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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 39

1 "Du Mensch, weissage Folgendes gegen Gog: So spricht Jahwe, der Herr: Pass auf, ich gehe gegen dich vor, Großfürst von Meschech und Tubal. 2 Ich lenke dich herum und führe dich auf deinem Weg. Ich lasse dich vom äußersten Norden her kommen und bringe dich auf die Berge Israels. 3 Dann schlage ich dir den Bogen aus der linken Hand und lasse deiner Rechten die Pfeile entfallen. 4 Auf den Bergen Israels wirst du mit deinem riesigen Heer und allen Hilfsvölkern fallen. Ich werfe dich den Raubvögeln und den wilden Tieren zum Fraß vor. (Hesekiel 39.17) 5 Auf freiem Feld wirst du fallen, denn ich habe es gesagt, spricht Jahwe, der Herr. 6 Und ich lege Feuer an Magog und die Meeresländer, die sich in Sicherheit wiegen. Dann werden sie erkennen, dass ich es bin, Jahwe. 7 Meinen heiligen Namen offenbare ich mitten in meinem Volk Israel, und nie mehr lasse ich meinen heiligen Namen entweihen. Die Völker werden erkennen, dass ich es bin, Jahwe, heilig in Israel. 8 Passt auf, es kommt und wird geschehen, spricht Jahwe, der Herr. Das ist der Tag, von dem ich gesprochen habe. 9 Dann werden die Einwohner der Städte Israels hinausziehen und die Waffen auflesen: Rund- und Langschilde, Bogen und Pfeile, Handkeulen und Lanzen. Sieben Jahre lang werden sie damit Feuer machen und heizen. 10 Sie brauchen kein Holz mehr auf dem Feld zu sammeln oder im Wald zu schlagen. Sie werden mit den Waffen Feuer machen und so ihre Räuber berauben und ihre Plünderer plündern, spricht Jahwe, der Herr. 11 An jenem Tag weise ich Gog und seiner ganzen lärmenden Menge ein Grab in Israel zu: die Schlucht der Durchreisenden, östlich vom Toten Meer. Das Grab wird jedem, der durchreisen will, den Weg versperren. Und die Stelle wird man nennen: 'Schlucht der lärmenden Menge Gogs'. 12 Sieben Monate wird Israel brauchen, um die Gefallenen zu begraben und das Land zu reinigen. 13 Das ganze Volk im Land wird beim Begraben helfen. Dadurch machen auch sie sich am Tag meiner Verherrlichung einen Namen, spricht Jahwe, der Herr. 14 Und nach Ablauf der sieben Monate werden sie Männer beauftragen, die ständig durch das Land ziehen und alle begraben, die irgendwo im Land verstreut liegen geblieben sind, damit das Land rein wird. 15 Wenn einer von ihnen irgendwo einen Menschenknochen entdeckt, kennzeichnet er die Stelle, damit die Totengräber kommen und ihn in der 'Schlucht der lärmenden Menge Gogs' begraben können. 16 Auch eine Stadt namens Hamona, 'lärmende Menge', wird es geben. So werden sie das Land reinigen." 17 "Und du, Mensch", spricht Jahwe, der Herr, "ruf den Raubvögeln und den wilden Tieren zu:Kommt her und versammelt euch, kommt von allen Seiten! Ich lade euch zum großen Opfermahl. Auf den Bergen Israels habe ich es für euch geschlachtet! Fresst Fleisch und trinkt Blut! (Offenbarung 19.17-18) 18 Fleisch von Helden dürft ihr fressen und Blut von den Fürsten der Erde dürft ihr trinken! Das sind die Schafböcke und Lämmer, die Ziegenböcke und Stiere, das ist das Mastvieh aus Baschan für euch. 19 Fresst euch voll mit Fett und berauscht euch am Blut des Opfers, das ich für euch geschlachtet habe! 20 Sättigt euch an meinem Tisch mit Reit- und Wagenpferden, mit Helden und Kriegern, spricht Jahwe, der Herr." 21 "So bringe ich meine Herrlichkeit unter die Völker, und alle Nationen werden sehen, wie ich mein Strafgericht vollstrecke und meine Macht an ihnen demonstriere. 22 Und die Israeliten werden erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott bin, und sie werden das in Zukunft nie mehr vergessen. 23 Die anderen Völker werden begreifen, dass mein Volk Israel wegen seiner Schuld in die Verbannung musste. Sie waren mir untreu geworden. Deshalb verbarg ich mein Gesicht vor ihnen und gab sie in die Gewalt ihrer Feinde, sodass sie alle unter dem Schwert fielen. (Jesaja 54.8) 24 Ich habe sie so behandelt, wie sie es durch ihre Beschmutzung und ihre Vergehen verdienten, und mein Gesicht vor ihnen verborgen. 25 Jetzt aber - sagt Jahwe, der Herr - wende ich Jakobs Geschick. Ich erbarme mich über die Nachkommen Israels und setze mich eifersüchtig für meinen heiligen Namen ein. (Hesekiel 16.53) 26 Nur an ihrer Schande und Untreue gegen mich werden sie noch tragen, wenn sie wieder sicher und ungestört in ihrem Land wohnen werden, 27 und ich sie aus den Völkern zurückgebracht, sie aus den Ländern ihrer Feinde eingesammelt und mich vor den Augen vieler Völker als der Heilige erwiesen habe. 28 Sie werden erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott bin. Ich habe sie zwar unter fremde Völker verschleppt, aber nun habe ich sie wieder in ihrem Land versammelt und keinen von ihnen in der Fremde zurückgelassen. 29 Ich werde mein Gesicht nie mehr vor ihnen verbergen, weil ich meinen Geist über die Israeliten ausgegossen habe, spricht Jahwe, der Herr." (Jesaja 44.3) (Hesekiel 36.26-27)