zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 32

1 Am 1. März im 12. Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, stimm folgende Totenklage über den Pharao, den König von Ägypten, an:'Ein Junglöwe unter den Völkern warst du, / wie ein Drache in den Seen. / Du sprudeltest in deinen Strömen, / trübtest das Wasser mit deinen Füßen / und wühltest die Ströme auf. (Hesekiel 27.2) (Hesekiel 29.3) 3 So spricht Jahwe, der Herr: / Durch ein Heer von vielen Völkern / spanne ich mein Netz für dich auf. / Sie ziehen dich in meinem Fanggarn heraus. (Hesekiel 17.20) 4 Und ich werfe dich aufs Land, / schleudere dich aufs freie Feld, / dass sich die Vögel auf dich setzen / und die Raubtiere dich fressen. 5 Dein Leichnam wird die Berge bedecken, / und die Täler sind mit deinem Aas gefüllt. 6 Bis zu den Bergen hin / tränke ich das Land mit deinem Blut, / die Kanäle werden voll von dir sein. 7 Wenn ich dich erlöschen lasse, / bedecke ich den Himmel. / Ich verdunkle seine Sterne, / überziehe die Sonne mit Wolken / und lasse den Mond nicht mehr leuchten. (Jesaja 13.10) 8 Alle leuchtenden Lichter am Himmel / verdüstere ich wegen dir / und lege Finsternis über dein Land, / spricht Jahwe, der Herr. 9 Ich bekümmere das Herz vieler Völker, / wenn ich deinen Sturz den Nationen vermelde, / selbst denen, die du nie kanntest. 10 Ich flöße den Völkern Entsetzen ein. / Ihren Königen stehen die Haare zu Berge, / wenn sie mich das Schwert schwingen sehen. / Sie zittern um ihr Leben am Tag deines Falls. 11 Denn so spricht Jahwe, der Herr: / Über dich kommt das Schwert des Königs von Babel. 12 Deine lärmende Menge fällt / durch die Schwerter von Helden erbarmungsloser Völker. / Sie verwüsten den Stolz von Ägypten / und seine ganze lärmende Pracht. 13 Auch sein Vieh bringe ich um, / entferne es von seinem Gewässer. / Kein Menschenfuß wird das Wasser mehr trüben, / und kein Huf wühlt es mehr auf. 14 Ihr Gewässer wird sich klären, / ihre Flüsse fließen wie Öl, / spricht Jahwe, der Herr. 15 Wenn ich Ägypten zur Einöde mache, / das Land von seiner Fülle veröde / und alle seine Bewohner erschlage, / wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!' 16 Das ist ein Klagelied, und man soll es als Totenklage singen. Die Frauen aller Völker sollen es anstimmen und damit über Ägypten und seine lärmende Menge klagen, spricht Jahwe, der Herr." 17 Am 15. April im 12. Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 18 "Du Mensch, stimm schon die Totenklage an über die lärmende Menge Ägyptens und schick sie so - zusammen mit den Töchtern mächtiger Völker - unter die Erde zu denen, die schon in der Grube liegen. (Hesekiel 31.16) 19 'Wen hast du an Schönheit übertroffen? Stürze hinab und lege dich zu den Unbeschnittenen!' (Jesaja 14.11) 20 Sie soll unter den vom Schwert Gefällten liegen. Für das Schwert ist Ägyptens ganze lärmende Menge bestimmt. (Hesekiel 21.14) 21 Aus dem Totenreich heraus reden die mächtigen Führer mit Ägypten und seiner lärmenden Menge. Sie liegen schon da, die Unbeschnittenen und Schwertgefällten. (Jesaja 14.9) 22 Dort liegt Assur und sein ganzes Heer, alle erschlagen, vom Schwert gefällt. Rings um ihn her sind seine Gräber. 23 Als sie noch lebten, haben sie Schrecken verbreitet. Nun sind ihnen Gräber in der tiefsten Grube gegeben. (Jesaja 14.15) 24 Dort liegt Elam mit seiner lärmenden Menge, alle erschlagen, vom Schwert gefällt. Rings um ihn her sind seine Gräber. Als sie noch lebten, haben sie Schrecken verbreitet. Nun tragen sie die Schmach mit denen, die schon vor ihnen in die Grube geworfen wurden. Als Unbeschnittene sind sie in die Tiefe gestürzt. 25 Mitten unter Erschlagenen hat man ihm ein Lager angewiesen, samt seiner lärmenden Menge, deren Gräber rings um ihn her sind. Es sind alles Unbeschnittene, vom Schwert Gefällte. Weil sie Schrecken verbreitet haben, als sie noch lebten, tragen sie nun die Schmach mit denen, die vor ihnen in die Grube geworfen wurden. Mitten unter Erschlagenen liegt er. 26 Dort liegt Meschesch-Tubal mit seiner lärmenden Menge, Unbeschnittene, vom Schwert gefällt. Rings um ihn her sind seine Gräber. Als sie noch lebten, haben sie Schrecken verbreitet. (Hesekiel 38.2) 27 Sie liegen nicht bei den Helden, die in der Vorzeit gefallen sind, die mit ihren Kriegswaffen in das Totenreich kamen. Ihre Schwerter hatte man ihnen unter den Kopf gelegt, die Schilde auf ihre Knochen. Auch sie verbreiteten Schrecken, als sie noch lebten. 28 So wirst auch du, Ägypten, unter den vom Schwert Gefällten liegen, unter Unbeschnittenen zerschmettert werden. 29 Dort liegt Edom mit seinen Königen und all seinen Fürsten, die samt ihrer Heldenmacht zu den vom Schwert Gefällten gelegt wurden. Sie liegen unter Unbeschnittenen, bei denen, die in die Grube geworfen wurden. (Hesekiel 25.12-14) 30 Dort liegen alle Fürsten des Nordens und alle Männer von Sidon. Sie liegen unter den Erschlagenen. Trotz ihrer Heldenkraft und des Schreckens, den sie verbreiteten, müssen sie ihre Schande tragen und liegen als Unbeschnittene bei den vom Schwert Gefällten und denen, die in die Grube geworfen wurden. (Hesekiel 28.21-23) (Hesekiel 38.6) 31 Sie alle wird der Pharao sehen und sich über seine ganze lärmende Menge trösten. Der Pharao und sein ganzes Heer sind vom Schwert gefällt, spricht Jahwe, der Herr. (Jesaja 14.10) 32 Denn ich habe Schrecken vor ihm verbreitet, als sie noch lebten. Nun werden der Pharao und seine ganze lärmende Menge unter Unbeschnittenen und vom Schwert Gefällten liegen, spricht Jahwe, der Herr."