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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 33

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, sag zu den Leuten aus deinem Volk: 'Wenn ich das Schwert über ein Land kommen lasse und das Volk des Landes einen seiner Männer als Wächter wählt, 3 wenn dieser die Gefahr kommen sieht und das Signalhorn bläst, um das Volk zu warnen, 4 und wenn einer das Signal hört, sich aber nicht warnen lässt und deshalb umkommt, ist er selbst an seinem Tod schuld. 5 Er hat das Signal gehört, aber nicht beachtet, und ist selber schuld. Lässt er sich aber warnen, rettet er sein Leben. 6 Doch wenn der Wächter die Gefahr kommen sieht und nicht ins Horn stößt, um das Volk zu warnen, und wenn dann einer getötet wird, dann ist dies zwar die Strafe für dessen Schuld, aber den Wächter werde ich für seinen Tod verantwortlich machen.' 7 Mensch, dich habe ich zum Wächter über das Haus Israel bestellt. Du sollst das Wort von mir hören und sie von mir aus warnen. (Jesaja 56.10) (Hesekiel 3.17-19) (Hebräer 13.17) 8 Wenn ich einem Menschen, der sich von mir gelöst hat, den Tod androhe, du sagst ihm aber nichts, um ihn vor seinem Weg zu warnen, so wird dieser Gottlose zwar sterben, wie er es verdient hat, aber dich werde ich für seinen Tod verantwortlich machen. 9 Wenn du den Gottlosen jedoch vor seinem Weg warnst, damit er umkehrt, er sich aber nicht von seinem falschen Weg abbringen lässt, wird er wegen seiner Schuld sterben. Aber du hast dein Leben gerettet. 10 Du Mensch, sag zu den Leuten von Israel: 'Ihr klagt mit dem Spruch: Unsere Vergehen und Sünden lasten auf uns, wir gehen daran zugrunde! Wie sollen wir da am Leben bleiben?' 11 Sag zu ihnen: 'So wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr: Mir gefällt es nicht, wenn ein Schuldiger stirbt! Im Gegenteil: Ich freue mich, wenn er von seinem falschen Weg umkehrt und am Leben bleibt! Kehrt um! Verlasst eure bösen Wege! Warum wollt ihr denn sterben, ihr Leute von Israel?' (Jesaja 55.7) (Hesekiel 18.23) (Hesekiel 18.31-32) (Joel 2.12-13) 12 Und du, Mensch, sag den Leuten aus deinem Volk: An dem Tag, an dem ein Gerechter in Sünde fällt, wird ihn auch seine Gerechtigkeit nicht retten. Und an dem Tag, an dem ein Gottloser von seinem gottlosen Tun umkehrt, wird er nicht mehr zu Fall kommen. Der Gerechte aber kann trotz seiner Gerechtigkeit nicht am Leben bleiben, sobald er sündigt. (Hesekiel 3.20) (Hesekiel 18.24) 13 Wenn ich zum Gerechten sage: 'Du wirst am Leben bleiben!', er aber im Vertrauen auf seine Gerechtigkeit Unrecht tut, dann zählt sein ganzes vorbildliches Leben nicht mehr. Weil er Unrecht getan hat, muss er sterben. 14 Wenn ich zum Gottlosen sage: 'Du musst sterben!', er aber sein sündhaftes Leben aufgibt und nach Recht und Gerechtigkeit handelt, 15 das Pfand zurückgibt, erstattet, was er sich angeeignet hat, nach den Ordnungen des Lebens lebt und kein Unrecht mehr tut, dann soll er am Leben bleiben und muss nicht sterben. (Hesekiel 18.7) (Lukas 19.8) 16 Keine von den Sünden, die er früher begangen hat, wird ihm angerechnet werden. Weil er jetzt das Rechte tut, wird er am Leben bleiben. 17 Doch die Leute in deinem Volk behaupten: 'Es ist nicht richtig, wie der Herr verfährt!' Dabei ist doch ihr eigener Weg nicht richtig. (Hesekiel 18.25) 18 Wenn jemand, der im richtigen Verhältnis zu mir lebt, diese seine Gerechtigkeit aufgibt, und beginnt Unrecht zu tun, muss er dafür sterben. 19 Und wenn ein Mensch, der sich von mir gelöst hat, seine Gottlosigkeit aufgibt und tut, was recht vor mir ist, wird er dafür am Leben bleiben. 20 Und da sagt ihr: 'Das Verfahren des Herrn ist nicht recht.' Nein, jeder wird von mir nach seinem Tun gerichtet, ihr Leute von Israel!" 21 Am 5. Januar im 12. Jahr unserer Verbannung kam ein Flüchtling aus Jerusalem zu mir und sagte: "Die Stadt ist gefallen!" (Hesekiel 24.26) 22 Schon am Abend vorher hatte sich die Hand Jahwes auf mich gelegt und mich stumm gemacht. Als der Flüchtling dann am Morgen zu mir hereinkam, wurde mir die Sprache wiedergeschenkt, und ich konnte frei reden. 23 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 24 "Du Mensch, die Bewohner dieser Trümmer im Land Israel sagen: 'Abraham war auch nur ein Einzelner und nahm das Land in Besitz. Wir aber sind viele; uns gehört es also erst recht!' (Jesaja 51.2) (Maleachi 2.15) 25 Darum sag zu ihnen:So spricht Jahwe, der Herr: 'Ihr esst das Fleisch mit dem Blut, ihr blickt zu euren Götzen auf, ihr mordet - und dann wollt ihr das Land besitzen? 26 Ihr verlasst euch auf euer Schwert, tut gräuliche Dinge und schlaft mit den Frauen anderer Männer - und dann wollt ihr das Land besitzen?' 27 Sag ihnen Folgendes: 'So wahr ich lebe', spricht Jahwe, der Herr, 'wer in den Ruinen haust, fällt unter dem Schwert, wer auf freiem Feld lebt, wird von wilden Tieren zerrissen, und wer auf Felsennester und in Höhlen geflohen ist, stirbt an der Pest! 28 Ich mache das Land zur Einöde, ich verwüste die Schutzwehr, auf die ihr so stolz seid. Die Berge Israels werden zu einer Wildnis, durch die niemand mehr wandert.' 29 Sie werden erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe, wenn ich das Land wegen ihrer abscheulichen Taten verwüste und zur Einöde mache." 30 "Du Mensch, die Leute aus deinem Volk reden über dich. Sie stehen vor ihren Häusern zusammen und sagen zueinander: 'Kommt doch und lasst uns zum Propheten gehen und hören, was für ein Wort Jahwes herauskommt!' 31 Dann kommen sie zu dir, und du hast einen Volksauflauf. Sie setzen sich als mein Volk vor dich hin und hören deine Worte an, aber sie befolgen sie nicht. Sie tun so, als seien sie begierig danach, ihr Herz aber läuft ihrem Gewinn hinterher. (Jesaja 53.1) (Jakobus 1.22) 32 Du bist ihnen wie einer, der mit schöner Stimme Liebeslieder singt und gut dazu spielen kann. So hören sie deine Reden an, nehmen sie aber nicht ernst. 33 Wenn deine Worte dann aber eintreffen - und das wird mit Sicherheit geschehen -, werden sie erkennen, dass ein Prophet unter ihnen war." (Hesekiel 2.5)