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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 28

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, sag zum Fürsten von Tyrus: So spricht Jahwe, der Herr: Du wurdest überheblich und sagtest: 'Ein Gott bin ich, einen Göttersitz habe ich mitten im Meer!' Obwohl du nur ein Mensch bist und kein Gott, setztest du deinen Verstand dem eines Gottes gleich. (Daniel 5.20) (Apostelgeschichte 12.23) 3 Gewiss, du bist weiser als Daniel. / Kein Geheimnis ist dir verborgen. (Hesekiel 14.14) 4 Durch Weisheit und Verstand hast du dir Reichtum erworben, / hast Gold und Silber in deine Schatzkammern geschafft. 5 Durch große Weisheit in deinem Handel / hast du deinen Reichtum vermehrt. / Doch dein Reichtum stieg dir zu Kopf / und du wurdest stolz." 6 Darum spricht Jahwe, der Herr:"Weil du ein Herz dir gibst, / einem Gottesherzen gleich, 7 darum führe ich Fremde gegen dich, / die Erbarmungslosesten der Völker. / Sie zücken das Schwert gegen deine prächtige Weisheit, / entweihen deinen strahlenden Glanz. 8 In die Grube werden sie dich stürzen. / Du stirbst wie ein Erschlagener in deiner Festung im Meer. (Hesekiel 26.20) 9 Wirst du dann auch noch sagen: 'Ich bin Gott', / wenn du deine Mörder siehst? / Du bist nur ein Mensch und nicht Gott / und bist in der Gewalt deiner Henker. (Hesekiel 28.2) 10 Du stirbst wie Unbeschnittene einen Tod durch Fremde, / denn ich habe es gesagt, spricht Jahwe, der Herr." 11 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 12 "Du Mensch, stimm die Totenklage über den König von Tyrus an. Sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der Herr:Du warst die Vollkommenheit selbst, / voller Weisheit und makellos schön. (Hesekiel 27.2) 13 Du lebtest im Garten Gottes, in Eden. / Dein Gewand war mit Edelsteinen jeder Art geschmückt: / Karneol, Topas und Diamant, / Türkis, Onyx und Jade, / Saphir, Rubin und Smaragd. / Deine Ohrringe waren aus Gold und Perlen. / Am Tag, als du geschaffen wurdest, / wurden auch sie bereitet. 14 Du warst gesalbt als ein schirmender Cherub, / und ich hatte dich dazu gemacht. / Du warst auf Gottes heiligem Berg. / Zwischen den feurigen Steinen gingst du umher. (Jesaja 14.14) 15 Du bliebst vollkommen / vom Tag deiner Erschaffung an, / bis man Unrecht an dir fand. 16 Durch deinen ausgedehnten Handel / wurdest du mit Frevel erfüllt / und bist in Sünde gefallen. / Da verstieß ich dich von Gottes Berg / und trieb dich ins Verderben, / du schirmender Cherub. / Ich tilgte dich aus der Mitte der feurigen Steine. 17 Deine Schönheit hatte dich überheblich gemacht, / aus Eitelkeit hast du deine Weisheit zerstört. / Deshalb warf ich dich zu Boden, / gab dich Königen preis, / damit sie dich alle begaffen. 18 Durch deine gewaltige Schuld, / durch unredliche Handelsgeschäfte / gabst du deine Heiligtümer preis. / So ließ ich Feuer aus dir fahren, das dich verzehrte. / Ich machte dich zu Asche auf der Erde / vor aller Augen, die dich sehen. 19 Alle, die dich kennen unter den Völkern, / waren entsetzt über dich. / Zu einem Bild des Schreckens bist du geworden, / für alle Zeiten ist es aus mit dir.'" (Hesekiel 27.36) 20 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 21 "Du Mensch, blick in Richtung Sidon und weissage Folgendes: (Jesaja 23.2) (Jesaja 23.12) 22 'So spricht Jahwe, der Herr:Jetzt gehe ich gegen dich vor, Sidon, / und ich verherrliche mich in dir. / Dann wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe, / wenn ich mein Strafgericht vollstrecke / und mich heilig an dir erweise. (2. Mose 14.18) 23 Ich schicke Pest und Blut in deine Straßen, / viele fallen in dir, erschlagen vom Schwert, / das von allen Seiten über dich kommt. / Dann wird man erkennen, dass ich es bin - Jahwe!'" 24 "Dann droht dem Haus Israel kein stechender Dorn und kein schmerzender Stachel mehr von seinen schadenfreudigen Nachbarvölkern ringsum. Daran wird man erkennen, dass ich Jahwe, der Herr, bin." 25 So spricht Jahwe, der Herr: "Wenn ich die Leute von Israel aus den Völkern sammle, unter die sie zerstreut worden sind, wenn ich mich so vor den Augen der Völker als der Heilige erweise, wenn sie wieder in dem Land wohnen, das ich meinem Diener Jakob gegeben habe, 26 und in Sicherheit dort leben, Häuser bauen und Weinberge pflanzen, wenn ich an all den schadenfreudigen Nachbarvölkern mein Strafgericht vollstreckt habe, dann wird man erkennen, dass ich, Jahwe, ihr Gott bin."