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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 17

1 Mit Eisengriffeln ist Judas Sünde aufgeschrieben, / mit Diamantenspitze eingegraben / in die Tafeln ihrer Herzen / und die Hörner ihrer Altäre. 2 "Wie an ihre Kinder - so denken sie an ihre Altäre und Aschera-Pfähle bei den grünen Bäumen auf den Opferhöhen. 3 Du Volk von Berg- und Hügelpilgern! Deinen Besitz und all deine Schätze und auch deine Opferhöhen gebe ich zur Plünderung frei. Das ist der Lohn für deine Sünden in deinem ganzen Wohngebiet. 4 Du bist selbst daran schuld, wenn du den Erbbesitz, den ich dir gegeben habe, loslassen musst. Ich mache dich zum Sklaven deiner Feinde in einem fremden, unbekannten Land. Ihr habt Feuer in mein Gesicht gebracht, das ist mein Zorn, der ewig brennt." (Jeremia 15.14) 5 So spricht Jahwe: / "Verflucht ist der Mann, der auf Menschen vertraut, / der sich auf Menschenkraft verlässt / und sein Herz von Jahwe abkehrt! (Psalm 118.8) (Psalm 146.3) 6 Er ist wie ein kahler Strauch in der Steppe, / der vergeblich auf Regen hofft. / Er steht auf dürrem Wüstenboden, / im salzigen Land, wo niemand wohnt. (Jeremia 48.6) 7 Gesegnet ist der Mann, der auf Jahwe vertraut, / dessen Hoffnung Jahwe ist! (Psalm 146.5) 8 Er ist wie ein Baum, der am Wasser steht / und seine Wurzeln zum Bach hinstreckt. / Er hat nichts zu fürchten, wenn Hitze kommt, / seine Blätter bleiben grün und frisch. / Ihm ist nicht bange vor dem Dürrejahr; / er trägt immer seine Frucht." 9 Abgründig ist das menschliche Herz, / beispiellos und unverbesserlich. / Wer kann es durchschauen? (Psalm 1.3) 10 Ich, Jahwe, sehe bis auf den Grund. / Ich prüfe die geheimsten Wünsche, / um jedem zu geben, was er verdient, / und zwar aufgrund seiner Taten. (Psalm 7.10) (Römer 2.6) 11 Wie ein Rebhuhn, das Eier ausbrütet, / die es nicht selbst gelegt hat, / so ist ein Mensch, / der Reichtum durch Unrecht erwirbt. / In der Mitte seines Lebens muss er ihn lassen, / und am Ende steht er als Trottel da. (Psalm 39.7) 12 Der Ort unseres Heiligtums / ist ein Thron der Herrlichkeit, / erhaben von Anfang an. 13 Jahwe, du Hoffnung Israels! / Die dich verlassen, werden scheitern, / werden in den Staub geschrieben, / denn sie verließen Jahwe, / die Quelle frischen Wassers. (Jeremia 2.13) 14 Heile mich, Jahwe, dann werd ich geheilt! / Hilf du mir, dann ist mir wirklich geholfen! / Du gibst mir Anlass, dich zu preisen. 15 Sieh doch, wie sie zu mir sagen: "Wo bleibt denn Jahwes Wort? / Es soll sich doch erfüllen!" (Jesaja 5.19) 16 Ich gab den Hirtendienst nicht auf, / wünschte das Unheil nicht herbei, / wie du ja weißt. / Was von meinen Lippen kam, / ist dir wohlbekannt. 17 Mach mir keine Angst, / du bist doch meine Zuflucht, / wenn das Unheil kommt. 18 Bring Schande über meine Verfolger, / aber nicht über mich! / Sie soll das Entsetzen packen, / nicht aber mich. / Bring über sie den Unheilstag, / zerschmettere sie im völligen Zusammenbruch! 19 So sprach Jahwe zu mir: "Stell dich an das Tor des Volkes, durch das die Könige Judas ein- und ausziehen, und auch an alle anderen Tore Jerusalems 20 und rufe dort aus: 'Hört die Botschaft Jahwes, Könige von Juda, Volk von Juda, Einwohner von Jerusalem und alle, die durch diese Tore kommen! 21 So spricht Jahwe: Wenn euch das Leben lieb ist, dann hütet euch davor, am Sabbat irgendeine Last durch diese Tore hereinzutragen! 22 Auch aus euren Häusern dürft ihr am Sabbat nichts hinaustragen. An diesem Tag muss jede Arbeit ruhen. Ehrt den Sabbat als heiligen Tag, wie ich es schon euren Vätern befahl! (Jesaja 56.2) (Jesaja 58.13) 23 Leider haben sie nicht gehorcht, ja nicht einmal hingehört. Sie stellten sich stur und wollten sich nichts sagen lassen. (Jeremia 11.8) 24 Wenn ihr mir aber gehorcht, spricht Jahwe, wenn ihr am Sabbat keine Last durch diese Tore tragt, wenn ihr ihn als heiligen Tag ehrt und keine Arbeit verrichtet, 25 dann werden auch weiterhin Könige durch die Tore dieser Stadt einziehen, die auf dem Thron Davids sitzen; mit Wagen und Pferden werden sie sich fortbewegen, sie und ihre Oberen, die Männer von Juda und die Einwohner Jerusalems. Diese Stadt wird dann für immer bewohnt bleiben. 26 Dann werden Leute aus den Städten Judas und aus der Umgebung Jerusalems kommen, aus dem Land Benjamin, aus der Schefela, vom Gebirge und aus dem Negev. Sie bringen ihre Opfergaben in das Haus Jahwes: Brand- und Freudenopfer, Speise- und Lobopfer und Weihrauch. 27 Wenn ihr aber nicht auf mich hört, wenn ihr den Sabbat nicht als heiligen Tag ehrt, wenn ihr am Sabbat mit Lasten durch die Tore Jerusalems kommt, dann werde ich ein unlöschbares Feuer in diesen Toren entfachen, das die Paläste der Stadt verzehrt.'"