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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Esra - Kapitel 10

1 Während Esra weinend vor dem Haus Gottes auf den Knien lag und die Schuld des Volkes bekannte, sammelte sich eine große Menge von israelitischen Männern, Frauen und Kindern um ihn. Auch sie weinten sehr. 2 Dann sagte Schechanja Ben-Jehiël zu Esra: "Ja, wir sind unserem Gott untreu geworden und haben Frauen aus der heidnischen Bevölkerung des Landes geheiratet. Doch es gibt trotzdem noch eine Hoffnung für Israel. 3 Lasst uns jetzt einen Bund mit unserem Gott schließen, der uns verpflichtet, alle fremden Frauen mit ihren Kindern wegzuschicken. So hast du, Herr, uns geraten. Und so wird es von allen, die noch Ehrfurcht vor dem Gebot unseres Gottes haben, befürwortet. Das Gesetz muss befolgt werden! 4 Steh auf, denn du musst das erledigen! Doch wir stehen hinter dir! Hab Mut und pack die Sache an!" 5 Da stand Esra auf. Er verlangte von den Oberhäuptern der Priester, der Leviten und ganz Israels einen Eid, nach diesem Vorschlag zu handeln. Und sie schworen es. 6 Dann verließ Esra den Platz vor dem Haus Gottes und ging in die Tempelkammer von Johanan Ben-Eljaschib. Dort übernachtete er, ohne zu essen oder zu trinken, denn er trauerte über den Treuebruch der Heimgekehrten. 7 Darauf ließ man in ganz Juda und Jerusalem ausrufen, dass alle Heimgekehrten sich in Jerusalem versammeln sollten. 8 Jeder, der nicht innerhalb von drei Tagen erscheinen würde, sollte aus der Gemeinschaft der Heimgekehrten ausgeschlossen werden und sein ganzer Besitz würde dem Bann verfallen. So hatten es die Oberen und Ältesten beschlossen. 9 Innerhalb von drei Tagen versammelten sich alle Männer aus Juda und Benjamin in Jerusalem. Es war am 20. Dezember. Sie setzten sich auf den freien Platz vor dem Haus Gottes und zitterten wegen der anstehenden Sache und der Regengüsse. 10 Der Priester Esra stand auf und sagte zu ihnen: "Ihr habt Jahwe die Treue gebrochen! Ihr habt heidnische Frauen geheiratet und so noch größere Schuld auf Israel geladen! 11 So gebt jetzt Jahwe, dem Gott eurer Väter, die Ehre, indem ihr eure Schuld bekennt und tut, was er von euch erwartet. Trennt euch von der Bevölkerung des Landes und besonders von den heidnischen Frauen! 12 Die ganze Versammlung rief laut: "Ja, das müssen wir tun! 13 Aber wir sind zu viele hier, und es ist mitten in der Regenzeit. Da kann man sich unmöglich im Freien aufhalten. