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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 34

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, weissage gegen die Hirten Israels! Sprich zu ihnen: So spricht Jahwe, der Herr: 'Weh den Hirten Israels, die sich nur selbst versorgen! Müssen die Hirten nicht die Herde versorgen? (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.2) 3 Ihr genießt die Milch, nehmt Wolle für eure Kleidung und schlachtet die besten Tiere, aber um die Herde kümmert ihr euch nicht. 4 Den Schwachen habt ihr nicht geholfen, die Kranken nicht gesund gepflegt, gebrochene Glieder nicht geschient, versprengte Tiere nicht zurückgebracht und verloren gegangene nicht gesucht. Mit Härte und Gewalt habt ihr über sie geherrscht. (Sacharja 11.16) (1. Petrus 5.3) 5 Da verliefen sie sich, denn sie hatten ja keinen Hirten, und fielen Raubtieren zum Opfer. So zerstreuten sich (Matthäus 9.36) 6 meine Schafe und irrten im ganzen Land umher, auf Bergen und Hügeln. Niemand fragte nach ihnen und niemand suchte sie.' 7 Darum ihr Hirten, hört das Wort Jahwes! 8 'So wahr ich lebe', spricht Jahwe, der Herr, 'so geht es nicht weiter! Meine Schafe wurden geraubt und von wilden Tieren gefressen, weil kein Hirt da war, denn meine Hirten haben nur für sich selbst gesorgt und nicht nach meinen Schafen gefragt.' (Hesekiel 34.2) 9 Darum hört das Wort Jahwes, ihr Hirten! 10 So spricht Jahwe, der Herr: 'Ich werde gegen die Hirten vorgehen und meine Schafe von ihnen zurückfordern. Ich setze sie ab. Sie dürfen meine Schafe nicht länger weiden. Sie sollen auch sich selbst nicht mehr weiden können. Meine Schafe reiße ich aus ihrem Rachen. Sie sollen ihnen nicht länger zum Fraß dienen.'" 11 "So spricht Jahwe, der Herr: 'Passt auf! Ich selbst werde jetzt nach meinen Schafen sehen und für sie sorgen. 12 Wie ein Hirt seine Herde wieder zusammensucht, wenn sich die Schafe zerstreut haben, so will auch ich mich meiner Schafe annehmen. Ich hole sie aus allen Orten zurück, in die sie an jenem unheilvollen Tag versprengt worden sind. (Lukas 15.4) 13 Ich führe sie aus den Völkern heraus, hole sie aus den Ländern zusammen und bringe sie in ihre Heimat zurück. Auf den Bergen Israels, in den Talgründen und an allen bewohnten Plätzen werde ich sie weiden lassen. 14 Auf saftigen Wiesen lasse ich sie grasen, und auf den hohen Bergen Israels finden sie gute Weide- und Lagerplätze. (Psalm 23.2) 15 Ich selbst will meine Schafe weiden und ruhen lassen, spricht Jahwe, der Herr. 16 Die Verlorengegangenen will ich suchen, die Versprengten zurückbringen, die sich etwas gebrochen haben, will ich verbinden und die Kranken gesund pflegen, aber die Fetten und Starken werde ich beseitigen. Ich weide sie, wie es recht ist.' 17 Und zu euch, meinen Schafen, spricht Jahwe, der Herr: 'Passt auf! Ich werde zwischen Schaf und Schaf, zwischen Widdern und Böcken richten. (Matthäus 25.32) 18 Ist es euch nicht genug, eine so gute Weide abzugrasen? Müsst ihr auch noch die restliche Weide zerstampfen? Ihr trinkt das klare Wasser und trübt das restliche mit euren Hufen! 19 Meine Schafe sollen dann fressen, was eure Hufe zerstampft, und trinken, was sie verschmutzt haben?' 20 Darum spricht Jahwe, der Herr zu ihnen: 'Passt auf! Ich bin es, ich werde für Recht sorgen zwischen den fetten und mageren Tieren. 21 Weil ihr die Schwachen mit Seite und Schulter verdrängt und mit euren Hörnern gestoßen habt, bis ihr sie von der Herde weggetrieben hattet, 22 will ich nun meinen Schafen zu Hilfe kommen. Sie sollen nicht länger eurer Willkür ausgeliefert sein. So werde ich für Recht zwischen den einzelnen Schafen sorgen.'" 23 "Dann werde ich einen einzigen Hirten über sie einsetzen, der sie weiden soll: meinen Diener David. Ja, er wird sie weiden und ihr Hirt sein. (Jeremia 30.9) (Hesekiel 37.24) (Hosea 3.5) (Johannes 10.12-16) 24 Ich selbst, Jahwe, werde ihr Gott sein, und mein Diener David wird der Fürst in ihrer Mitte sein. Ich, Jahwe, habe es gesagt! 25 Ich werde einen Bund des Friedens mit ihnen schließen und das Land von wilden Tieren befreien. Selbst in der Wüste können sie dann sicher wohnen und in den Wäldern schlafen. (Hesekiel 37.26) 26 Ich werde sie und die ganze Umgebung meines Hügels segnen und den Regen fallen lassen zur rechten Zeit. Regengüsse des Segens werden es sein, 27 so dass die Bäume und Felder reichen Ertrag bringen. Sie werden auf ihrem Grund und Boden sicher sein. Wenn ich die Stangen ihres Jochs zerbreche und sie aus der Gewalt ihrer Unterdrücker rette, werden sie erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe! 28 Sie werden nicht länger eine Beute der Völker sein und nicht länger von wilden Tieren gefressen werden. Nein, sie werden in Sicherheit wohnen, und niemand scheucht sie auf. 29 Ich mache ihr Land zu einem berühmten Garten. Keiner von ihnen wird mehr verhungern; und den Spott der Völker werden sie nicht mehr ertragen müssen. (Hesekiel 36.30) 30 Dann werden sie erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott, bei ihnen bin, und sie, das Haus Israel, mein Volk sind, spricht Jahwe, der Herr. (Hesekiel 11.20) 31 Ihr seid meine Herde, ihr Menschen seid die Herde, für die ich sorge, und ich bin euer Gott, spricht Jahwe, der Herr." (Psalm 100.3)