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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Jeremia - Kapitel 15

1 Da sagte Jahwe zu mir: "Selbst wenn Mose und Samuel jetzt vor mir stünden, würde ich mich diesem Volk nicht zuwenden. Jage sie aus meiner Nähe fort! Sie sollen mir aus den Augen gehen! (Psalm 99.6) (Hesekiel 14.14) 2 Und wenn sie dich fragen: 'Wohin sollen wir denn gehen?', dann sage ihnen: 'So spricht Jahwe: Wer zum Pesttod bestimmt ist, bekomme die Pest; / wer zum Schwerttod bestimmt ist, laufe ins Schwert; / wer zum Hungertod bestimmt ist, sterbe an Hunger; / wer zur Verbannung bestimmt ist, ziehe in die Verbannung!' (Jeremia 43.11) (Sacharja 11.9) 3 'Ein vierfaches Verderben lasse ich gegen dieses Volk los', spricht Jahwe, 'das Schwert zum Umbringen, die Hunde zum Fortzerren, die Vögel und die wilden Tiere zum Zerfleischen und zum Fressen. (Hesekiel 14.21) 4 Ich mache sie zu einem Bild des Entsetzens für alle Völker der Erde, und zwar wegen König Manasse Ben-Hiskija von Juda und dem, was er in Jerusalem getan hat.'" (2. Könige 21.11) (2. Könige 23.26) 5 "Wer hat noch Mitleid mit Jerusalem? / Wer wird dir sein Beileid bekunden? / Wer wird dich besuchen / und fragen, wie es dir geht? 6 Du hast mich zurückgestoßen, / spricht Jahwe, / du hast mir den Rücken gekehrt. / Deshalb habe ich dich angegriffen / und zugrunde gerichtet. / Ich bin es leid, nachsichtig zu sein! 7 Mit der Worfschaufel habe ich sie / aus dem Land hinausgeworfen. / Ich machte mein Volk kinderlos, / ich gab es verloren, / denn sie kehrten nicht um. (Matthäus 3.12) 8 Es wird mehr Witwen bei ihnen geben, / als Sandkörner an den Stränden. / Über die Soldatenmütter / brachte ich am hellen Tag den Tod, / Angst und Entsetzen / kam plötzlich über sie. 9 Nun welkt die Frau dahin, haucht ihr Leben aus, / sie, die sieben Söhne gebar. / Ihre Sonne ging unter mitten am Tag, / sie wurde beschämt und enttäuscht. / Der Rest von ihnen fällt im Krieg, / ausgeliefert ihren Feinden", / spricht Jahwe. (Amos 8.9) 10 Weh mir, Mutter, dass du mich geboren hast! / Jeder streitet und zankt mit mir, / das ganze Land feindet mich an! / Ich habe weder Geld verliehen / noch habe ich welches geborgt. / Trotzdem verfluchen mich alle. (Jeremia 20.14) 11 Jahwe spricht: / "Habe ich dich nicht zum Guten stark gemacht? / Ich werde dafür sorgen, / dass dein Feind dich anfleht, / wenn er in Not und Bedrängnis gerät. 12 Kann man Eisen zerbrechen, / Eisen aus dem Norden / und Bronze dazu? 13 Juda, dein Vermögen und deinen Besitz / gebe ich zur Plünderung frei. / Das ist der Lohn für eure Sünden, / die ihr überall im ganzen Land begangen habt. 14 Ich mache dich zum Sklaven deiner Feinde / in einem Land, das du nicht kennst. / Wie Feuer lodert mein Gesicht, / und euch wird es verbrennen." 15 Jahwe, du weißt alles, / denk an mich und setz dich für mich ein! / Nimm Rache für mich an meinen Verfolgern! / Nicht, dass deine Langmut / mich zugrunde gehen lässt! / Du weißt doch, dass sie mich / deinetwegen beschimpfen. 16 Wenn du zu mir sprachst, verschlang ich jedes Wort. / Deine Worte haben mich mit Glück und Freude erfüllt. / Denn ich gehöre ja dir, / Jahwe, allmächtiger Gott. (Hesekiel 3.1-3) 17 Nie saß ich in fröhlicher Runde, / nie scherzte ich mit. / Von deiner Hand gepackt sitze ich allein, / denn deine Erbitterung erfüllt auch mich. 18 Warum hört mein Schmerz nicht auf? / Warum schließt sich meine Wunde nicht? / Warum will sie nicht heilen? / Du hast mich enttäuscht, / du bist für mich wie ein Bach, der im Sommer versiegt. (Jeremia 30.12) 19 Da sagte Jahwe zu mir: / "Wenn du umkehrst, nehme ich dich wieder an, / dann darfst du mir wieder dienen. / Wenn du deine Worte überlegst, / und nicht mehr solchen Unsinn von dir gibst, / dann darfst du wieder mein Mund sein. / Sie müssen auf dich hören, / aber du nicht auf sie! 20 Dann mache ich dich für dieses Volk / zu einer festen eisernen Mauer. / Sie werden dich bekämpfen - doch ohne Erfolg, / denn ich bin bei dir und werde dich retten. / Ich schütze dich, ich, Jahwe. (Jeremia 1.18) 21 Ich rette dich aus der Hand der Bösen, / aus brutalen Fäusten befreie ich dich."