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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 22

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Mensch, willst du richten? Willst du die Stadt der Mörder richten? Dann halte ihr die Gräueltaten vor, die sie beging, (Hesekiel 24.6) 3 und sage: 'So spricht Jahwe, der Herr:Du Stadt, die Blut in ihren Mauern vergießt und damit ihr Ende heraufbeschwört, die sich besudelt durch ihre Götzen! 4 Durch dein Blutvergießen bist du schuldig geworden, und durch deine Götzen hast du dich besudelt. Damit hast du deinen Untergang herbeigeführt. Du bist ans Ende deiner Jahre gekommen. Deshalb mache ich dich zu einem Zeichen der Schande unter den Völkern und gebe dich preis ihrem höhnischen Spott. 5 Die Nahen und die Fernen verhöhnen dich, denn dein Name ist besudelt, deine Verbrechen sind groß. 6 Die Fürsten Israels in dir missbrauchten ihre Macht, um Blut zu vergießen. 7 In dir verachtet man Vater und Mutter, in deiner Mitte erpresst man den Fremden und unterdrückt Waisen und Witwen. (2. Mose 22.20-21) 8 Was mir heilig ist, verachtest du und schändest den Sabbat. 9 Es gibt Verleumder in dir, die Menschen dem Tod ausliefern. Auf deinen Bergen feiert man Opfermahle, und in deiner Mitte begeht man die schlimmsten Untaten. 10 Man schläft mit der Frau des eigenen Vaters und verkehrt mit Frauen während ihrer Monatsblutung. (3. Mose 18.7) (3. Mose 18.19) 11 Der eine hat Sex mit der Frau seines Nächsten, der andere schändet seine Schwiegertochter und der dritte missbraucht seine Schwester. (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.15) (3. Mose 18.20) 12 Bestochene Richter sprechen Todesurteile aus, man nimmt Wucherzinsen und erpresst seinen Nächsten. Doch mich, mich hast du vergessen, spricht Jahwe, der Herr. (2. Mose 22.24) 13 Ich schlage die Hände wegen deiner Raffgier zusammen und wegen der Morde, die in deiner Mitte geschehen sind. 14 Bildest du dir ein, du könntest vor mir bestehen? Meinst du, deine Hände bleiben stark, wenn ich mich mit dir befasse? Ich, Jahwe, habe es gesagt, und ich werde es tun! 15 Ich werde dich unter die Völker zersprengen, vertreibe dich in alle Länder und mache deinem gottlosen Treiben ein Ende. 16 Vor den Augen aller Völker wirst du durch dich selbst besudelt werden. Du sollst erkennen, dass ich bin, der ich bin - Jahwe!'" 17 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 18 "Du Mensch, das Haus Israel ist für mich wie Schlacke geworden, wie Schlacke beim Silberschmelzen, die nur noch Kupfer, Zinn, Eisen und Blei enthält. (Jesaja 1.22) (Jeremia 6.28) 19 Darum spricht Jahwe, der Herr: 'Weil ihr alle zu Schlacke geworden seid, häufe ich euch in Jerusalem auf. 20 Wie man Silber, Kupfer, Eisen, Blei und Zinn in einem Schmelzofen zusammenbringt, um Feuer darunter anzublasen, so bringe ich euch zusammen und lasse euch die Glut meines Zorns spüren. 21 Ja, ich werde euch zusammenwerfen und das Feuer meines Grimms unter euch anblasen, dass ihr darin ausgeschmolzen werdet. 22 Wie das Silber im Ofen, so sollt ihr in meinem Grimm geschmolzen werden. Ihr sollt erkennen, dass ich, Jahwe, meinen glühenden Zorn über euch ausgegossen habe.'" 23 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 24 "Sprich zum Land Israel, Mensch: 'Du bist so besudelt, dass ich am Tag meines Zorns keinen Regen mehr schicke.' 25 Die Rotte seiner Propheten hat sich verschworen. Sie verschlingen Seelen wie ein brüllender Löwe, der Beute reißt. Sie rauben Schätze zusammen und haben viele Frauen zu Witwen gemacht. (Psalm 14.4) (Hesekiel 34.3) (Hesekiel 34.8) 26 Seine Priester tun meinem Gesetz Gewalt an und entweihen, was mir heilig ist. Sie machen keinen Unterschied zwischen heiligen und unheiligen Dingen, sie belehren nicht über rein und unrein und verschließen ihre Augen vor dem Sabbat. So werde ich unter ihnen entweiht. (Hesekiel 44.23) (Zephanja 3.4) 27 Seine Oberen sind wie räuberische Wölfe. Sie vergießen Blut, verderben Seelen, nur um sich zu bereichern. 28 Und seine Propheten schmieren Lehm darüber, indem sie Hirngespinste schauen und ihnen falsche Orakel verkünden und dabei sagen: 'So spricht Jahwe, der Herr!' Dabei hat Jahwe gar nicht geredet. (Hesekiel 13.6) 29 Das Volk des Landes erpresst und raubt, es plündert und plagt den Elenden und Armen und verweigert dem Fremden sein Recht. (Hesekiel 22.7) 30 Ich suchte einen Mann unter ihnen, der die Mauer zumauert oder der für das Land in die Bresche springt und mir entgegentritt, damit ich es nicht vernichten muss. Doch ich fand keinen. (Hesekiel 13.5) 31 So schütte ich die Glut meines Zorns über sie aus und vernichte sie in meinem Grimm. Ihr Tun lasse ich auf sie selbst zurückfallen, spricht Jahwe, der Herr." (Hesekiel 21.36)