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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 40

1 Am Jahresanfang, am 10. April im 25. Jahr unserer Verbannung - das war das 14. Jahr nach dem Fall der Stadt - legte Jahwe die Hand auf mich und brachte mich genau dorthin. 2 In göttlichen Visionen brachte er mich ins Land Israel und setzte mich auf einem sehr hohen Berg nieder. Auf dessen Südseite war so etwas wie eine Stadt zu sehen. 3 Dorthin brachte er mich. Am Tor stand ein Mann, der aussah, als sei er aus Bronze. In seiner Hand hielt er eine Schnur aus Flachs und eine Messrute. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Der Mann sagte zu mir: "Du Mensch, mach deine Augen und Ohren auf und achte genau auf alles, was ich dir zeige. Denn dazu bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Haus Israel alles, was du hier zu sehen bekommst." (Hesekiel 44.5) 5 Ich sah, dass der ganze Tempelbezirk von einer Mauer umschlossen war. Der Mann maß sie mit der Messrute in seiner Hand aus: eine Rute hoch, eine Rute dick. Die Messrute in seiner Hand war sechs Ellen lang, die Elle eine Handbreit länger als gewöhnlich gerechnet. 6 Dann stieg der Mann die Stufen hinauf, die zum östlichen Toreingang führten, und maß die Torschwelle. Sie war drei Meter breit. 7 Jede Nische für die Wächter im Tor war drei Meter lang und drei Meter breit. Die Pfeiler zwischen den Nischen waren zweieinhalb Meter dick. Die Schwelle der hinteren Toröffnung war, wie die der vorderen, drei Meter breit. 8 Dann maß er die Vorhalle des Tores zum Tempel hin. Sie war drei Meter tief 9 und vier Meter breit. Die Mauerstücke rechts und links am Ausgang waren einen Meter dick. 10 Das Osttor hatte auf jeder Seite drei durch Pfeiler getrennte gleich große Nischen für die Wächter. 11 Die lichte Weite der Toröffnung betrug fünf Meter und die ganze Torbreite sechseinhalb Meter. 12 Die Nischen für die Wächter auf jeder Seite waren zum Durchgang hin mit einer Mauer von einem halben Meter Höhe abgeschlossen. 13 Dann maß er die Breite des ganzen Tores. Vom Dachansatz der einen Nische bis zum Dachansatz der gegenüberliegenden waren es zwölfeinhalb Meter. 14 Für die vorspringenden Wände, die auf die Pfeiler des Innenhofes zuliefen, machte er eine Länge von zehn Metern aus. 15 Das ganze Torgebäude vom Vordereingang bis zu dem des Innenhofs maß 25 Meter. 16 Die Nischen hatten gerahmte Fenster an den Außen- und Innenwänden. Auch die Vorhalle hatte ringsherum Fenster. Und die Mauerstücke am Torausgang waren mit Palmen verziert. 17 Dann brachte er mich in den äußeren Vorhof. Dieser war ringsherum von 30 nebeneinander liegenden Räumen umgeben. Vor diesen Räumen war der Boden mit Steinplatten belegt. 18 Der Plattenbelag reichte so weit in den Vorhof hinein wie die Torgebäude und lag tiefer als der innere Vorhof. 19 Er maß den Abstand zwischen der Innenseite des unteren Tores bis zur Außenseite des höher gelegenen Innentores. Es waren 50 Meter. Nachdem die Ostseite ausgemessen war, gingen wir auf die Nordseite. 20 Auch dort war ein Tor zum äußeren Vorhof. Seine Außenseite zeigte nach Norden. Er maß seine Länge und Breite. 21 Es hatte drei Nischen auf jeder Seite für die Wächter. Seine Pfeiler und die Vorhalle hatten die gleichen Maße wie das erste Tor. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 22 Vorhalle, Fenster und Palmen sahen genauso aus wie beim Osttor. Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. 23 Wie beim Osttor befand sich genau gegenüber ein Tor, das zum inneren Vorhof führte. Von Tor zu Tor waren es 50 Meter. 