügen sein, ihnen Gutes zu tun. Ganz gewiss pflanze ich sie in dieses Land ein und tue es von ganzem Herzen und mit ganzer Kraft." 42 Denn so spricht Jahwe: "So wie ich all das große Unheil über dieses Volk gebracht habe, werde ich auch all das Gute über sie bringen, das ich ihnen versprach. 43 Man wird wieder Felder kaufen in diesem Land, von dem ihr sagt: 'Es ist Ödland, ohne Menschen und Vieh, und es gehört ja schon den Chaldäern.' 44 Ja, man wird wieder Geld ausgeben für Äcker, man wird Kaufverträge ausstellen und vor Zeugen versiegeln. Man wird es im Gebiet von Benjamin tun, in der Umgebung von Jerusalem und in den Städten Judas, ob sie auf dem Gebirge liegen, in der Schefela oder im Negev. Denn ich werde ihr Schicksal wenden, spricht Jahwe." (Jeremia 29.14) (Jeremia 30.3)