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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 24

1 Am 10. Januar im neunten Jahr unserer Verbannung kam das Wort Jahwes zu mir. (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 "Mensch, schreib dir das Datum dieses Tages auf, genau den heutigen Tag! Heute hat der König von Babylon seinen Angriff auf Jerusalem begonnen. 3 Trag dem widerspenstigen Volk ein Gleichnis vor. Sag zu ihnen: 'So spricht Jahwe, der Herr: Stell hin den Topf, stell hin / und gieße auch Wasser hinein! 4 Lege Fleisch in den Topf, / lauter gute Stücke / von Lende und Schulter. / Gib die besten Knochen dazu. 5 Nimm auserlesene Schafe! / Das Holz ist darunter zu schichten! / Lass die Fleischstücke sieden mit den Knochen darin!' 6 Darum spricht Jahwe, der Herr:'Weh der blutbefleckten Stadt! / Weh dem rostigen Topf, / dessen Rost nicht abgehen will! / Stück für Stück nimm wahllos heraus! (Hesekiel 24.9) 7 Denn das Blut, das sie vergoss, / ist noch mitten in ihr. / Auf die Felsplatte hat sie es geschüttet / und es nicht einmal mit Erde bedeckt. 8 Um Zorn heraufzuführen, / um Rache zu nehmen, / gebe ich auf kahlen Fels ihr Blut; / es wird nicht mit Erde bedeckt.' 9 Darum spricht Jahwe, der Herr: 'Weh der blutbefleckten Stadt! / Auch ich schichte einen großen Holzstoß auf. (Nahum 3.1) 10 Trage nur viel Holz herbei! / Entzünde das Feuer! / Siede das Fleisch! / Verkoche die Brühe, / bis selbst die Knochen anglühen! 11 Dann stell ihn leer auf seine Kohlen, / dass der Topf sich erhitzt, / seine Bronze erglüht, / der Rost ausgebrannt wird, / der ihn besudelt hat. 12 Vergebliche Mühe! / Er ist so mit Rost bedeckt, / dass auch die Glut ihn nicht reinigen kann.' 13 Ich wollte dich reinigen, aber du warst nicht rein zu bekommen. Nun wirst du besudelt bleiben, bis ich meinen ganzen Zorn an dir ausgelassen habe. (Hesekiel 5.13) 14 Ich, Jahwe, habe es gesagt. Es kommt und ich werde es tun! Ich lasse nicht nach, ich schone nicht, habe keine Bedenken. Nach deinem Verhalten und nach deinen Taten wird man dich richten, spricht Jahwe, der Herr." 15 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 16 "Du Mensch, ich nehme dir jetzt dein Liebstes weg, die Freude deiner Augen durch plötzlichen Tod. Doch du sollst nicht klagen und weinen. Keine Träne soll dir kommen, (Hesekiel 24.18) 17 hemme das Seufzen! Unterlass die Totenklage! Binde deinen Kopfbund um und ziehe deine Schuhe an! Verhülle deinen Bart nicht und iss nichts von dem Trauerbrot, das dir die Leute bringen!" 18 Am Morgen darauf redete ich zum Volk. Am Abend starb meine Frau. Und am anderen Morgen verhielt ich mich so, wie mir befohlen war. 19 Da fragten mich die Leute: "Willst du uns nicht erklären, was dein Verhalten für uns zu bedeuten hat?" 20 Ich sagte zu ihnen: "Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 21 'Sag zu den Leuten von Israel: So spricht Jahwe, der Herr: Passt auf! Ich entweihe mein Heiligtum, den Zufluchtsort, auf den ihr so stolz seid, die Freude eurer Augen und das Ziel eurer Sehnsucht. Eure Söhne und Töchter, die ihr verlassen musstet, werden unter dem Schwert umkommen. 22 Da werdet ihr tun, was ich getan habe; ihr werdet den Bart nicht verhüllen und kein Trauerbrot von den Nachbarn annehmen. 23 Ihr werdet den Kopfbund aufbehalten und die Schuhe an den Füßen. Ihr werdet nicht klagen und weinen, sondern hinmodern in euren Sünden und einer den anderen anstöhnen. 24 So wird Hesekiël für euch zum Wahrzeichen sein. Wenn es kommt, werdet ihr euch genauso wie er verhalten. Dann werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, der Herr bin.'" (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 "Aber du, Mensch, pass auf! An dem Tag, an dem ich ihnen ihre Zuflucht wegnehme, ihre Pracht und Wonne, die Freude ihrer Augen und das Ziel ihrer Sehnsucht und ihre Söhne und Töchter dazu, 26 an dem Tag wird ein Flüchtling zu dir kommen, sodass du es mit eigenen Ohren hören kannst. (Hesekiel 33.21) 27 Dann wird deine Zunge gelöst werden, du wirst mit ihm reden können und nicht länger stumm sein. Dann bist du ihnen zum Wahrzeichen geworden, und sie werden erkennen, dass ich es bin - Jahwe!"