24 Dann führte er mich auf die Südseite. Auch dort war ein Tor. Seine Vorhalle und das Mauerwerk hatten die gleichen Maße wie die anderen Tore. 25 Auch die Fenster im Torgebäude und in der Vorhalle waren wie die anderen Fenster. Das Tor war 25 Meter lang und halb so breit. 26 Auf sieben Stufen stieg man zum Toreingang hinauf, und seine Vorhalle lag auf der Innenseite. Die Mauerstücke rechts und links waren mit Palmen verziert. 27 Auch hier hatte es als Gegenstück in 50 Metern Entfernung ein Tor zum inneren Vorhof. 28 Dann führte er mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 29 Die Nischen für die Wächter, die Mauervorsprünge und die Vorhalle waren wie dort. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 30 Die Vorhallen rings um den Innenhof waren zwölfeinhalb Meter lang und zweieinhalb Meter tief. 31 Seine Vorhalle jedoch lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 32 Dann brachte er mich in den inneren Vorhof auf die Ostseite und vermaß das dort gelegene Tor. Es hatte die gleichen Maße wie die anderen Tore. 33 Die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang hatten die gleichen Maße. Auch dieses Tor und seine Vorhalle hatten ringsherum Fenster. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 34 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine Mauerstücke waren mit Palmen verziert und acht Stufen bildeten den Aufgang. 35 Dann führte er mich zum Nordtor und maß es aus. Es war den anderen Toren gleich: 36 die Nischen für die Wächter, seine Vorhalle und das Mauerwerk am Ausgang und die Fenster ringsherum. Es war 25 Meter lang und halb so breit. 37 Seine Vorhalle lag zum äußeren Vorhof hin. Seine beiden Mauerstücke waren mit Palmen verziert, und acht Stufen bildeten den Aufgang. 38 Dort gab es einen Raum, dessen Türöffnung sich an den Mauervorsprüngen der Tore befand. Dort wusch man das Brandopfer ab. 39 In der Vorhalle selbst standen auf jeder Seite zwei Tische. Auf ihnen wurden die Tiere für das Brand-, Sünd- und Schuldopfer geschlachtet. 40 An den beiden Außenwänden der Vorhalle rechts und links vom Eingang des Nordtores waren ebenfalls je zwei Tische aufgestellt. 41 So standen auf jeder Seite des Tores vier Tische, also insgesamt acht, auf denen geschlachtet wurde. 42 Die Tische für das Brandopfer waren aus Quadersteinen gebaut. Sie waren dreiviertel Meter lang, ebenso breit und einen halben Meter hoch. Auf sie wurde alles hingelegt, was man zum Schlachten der Opfertiere brauchte. 43 Ringsherum waren acht Zentimeter lange Haken für das Opferfleisch befestigt, das auf die Tische kam. 44 Im Innenhof neben dem Nord- und Südtor befanden sich je ein Raum, der sich zum Vorhof hin öffnete. Der eine war nach Süden hin offen, der andere nach Norden. 45 Mein Führer sagte zu mir: "Der Raum, der nach Süden schaut, ist für die Priester bestimmt, die für den Tempel zu sorgen haben, 46 und der, der nach Norden offen ist, für die Priester, die am Altar Dienst tun. Das sind die Nachkommen Zadoks, also diejenigen Leviten, die in die Nähe Jahwes kommen dürfen, um ihm zu dienen." (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 5.34) 47 Dann vermaß er den inneren Vorhof. Er war 50 Meter lang und 50 Meter breit. Vor dem Tempelhaus stand der Altar. (Hesekiel 43.13) 48 Nun führte er mich in die Vorhalle des Tempelhauses und maß sie aus. Das Mauerwerk rechts und links von ihrem Eingang war je zweieinhalb Meter dick. Das Eingangstor selbst war sieben Meter breit und die Mauervorsprünge je anderthalb Meter. (1. Könige 6.3) 49 Die Vorhalle war zehn Meter breit und sechs Meter tief. Zehn Stufen führten zu ihr hinauf. Vor den Mauerstücken auf beiden Seiten stand je eine Säule. (1. Könige 7.21)