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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 29

1 Es folgt der Wortlaut des Briefes, den der Prophet Jeremia von Jerusalem aus an die übrig gebliebenen Ältesten unter den Verbannten, an die Priester, die Propheten und alle anderen schickte, die Nebukadnezzar nach Babylonien verschleppt hatte. 2 Zuvor hatten König Jechonja und die Königsmutter die Stadt verlassen samt den Hofbeamten, den Oberen von Juda und Jerusalem, den Bauleuten und den Metallhandwerkern. (2. Könige 24.14-15) 3 Jeremia schickte den Brief durch Elasa Ben-Schafan und Gemarja Ben-Hilkija, die von König Zidkija nach Babylon zu Nebukadnezzar gesandt worden waren: 4 "Jahwe, der allmächtige Gott Israels, lässt allen, die er als Gefangene aus Jerusalem nach Babylonien wegführen ließ, Folgendes sagen: 5 'Baut euch Häuser und wohnt darin! Legt Gärten an und genießt ihre Früchte! 6 Heiratet und zeugt Kinder! Verheiratet eure Söhne und Töchter, damit auch sie Kinder bekommen! Eure Zahl dort soll zunehmen und nicht abnehmen. 7 Bemüht euch um das Wohl der Stadt, in die ich euch verbannt habe, und betet für sie zu Jahwe! Denn wenn es ihr gut geht, geht es auch euch gut.' 8 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 'Lasst euch nicht täuschen von den Propheten und Wahrsagern, die unter euch sind. Hört auch nicht auf das, was ihr euch von ihnen erträumen lasst! (Jeremia 14.14) 9 Denn sie weissagen euch Lügen, und das auch noch in meinem Namen. Ich habe sie nicht gesandt', spricht Jahwe. 10 So spricht Jahwe: 'Erst wenn 70 Jahre für das babylonische Reich vorüber sind, werde ich nach euch sehen und mein gutes Wort erfüllen, euch an diesen Ort zurückzubringen. (Jeremia 25.11-13) 11 Denn ich weiß ja, was ich mit euch vorhabe', spricht Jahwe. 'Ich habe Frieden für euch im Sinn und kein Unheil. Ich werde euch Zukunft schenken und Hoffnung geben. 12 Wenn ihr dann zu mir ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, will ich euch hören. 13 Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden. Ja, wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, (5. Mose 4.29) (Jesaja 55.6) 14 werde ich mich von euch finden lassen', spricht Jahwe. 'Dann wende ich euer Schicksal und sammle euch aus allen Völkern und Orten, in die ich euch versprengt habe. Ich bringe euch an den Ort zurück, aus dem ich euch verschleppen ließ.' (Psalm 126.4) 15 Weil ihr aber behauptet: 'Jahwe hat uns in Babylonien Propheten erweckt', 16 sagt Jahwe über den König, der auf dem Thron Davids sitzt und über das ganze Volk in der Stadt, über eure Brüder, die nicht mit in die Verbannung ziehen mussten: 17 So spricht Jahwe, der Allmächtige: 'Passt auf! Ich bringe Krieg, Hunger und Pest über sie. Ich behandle sie wie die abscheulichen Feigen, die so schlecht sind, dass man sie nicht mehr essen kann. (Jeremia 24.8) 18 Ich stelle ihnen nach mit dem Schwert, mit Hunger und Pest. Ich mache sie zu einem Bild des Schreckens für alle Königreiche der Erde, zum Fluch und zum Entsetzen, zum Hohn und Spott für die Völker, unter die ich sie versprengen werde, (Jeremia 24.9-10) 19 und zwar weil sie nicht auf mich gehört haben', spricht Jahwe. 'Immer und immer wieder habe ich meine Propheten zu ihnen gesandt, aber ihr wolltet nicht hören', spricht Jahwe. (Jeremia 25.4) 20 So hört nun das Wort Jahwes, ihr, die ich von Jerusalem nach Babylonien verschleppen ließ: (Jeremia 29.4) 21 So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels, über Ahab Ben-Kolaja und Zidkija Ben-Maaseja, die euch Lügen weissagen, und das auch noch in meinem Namen: 'Passt auf! Ich liefere sie an König Nebukadnezzar aus, damit er sie vor euren Augen hinrichten lässt. (Jeremia 29.8) 22 Die Verbannten werden ein Fluchwort von ihnen ableiten: Jahwe strafe dich wie Zidkija und Ahab, die der König von Babylon im Feuer rösten ließ! 23 Denn sie haben schändliche Dinge unter den Israeliten getan: Sie haben mit den Frauen anderer Männer Ehebruch getrieben und in meinem Namen Lügen verbreitet, Worte, die ich ihnen niemals aufgetragen habe. Ich weiß es und bin Zeuge', spricht Jahwe." 24 Zu Schemaja aus Nehelam sollst du sagen: 25 "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Du hast in deinem eigenen Namen einen Brief an das Volk in Jerusalem geschickt und an den Priester Zefanja Ben-Maaseja und die anderen Priester dort. Du hast geschrieben: (2. Könige 25.18) (Jeremia 21.1) 26 'Jahwe hat dich zum Nachfolger des Priesters Jojada gemacht, damit Aufseher im Haus Jahwes da sind, die dafür sorgen sollen, dass jeder Verrückte, der sich als Prophet ausgibt, in Block und Halseisen gelegt wird. (Hosea 9.7) 27 Warum bist du nicht gegen Jeremia aus Anatot vorgegangen, der sich bei euch als Prophet aufspielt? 28 Hat er uns doch nach Babylon geschrieben, dass wir noch lange hier bleiben müssen. Wir sollten Häuser bauen und darin wohnen, Gärten pflanzen und deren Früchte essen.'" 29 Der Priester Zefanja hatte Jeremia diesen Brief vorgelesen. 30 Da war das Wort Jahwes zu Jeremia gekommen: 31 "Sende eine Botschaft an alle Verbannten und richte ihnen aus: 'So spricht Jahwe zu Schemaja aus Nehelam: Weil Schemaja sich bei euch als Prophet ausgegeben hat, obwohl ich ihn nicht geschickt habe, und er euch auf Lügen vertrauen ließ, 32 darum werde ich Schemaja aus Nehelam und seine Nachkommen zur Rechenschaft ziehen. Keiner von seinen Leuten soll unter diesem Volk wohnen bleiben und das Gute erleben, das ich meinem Volk tun werde, spricht Jahwe, denn er hat Ungehorsam gegen Jahwe gepredigt.'" (Jeremia 28.16)