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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 30

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, weissage Folgendes: 'So spricht Jahwe, der Herr:Jammert und schreit: / O, welch ein Tag! 3 Denn nah ist der Tag, / nah der Tag Jahwes, / ein Tag dunkler Wolken. / Für die Völker hat die Stunde geschlagen. (Joel 1.15) 4 Das Schwert dringt ein in Ägypten. / Zittern überfällt die Nubier, / wenn Ägypter erschlagen fallen, / wenn man ihre Schätze wegschleppt / und ihre Festungswerke zerstört. 5 Söldner aus Nubien, Libyen und Lydien und das ganze Völkergemisch, die Männer aus Kub und die Söhne aus dem Land meines Bundes werden mit ihnen durch das Schwert niedergemacht.' 6 So spricht Jahwe: 'Alle Helfer Ägyptens müssen fallen mit seiner Armee, dem Stolz seiner Macht. Von Migdol bis Assuan liegen die Erschlagenen, spricht Jahwe, der Herr. 7 Ägypten wird zur Wüste werden mitten in verwüsteten Ländern, seine Städte werden Trümmerhaufen sein. 8 Wenn ich Feuer an Ägypten lege und alle seine Unterstützer zerschmettere, wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe! 9 An jenem Tag schicke ich meine Boten auf Schiffen los, um das sichere Nubien aufzuschrecken. Ein Zittern überfällt sie am Gerichtstag Ägyptens. Passt auf! Genauso wird es kommen.' (Jesaja 18.2) (Jesaja 20.2-3) 10 So spricht Jahwe, der Herr: 'Ja, ich werde den Prunk Ägyptens wegschaffen lassen durch Nebukadnezzar, den König von Babylon. 11 Die gewalttätigsten Völker wird er gegen Ägypten heranführen. Sie werden ihre Schwerter gegen Ägypten ziehen, das Land verwüsten und es mit Erschlagenen füllen. 12 Ich werde den Nil und seine Arme trockenlegen und das Land in die Hand grausamer Menschen geben. Durch Fremde verwandle ich das blühende Land in eine Wüste. Das sage ich, Jahwe.' 13 So spricht Jahwe, der Herr: 'Ja, ich werde die Götzen vernichten! Verschwinden lasse ich die Nichtse aus Memphis! Ägypten soll keinen Herrscher mehr haben, und ich bringe Furcht in dieses Land. 14 Patros werde ich verwüsten, und Zoan brenne ich nieder. Ich vollstrecke das Gericht an Theben. 15 Mein Zorn trifft Sin, das Bollwerk Ägyptens, und den Prunk von Theben rotte ich aus. 16 Ich setze ganz Ägypten in Brand. Sin wird sich in Krämpfen winden, und Theben wird aufgebrochen sein. Memphis lebt in ständiger Angst. 17 Die jungen Männer aus Heliopolis und Bubastis werden mit dem Schwert erschlagen, und die übrigen kommen in Gefangenschaft. 18 In Tachpanhes wird der Tag sich verfinstern, wenn ich dort die Joche Ägyptens zerbreche und seiner stolzen Macht ein Ende setze. Eine dunkle Wolke wird es bedecken, und seine Tochterstädte müssen in die Gefangenschaft. 19 So werde ich mein Strafgericht an Ägypten vollziehen, damit man erkennt, dass ich es bin - Jahwe!'" 20 Am 7. April im 11. Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 21 "Du Mensch, ich habe dem Pharao, dem König von Ägypten, den Arm gebrochen. Man hat ihn nicht geschient und nicht verbunden, man hat ihm keine Heilung gegönnt, damit er wieder zu Kräften kommt. Nie mehr soll er zum Schwert greifen. 22 Darum spricht Jahwe, der Herr: Passt auf! Ich werde gegen den Pharao, den König von Ägypten, vorgehen. Ich breche ihm die Arme, auch den, der schon gebrochen ist, und lasse das Schwert seiner Hand entfallen. 23 Ich zerstreue die Ägypter unter die Völker, versprenge sie in fremde Länder. 24 Aber die Arme des Königs von Babylon mache ich stark und gebe ihm mein Schwert in die Hand. Die Arme des Pharao jedoch zerbreche ich, dass er wie ein zu Tode Getroffener sich vor ihm windet und stöhnt. (Hesekiel 29.20) 25 Ja, die Arme des Königs von Babylon mache ich stark, während die Arme des Pharao kraftlos herabfallen, damit man erkennt, dass ich es bin - Jahwe, wenn ich mein Schwert dem König von Babylon in die Hand gebe, damit er es gegen Ägypten gebraucht. 26 Ich zerstreue die Ägypter unter die Völker, versprenge sie in fremde Länder, damit man erkennt, dass ich es bin - Jahwe!"