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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu mir: "Geh hinunter in den Palast des Königs von Juda und rufe diese Botschaft aus: 2 'Höre, was Jahwe dir zu sagen hat, König von Juda, der auf dem Thron Davids sitzt. Höre es mitsamt deinen Dienern und dem Volk, das durch diese Tore kommt! 3 So spricht Jahwe: Sorgt für Recht und Gerechtigkeit, befreit die Beraubten aus der Gewalt ihrer Unterdrücker! Bedrängt weder Fremde, noch Waisen und Witwen, und misshandelt sie nicht! Vergießt hier kein unschuldiges Blut! (Jeremia 21.12) 4 Nur wenn ihr euch wirklich daran haltet, werden auch weiterhin Könige durch diese Tore einziehen, Könige, die auf dem Thron Davids sitzen; mit Pferd und Wagen werden sie fahren, sie und ihre Diener und das Volk. (Jeremia 17.25) 5 Wenn ihr aber nicht auf diese Worte hört, dann schwöre ich bei mir selbst: Dieser Palast wird zu einem Trümmerhaufen werden!'" 6 Denn so spricht Jahwe über den Palast der Könige von Juda: "Du warst schön wie Gilead und wie der Gipfel des Libanon. Trotzdem mache ich eine Wüste aus dir, einen unbewohnten Ort. 7 Ich schicke dir eine Abrisskolonne, die mit ihrem Werkzeug deine herrlichen Zedernstämme herausbricht und ins Feuer wirft. 8 Menschen aus vielen Ländern werden dann hier vorüberziehen und sich fragen: 'Warum hat Jahwe dieser großen Stadt das angetan?' 9 Dann wird man ihnen antworten: 'Weil sie den Bund mit Jahwe, ihrem Gott, gebrochen haben. Sie haben andere Götter verehrt und ihnen gedient.'" 10 Weint nicht um den Toten, trauert nicht um ihn. Weint vielmehr über den, der fortziehen muss, denn er wird seine Heimat nie wiedersehen. 11 Denn so spricht Jahwe über Schallum Ben-Joschija, den König von Juda, der seinem Vater auf dem Thron folgte und die Stadt verlassen musste: "Er wird niemals wieder hierher zurückkehren! (2. Chronik 36.3-4) 12 Er wird dort sterben, wohin man ihn verschleppt hat. Dieses Land wird er nie wiedersehen!" 13 Weh dem, der seinen Palast mit unrechten Mitteln erbaut, / der ihn aufstockt mit Unrecht, / der die Leute umsonst arbeiten lässt, / sie nicht entlohnt, (3. Mose 19.13) (Micha 3.10) 14 der sagt: "Ich baue mir einen Riesenpalast / mit geräumigen Zimmern im Obergeschoss!" / Er setzt ihm hohe Fenster ein, / täfelt ihn mit Zedernholz / und streicht ihn mit roter Farbe an. 15 Bist du dadurch König, dass du wetteifern kannst mit Prachtbauten aus Zedernholz? Hat dein Vater nicht auch gut gegessen und getrunken und trotzdem für Recht und Gerechtigkeit gesorgt? Ging es ihm damals nicht gut? 16 Den Unterdrückten und Armen verhalf er zum Recht. Deshalb stand es gut! "Sieht man nicht gerade daran, ob jemand mich kennt?", spricht Jahwe. 17 Aber du hast nichts anderes im Sinn als deinen eigenen Vorteil. Dafür vergießt du das Blut unschuldiger Menschen, wendest Erpressung an und gebrauchst Gewalt. 18 Darum spricht Jahwe über König Jojakim Ben-Joschija von Juda: "Für ihn wird es keine Totenklage geben: 'Ach, Bruder, ach, Schwester!' Niemand wird um ihn klagen: 'Ach, unser König, ach, seine Majestät!' (Jeremia 34.5) 19 Man wird ihn wie einen toten Esel verscharren; man schleift ihn fort und wirft ihn weit draußen vor den Toren Jerusalems hin." (Jesaja 14.19) 20 "Ersteig den Libanon und schreie! / Lass deine Stimme auf dem Baschan erschallen / und rufe vom Gebirge Abarim herab, / dass all deine Liebhaber zerschmettert sind. 21 Als es dir noch gut ging, sprach ich dich an. / Aber du sagtest: 'Lass mich in Ruh!' / Das war schon immer deine Art, / nie hörtest du auf mich! 22 Der Wind wird deine Hirten weiden, / und deine Liebhaber werden verbannt. / Schmach und Schande wirst du ernten / wegen all deiner Bosheit. (Jeremia 25.9) (Jeremia 25.18) 23 Noch thronst du wie auf dem Libanon, / wohnst in Palästen aus Zedern. / Wie erbärmlich wirst du sein, / wenn die Schmerzen über dich kommen / wie die Wehen über die Frau!" (Jeremia 13.21) 24 "So wahr ich lebe", spricht Jahwe, "selbst wenn du ein Siegelring an meiner rechten Hand wärst, König Konja Ben-Jojakim von Juda, würde ich dich doch von dort wegreißen. (Jeremia 24.1) 25 Ich werde dich deinen Todfeinden ausliefern, vor denen du Angst hast, und zwar den Chaldäern und ihrem König Nebukadnezzar von Babylon. 26 Dich und deine Mutter werde ich in ein fremdes Land schleudern, aus dem keiner von euch beiden stammt. Dort werdet ihr sterben. (2. Könige 24.12) (2. Könige 24.15) 27 Eure Heimat werdet ihr nie wiedersehen, so sehr ihr euch auch danach sehnt." 28 Ist dieser Konja denn ein zerbrochener Krug, ein Ding, das keinem gefällt? Warum werden er und seine Kinder in ein Land fortgeschleudert, das keiner von ihnen kennt? 29 O Land, Land, Land! Höre das Wort Jahwes! 30 So spricht Jahwe: "Halte diesen Mann als kinderlos in der Chronik fest, als einen, der sein Leben lang nur Misserfolg hat. Denn keinem seiner Nachkommen wird es gelingen, auf dem Thron Davids zu sitzen und Juda zu regieren."