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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 7

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch! So spricht Jahwe, der Herr, zum Land Israel: 'Das Ende kommt! Über das ganze Land bricht das Ende herein! 3 Jetzt kommt das Ende über dich! Ich lasse meinen Zorn gegen dich wüten und richte dich für deine Vergehen. Deine Gräueltaten zahle ich dir heim. 4 Mir werden keine Tränen wegen dir kommen, ich werde kein Mitleid mit dir haben, sondern ich bringe deine Vergehen über dich. Du sollst die Folgen deiner Gräuel fühlen! Und ihr sollt erkennen, dass ich, Jahwe, es bin.' 5 So spricht Jahwe, der Herr: 'Unheil über Unheil, - da, es ist gekommen! 6 Ein Ende kommt! Es kommt das Ende, es erwacht. Pass auf, es kommt auf dich zu! 7 Es kommt, es bricht über dich herein, Bewohner des Landes. Es kommt die Zeit, nah ist der Tag: Tumult, und nicht Jubel in den Bergen! (Joel 1.15) 8 Bald schütte ich meinen Grimm über dich aus und kühle meinen Zorn an dir. Ich richte dich für deine Vergehen. Deine Gräueltaten zahle ich dir heim! 9 Mir werden keine Tränen wegen dir kommen, ich werde kein Mitleid mit dir haben, sondern ich bringe deine Vergehen über dich. Du sollst die Folgen deiner Gräuel fühlen! Und ihr sollt erkennen, dass ich, Jahwe, einer bin, der schlägt. 10 Seht, da ist der Tag! Da, er kommt! Es bricht über dich herein. Es sprosst der Stab, es blüht der Frevel, (Jesaja 10.5) 11 die Gewalttat erhebt sich und wird zum Zepter des Bösen. Nichts bleibt von ihnen, von ihrer Menge und ihrem Gepränge, und keine Klage ist um sie. 12 Die Zeit kommt, der Tag ist da! Wer etwas kauft, soll sich nicht freuen, und der Verkäufer soll nicht traurig sein, denn Zornglut kommt über die ganze lärmende Menge. 13 Der Verkäufer wird das Verkaufte auch im Erlassjahr nicht wiedererlangen, und wenn er noch so lange leben sollte. Denn die Vision richtet sich gegen sie alle und verändert sich nicht. Und weil sie alle schuldig sind, wird keiner sein Leben retten. (3. Mose 27.24) 14 Man stößt ins Horn und macht alles bereit, doch keiner zieht in den Kampf, denn meine Zornglut kommt über all ihre Menge. 15 Draußen das Schwert, drinnen Hunger und Pest. Wer auf dem Feld ist, stirbt durch das Schwert, wer in der Stadt ist, den fressen Hunger und Pest. 16 Und wenn Versprengte auf die Berge entkommen, werden sie dort wie Tauben in den Schluchten sein: Alle jammern über ihre Schuld. 17 Alle Hände werden schlaff und alle Knie werden weich. 18 Sie ziehen den Trauersack an, und ein Schauder hüllt sie ein. Alle Gesichter sind verstört und alle Köpfe kahl. (Jesaja 15.2) (Jeremia 48.37) 19 Ihr Silber und Gold werfen sie wie Unrat auf die Gassen; es kann sie an jenem Tag nicht retten vor dem grimmigen Zorn Jahwes. Sie können damit ihren Bauch nicht füllen, ihren Hunger nicht stillen, denn es war der Anstoß zu ihrer Schuld. (Sprüche 11.4) (Zephanja 1.18) 20 Sie waren stolz auf ihren kostbaren Schmuck und haben ihre abscheulichen Götzen und ihre gräulichen Bilder daraus gemacht. Darum habe ich ihn für sie zum Ekel gemacht. 21 Darum gebe ich alles den Fremden zur Beute, den Frevlern der Erde gebe ich es preis, damit sie alles entweihen. 22 Und ich wende mein Gesicht ab und lasse sie auch mein Heiligtum entweihen, dass Räuber eindringen können und es schänden. 23 Fertige die Kette an! Denn das Land ist voll von Mord und Totschlag, und in der Stadt regiert die Gewalt. 24 Ich führe die schlimmsten Völker herbei, dass sie ihre Häuser besetzen. Ich mache dem Hochmut der Mächtigen ein Ende und entweihe alles, was ihnen heilig ist! 25 Dann bekommen sie Angst und suchen nach Sicherheit, doch es wird sie nicht geben. 26 Ein Unglück folgt dem anderen, und eine Schreckensnachricht jagt die nächste. Nun suchen sie Visionen beim Propheten. Doch auch der Priester verlor das Gesetz, und die Ältesten wissen keinen Rat. 27 Der König wird trauern, der Fürst sich in Entsetzen hüllen, und zittern werden die Hände des Volkes. Ich behandle sie, wie es ihrem Verhalten entspricht, ich richte sie nach ihrem eigenen Recht. Sie sollen erkennen, dass ich, Jahwe, es bin.'"