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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 3

1 Er sagt: "Wenn ein Mann seine Frau verstößt / und sie geht von ihm weg / und wird die Frau eines anderen, / darf sie dann wieder zu ihm kommen? / Würde dieses Land nicht ganz und gar entweiht? / Doch du hast viele Liebhaber gehabt! / Und du willst zu mir zurück?", / spricht Jahwe. (5. Mose 24.1-4) 2 "Schau doch die kahlen Höhen an: / Wo trieb man es noch nicht mit dir? / An allen Wegen hast du auf sie gewartet / wie ein Nomade in der Wüste. / Dein Huren hat das Land entweiht / und deine Bosheit ebenfalls. 3 Darum fiel auch kein Regen im Herbst / und auch im Frühjahr nicht. / Doch du hattest die Stirn einer Hure, / du wolltest dich nicht schämen. 4 Jetzt freilich rufst du mir zu: 'Du bist doch mein Vater, / mein Freund aus meiner Jugendzeit! 5 Willst du denn ewig böse / und immer nachtragend sein?' / Ja, so hast du geredet und Böses getan / und meintest, dich durchzusetzen." 6 Als König Joschija regierte, sagte Jahwe zu mir: "Hast du gesehen, was Israel, diese treulose Frau, getan hat? Sie ist auf jede Anhöhe gestiegen, hat sich unter jeden grünen Baum gelegt und sich dort mit anderen eingelassen. (Jeremia 2.20) 7 Ich dachte: 'Wenn sie genug davon hat, wird sie wieder zu mir zurückkehren.' Aber sie kam nicht zurück. Und ihre treulose Schwester Juda sah zu. 8 Ich gab Israel, dieser treulosen Frau, deshalb den Scheidebrief und schickte sie weg. Doch ihre treulose Schwester Juda ließ sich nicht abschrecken, sondern ließ sich selbst mit anderen ein. (2. Könige 17.18-19) (Hesekiel 23.2) 9 So kam es, dass sie durch ihre leichtfertige Unmoral das Land entweihte. Mit Steinmalen und Holzfiguren hat sie Ehebruch getrieben. 10 Und nach all dem ist Juda, die treulose Schwester, immer noch nicht mit ihrem ganzen Herzen zu mir zurückgekehrt. Es war nur geheuchelt, spricht Jahwe." 11 Weiter sagte Jahwe zu mir: "Das abtrünnige Israel steht gerechter da als das treulose Juda. 12 Geh und rufe folgende Worte in Richtung Norden: 'Du treuloses Israel, / kehre zurück!', spricht Jahwe. / 'Ich blicke nicht mehr finster auf dich, / denn ich bin gütig', spricht Jahwe. / 'Ich werde nicht ewig nachtragend sein. (Psalm 103.8-9) 13 Doch du musst deine Schuld einsehen: / Du hast Jahwe, deinem Gott, die Treue gebrochen / und bist fremden Göttern nachgelaufen. / Unter jedem grünen Baum hast du es getan, / aber auf meine Stimme hast du nicht gehört', / spricht Jahwe." 14 "Kehrt doch um, ihr abtrünnigen Kinder!", spricht Jahwe, "denn ihr gehört doch zu mir! Ich hole euch - einen aus einer Stadt und zwei aus einer Sippe und werde euch nach Zion bringen. (Jesaja 6.13) (Hosea 2.21) 15 Dann werde ich euch Hirten geben, die nach meinem Herzen sind. Sie werden euch hüten mit Einsicht und Verstand." (Jeremia 23.4) 16 Weiter sagte Jahwe: "Wenn ihr euch dann im Land wieder vermehrt und fruchtbar seid, wird man nicht mehr nach der Bundeslade Jahwes fragen. Sie wird keinem mehr in den Sinn kommen, niemand denkt mehr an sie, und keiner vermisst sie. Man stellt auch keine neue wieder her. 17 Dann wird man Jerusalem als den Thron Jahwes bezeichnen, und alle Völker werden sich dort zum Namen Jahwes hin versammeln. Sie werden nicht mehr dem Trieb ihres bösen Herzens folgen. (Jesaja 2.2-4) (Jesaja 65.2) 18 Dann werden die Leute von Juda sich mit denen von Israel zusammenschließen. Miteinander werden sie aus dem Land im Norden in das Land zurückkehren, das ich euren Vorfahren als bleibenden Besitz gegeben habe." (Jesaja 11.11-13) 19 "Ich war entschlossen, / dir die Ehrenstellung eines Sohnes zu geben, / dazu ein wunderschönes Land, / den herrlichsten Besitz, / den die Völker nur kennen. / Ich dachte, ihr würdet mich nun Vater nennen, / euch nie wieder abwenden von mir. (Jeremia 3.4) 20 Doch wie eine Frau ihren Mann betrügt, / so habt ihr Israeliten mir die Treue gebrochen", / spricht Jahwe. 21 Auf kahlen Höhen hört man eine Stimme, / ein Weinen, / ein Flehen der Israeliten. / Sie haben ihren Weg verfehlt / und Jahwe, ihren Gott, vergessen. 22 "Kehrt doch um, ihr abtrünnigen Kinder! / Ich will eure Untreue heilen!" / "Hier sind wir, Jahwe, / wir kommen zu dir; / denn du bist unser Gott. (Hosea 6.1) 23 Ja, es war alles Betrug, / was von den Hügeln her kam, / das Toben auf den Bergen. / Ja, die Rettung Israels / kommt nur von Jahwe, unserem Gott. 24 Der schändliche Götze hat alles gefressen, / was unsere Väter erarbeitet haben: / ihre Schafe und Rinder, / ihre Söhne und Töchter. / Es geschah von unserer Jugend an. 25 Wir liegen in unserer Schmach / und unsere Schande bedeckt uns. / Wir haben uns versündigt / an Jahwe, unserem Gott, / wir und unsere Väter, / von unserer Jugend an bis jetzt. / Wir haben nicht auf ihn gehört, / auf Jahwe, unseren Gott."