zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 30

1 Das Wort, das von Jahwe zu Jeremia kam: 2 So spricht Jahwe, der Gott Israels: "Alles, was ich dir gesagt habe, schreibe in eine Schriftrolle! 3 Denn seht, es wird eine Zeit kommen, in der ich das Schicksal meines Volkes Israel und Juda wende", spricht Jahwe. "Ich werde sie in das Land zurückbringen, das ich ihren Vorfahren gegeben habe; sie sollen es wieder in Besitz nehmen." (Jeremia 29.14) 4 Folgendes hat Jahwe über Israel und Juda gesagt; 5 ja, so spricht Jahwe: "Wir hören Angstgeschrei. / Entsetzen und kein Frieden! 6 Fragt doch nach und seht: / Bringt ein Mann jemals Kinder zur Welt? / Warum sehe ich da Männer / mit Händen auf den Hüften / wie Gebärende? / Warum sind ihre Gesichter so blass? (Jesaja 13.8) 7 Weh, groß ist jener Tag, / keiner ist ihm gleich! / Die Nachkommen Jakobs sind in Not, / doch sie werden daraus befreit." (Joel 2.11) (Zephanja 1.15) 8 "Es geschieht an jenem Tag", spricht Jahwe, der Allmächtige, "da zerbreche ich das Joch auf dir und zerreiße deine Fesseln. Fremde sollen dich nicht mehr versklaven! (Jeremia 27.12) 9 Nur mir werdet ihr dienen, Jahwe, eurem Gott, und eurem König David, den ich euch erstehen lasse. (Jeremia 23.5) (Hesekiel 34.23) 10 Und du, mein Diener Jakob, hab keine Angst!", spricht Jahwe. "Israel, erschrick nicht! Denn ich will dich retten aus dem fernen Land, deine Nachkommen aus der Gefangenschaft. Jakob wird zurückkehren und in Frieden und Sicherheit leben. Niemand schreckt ihn mehr auf. (Jesaja 44.2) (Jeremia 46.27) 11 Denn ich bin bei dir", spricht Jahwe, "um dir zu helfen. Die Völker, unter die ich euch versprengt habe, werde ich vernichten, nicht aber dich! Dich muss ich nur bestrafen, wie du es verdienst, denn ungestraft kann ich dich nicht lassen." (Jeremia 10.24) 12 Ja, so spricht Jahwe: "Unheilbar ist dein Bruch, / eiterig deine Wunde! (Jeremia 15.18) 13 Keiner tritt für dich ein, / keiner presst den Eiter aus, / keine Haut wächst über die Wunde. 14 Deine Liebhaber vergaßen dich alle, / sie fragten nicht mehr nach dir. / Denn wie einen Feind habe ich dich verwundet, / grausam habe ich dich bestraft / wegen deiner riesigen Schuld / und deiner zahllosen Sünden. 15 Was schreist du über deinen Bruch / und deinen unheilbaren Schmerz? / Wegen deiner riesigen Schuld / und deiner zahllosen Sünden / tat ich dir das an. 16 Doch alle, die dich fraßen, / werden nun selbst verzehrt; / alle, die dich bedrängten, / müssen nun in Gefangenschaft; / alle, die dich beraubten, / werden nun selbst beraubt; / alle, die dich plünderten, / gebe ich nun der Plünderung preis. (Jesaja 33.1) 17 Dir lasse ich die Wundhaut wachsen, / dich heile ich von deinen Wunden", / spricht Jahwe. / "Sie nannten dich ja schon Verstoßene: / 'Das ist Zion, nach der keiner fragt!'" (Jeremia 33.6) 18 So spricht Jahwe: "Seht, ich stelle Jakobs Zelte wieder her, / erbarme mich über seine Wohnungen. / Auf Bergen von Schutt ersteht die Stadt neu, / der Palast auf seinem alten Platz. (Jeremia 30.3) 19 Lobgesang wird dort zu hören sein, / die Stimme fröhlicher Menschen. / Ich lasse mein Volk wachsen, / ihre Zahl nimmt nicht mehr ab. / Ich verschaffe ihnen so viel Ehre, / dass niemand sie mehr verachtet. 20 Es wird ihnen gehen wie früher, / ihre Gemeinschaft besteht vor mir. / Und alle ihre Unterdrücker / ziehe ich zur Rechenschaft. 21 Ihr Führer kommt dann aus ihrer Mitte, / ihr Herrscher stammt von ihnen selbst. / Ich erlaube ihm den Zutritt zu mir, / er darf in meiner Nähe erscheinen. / Denn wer setzt sonst sein Leben aufs Spiel, / um in meine Nähe zu kommen? / Das sagt Jahwe. (Jeremia 30.9) 22 Dann seid ihr wieder mein Volk, / und ich bin wieder euer Gott." (Jeremia 24.7) 23 Passt auf! Ein verheerender Sturm Jahwes bricht los: sein Grimm. Ein Wirbelsturm entlädt sich über diese gottlosen Menschen. (Jeremia 23.19) 24 Der Zorn Jahwes wird nicht nachlassen, bis Jahwe alles ausgeführt hat, was er sich vornahm. Ganz werdet ihr das erst am Ende der von Gott bestimmten Zeit verstehen.