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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 21

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Du Mensch, blick nach Süden und lass deine Rede dorthin strömen, weissage gegen den Wald im Negev, dem heißen Land im Süden. 3 Sage zum Wald des Negev: Höre das Wort Jahwes! So spricht Jahwe, der Herr: 'Pass auf! Ich werde ein Feuer in dir anzünden, das alle deine Bäume verzehrt, die grünen ebenso wie die dürren. Seine lodernde Flamme wird nicht verlöschen, und alle Gesichter, vom Süden bis zum Norden, werden durch sie versengt. 4 Alle Welt soll erkennen, dass ich, Jahwe, den Brand gelegt habe, der nicht erlöschen wird.'" 5 Da erwiderte ich: "Ach Herr, Jahwe! Sie halten mir vor, dass ich nur Rätsel dichte!" 6 Da kam das Wort Jahwes zu mir. Er sagte: 7 "Du Mensch, blick in Richtung Jerusalem und lass deine Rede gegen die Heiligtümer strömen, weissage gegen das Land Israel! 8 Sag zum Land Israel: 'So spricht Jahwe: Pass auf! Jetzt gehe ich gegen dich vor! Ich ziehe mein Schwert und rotte die Gerechten und die Gottlosen in dir aus. 9 Alle Menschen, vom Süden bis zum Norden, wird mein Schwert treffen, Gerechte und Gottlose. 10 Und alle Welt soll erkennen, dass ich, Jahwe, mein Schwert gezogen habe und es nicht wieder in seine Scheide stecke.' 11 Doch du, Mensch, stöhne! Vor ihren Augen sollst du zusammenbrechen und vor Schmerz unaufhörlich stöhnen. 12 Und wenn sie dich fragen: 'Weshalb stöhnst du so?', dann sage: 'Wegen der Nachricht, die kommen wird. Dann werden alle mutlos und verzagt, alle Hände werden schlaff und alle Knie werden weich. Ja, es kommt und geschieht, spricht Jahwe, der Herr.'" 13 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 14 "Du Mensch, weissage! Du sollst sagen: So spricht Jahwe:'Ein Schwert, ein Schwert, / geschärft und poliert; (Hesekiel 32.20) 15 geschärft für eine Metzelei, / poliert, dass es blitzt!Oder sollen wir uns freuen am am Stock für meinen Sohn? Das Schwert verachtet solches Holz. 16 Man gab es zum Schleifen, / dann packt es die Faust. / Ein Schwert, geschärft und poliert, / dem Scharfrichter ist es gegeben. 17 Schrei und heule, Mensch, / denn es zielt auf mein Volk, / auf alle Fürsten Israels. / Sie sind dem Schwert verfallen, / genauso wie mein Volk. / Schlag dir auf die Hüfte, 18 denn es wurde erprobt!''Doch was, wenn der verachtete Stock nicht mehr ist?', spricht Jahwe, der Herr. (Jesaja 1.5) 19 Weissage, Mensch, / und schlag die Hände zusammen! / Da verdoppelt sich das Schwert, / ja dreifach wird es sein! / Es sei das Schwert der Erschlagenen, / ein großes Mordschwert, / das sie von allen Seiten umkreist. 20 Das Herz sei voller Angst, / und viele sollen fallen! / An allen ihren Toren wütet das Schwert. / Ja, zum Blitzen bist du gemacht, / zum Schlachten geschärft! 21 Zeig, dass du scharf bist! / Zucke nach rechts, / fahre nach links, / wohin deine Schneide sich richtet! 22 Auch ich schlag die Hände zusammen / und stille meinen Zorn. / Ich, Jahwe, habe gesprochen." 23 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 24 "Du Mensch, stell zwei Wege für dich dar, auf denen der König von Babylon mit seinem Heer kommt. Beide Wege gehen vom selben Land aus. Und stell einen Wegweiser an der Gabelung auf. (Hesekiel 4.1) 25 Einer soll nach Rabba zeigen, der Hauptstadt der Ammoniter, und einer nach Jerusalem, der befestigten jüdischen Stadt. 26 Denn der König von Babylon bleibt an der Wegscheide stehen und befragt das Orakel. Er schüttelt die Pfeile, befragt die Terafim und beschaut die Leber. 27 Dann hält er in seiner rechten Hand den Entscheid des Orakels: Jerusalem. Jetzt wird er das Kriegsgeschrei gegen die Stadt erheben, Sturmböcke an ihre Tore stellen, Wälle aufschütten und Belagerungstürme bauen. 28 Doch die Leute von Jerusalem bilden sich ein, es sei ein Lügenorakel, denn man hat ihnen ja heilige Eide geschworen. Aber der König von Babel bringt ihre ganze Schuld ans Licht und nimmt sie gefangen." 29 Darum spricht Jahwe, der Herr: "Weil ihr eure Schuld in Erinnerung brachtet, indem ihr eure Verbrechen aufdeckt und man die Sünden in all eurem Tun erkennt, weil ihr euch so in Erinnerung brachtet, werdet ihr mit harter Hand gepackt! 30 Und du gottloser Schurke, du König Israels, für den der Tag der endgültigen Abrechnung gekommen ist: 31 Weg mit dem Kopfbund, herunter mit der Krone, spricht Jahwe, der Herr. Nichts bleibt, wie es ist! Der Niedrige wird erhöht und der Mächtige gestürzt! (2. Mose 28.4) (Hesekiel 17.24) (Lukas 18.14) 32 In Trümmer lege ich Jerusalem, in Trümmer, in Trümmer! Auch das bleibt nicht, bis der kommt, dem es rechtmäßig gehört. Ihm gebe ich es. (1. Mose 49.10) 33 Du Mensch, weissage Folgendes: 'So spricht Jahwe, der Herr, über die Ammoniter und ihren Hohn: Schwert, Schwert, gezückt zum Schlachten, poliert zum Fressen, damit es wie ein Blitz einschlägt. (Hesekiel 25.2) 34 Du wirst an die Hälse der schändlichen Frevler gelegt, während man noch Nichtiges schaut und Lüge orakelt, denn der Tag der endgültigen Abrechnung ist da! 35 Doch dann zurück in deine Scheide, Schwert! Auch dich will ich richten im Land deiner Herkunft, am Ort, wo du geschaffen wurdest. 36 Ich lasse meinem Zorn freien Lauf und fache meinen Grimm gegen dich an. Ich gebe dich viehischen Männern in die Hand: Schmieden des Verderbens. 37 Du wirst vom Feuer verzehrt, dein eigenes Land trinkt dein Blut. Man wird dich vergessen.' Ich habe es gesagt, ich, Jahwe."