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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Hesekiel - Kapitel 18

1 Das Wort Jahwes kam zu mir. Er sagte: 2 "Wie kommt ihr dazu, dieses Sprichwort im Land Israel zu gebrauchen? Ihr sagt: 'Die Väter essen saure Trauben, und die Söhne bekommen die stumpfen Zähne.'" (Jeremia 31.29) 3 "So wahr ich lebe, spricht Jahwe, der Herr:Diesen Spruch soll keiner von euch mehr benutzen! 4 Seht, alle Menschen gehören doch mir. Mir gehört das Leben des Vaters und das Leben des Sohnes. Nur wer sündigt, muss sterben! 5 Wenn jemand das Rechte tut und lebt, wie es mir gefällt, 6 wenn er nicht von den Opfern auf den Bergen isst, nicht zu den Götzen des Hauses Israel aufschaut, wenn er die Frau seines Nächsten nicht berührt und auch nicht seine eigene Frau, wenn sie ihre Tage hat, (3. Mose 18.19-20) 7 wenn er niemand unterdrückt und dem Schuldner sein Pfand wiedergibt, wenn er sein Brot mit dem Hungernden teilt und den Nackten mit Kleidung versorgt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 wenn er keinen Wucherzins nimmt und sich nicht an Unrecht beteiligt und im Gericht ein unparteiisches Urteil fällt, (2. Mose 22.24) 9 wenn er sich an meine Ordnungen hält und treu tut, was recht vor mir ist - der ist gerecht. Er soll am Leben bleiben, spricht Jahwe, der Herr. 10 Hat er aber einen Sohn, der gewalttätig wird, der Blut vergießt oder sonst etwas von dem Genannten tut, 11 was sein Vater vermieden hat, wenn er sogar von den Opfern auf den Bergen isst und mit anderen Frauen schläft, 12 wenn er Schutzlose unterdrückt, andere beraubt und dem Schuldner das Pfand nicht zurückgibt, wenn er Abscheuliches tut und sich mit Götzen einlässt, 13 oder wenn er Wucherzins nimmt, sollte er am Leben bleiben? Nein! Wer solch abscheuliche Dinge tut, der muss getötet werden. Und er ist selbst an seinem Tod schuld. 14 Aber vielleicht hat er auch einen Sohn, der die Sünden seines Vaters sieht, aber nichts dergleichen tut. 15 Er isst nicht von den Opfern auf den Bergen und schaut nicht zu den Götzen des Hauses Israel auf, er schläft nicht mit einer anderen Frau 16 und beutet niemand aus, er fordert kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungernden von seinem Brot und versorgt den Nackten mit Kleidung, 17 er vergreift sich nicht an Schutzlosen und nimmt keinen Wucherzins, er hält sich an meine Ordnungen und tut, was recht vor mir ist: Er muss nicht für die Schuld seines Vaters sterben. Er soll am Leben bleiben. 18 Nur sein Vater, der andere in seinem Volk erpresst und beraubt hat und tat, was nicht gut war, muss wegen seiner Schuld sterben. 19 Doch ihr fragt: 'Warum wird der Sohn nicht mit dem Vater bestraft?' - Weil er getan hat, was gut und richtig ist, und alle meine Gebote befolgte, darum wird er auf jeden Fall am Leben bleiben! 20 Nur wer sündigt, muss sterben. Der Sohn soll nicht die Schuld des Vaters tragen und der Vater nicht die des Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem zugute, der recht vor Gott lebt, und die Schuld lastet nur auf dem Schuldigen. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn der Gottlose umkehrt und das Sündigen lässt, sich an meine Ordnungen hält und tut, was gut und richtig ist, dann soll er am Leben bleiben und muss nicht sterben. 22 Keine von allen Sünden, die er begangen hat, soll ihm noch angelastet werden. Weil er danach getan hat, was vor Gott recht ist, soll er am Leben bleiben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Meint ihr, es gefällt mir, wenn ein Gottloser stirbt?", sagt Jahwe, der Herr. "Nein, ich freue mich, wenn er sein Leben ändert und am Leben bleibt. (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Böses zu tun, und dieselben Abscheulichkeiten begeht wie der Gottlose, soll er dann am Leben bleiben? Nein! Keine von all seinen gerechten Taten wird ihm angerechnet werden. Weil er sich der Untreue schuldig gemacht und Böses getan hat, muss er sterben! (Hesekiel 3.20) 25 Wenn ihr nun sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!', so hört mir zu, ihr Leute von Israel: Meine Handlungsweise soll nicht richtig sein? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter nicht mehr recht vor mir lebt, wenn er anfängt, Unrecht zu tun und daraufhin stirbt, so stirbt er wegen des Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gottloser umkehrt, sein gesetzloses Handeln lässt und tut, was gut und richtig ist, dann wird er sein Leben retten. 28 Sieht er es ein und lässt sein gesetzwidriges Tun, soll er am Leben bleiben und nicht sterben. 29 Wenn also das Haus Israel sagt: 'Was der Herr tut, ist nicht recht!' - sollte wirklich meine Handlungsweise nicht die richtige sein, ihr Leute von Israel? Sind nicht vielmehr eure Handlungen falsch? 30 Darum werde ich euch das Urteil sprechen, ihr Leute von Israel! Jeder bekommt das, was er durch seine Taten verdient hat, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um und macht Schluss mit allem Unrecht, damit es euch nicht zur Schuldfalle wird! (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 Trennt euch von allen Vergehen, mit denen ihr euch an mir vergangen habt, und schafft euch so ein neues Herz und einen neuen Geist! Warum wollt ihr denn sterben, ihr Leute von Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Mir gefällt es nicht, wenn ein Mensch sterben muss, spricht Jahwe, der Herr. Kehrt also um, damit ihr am Leben bleibt!" (Hesekiel 18.23)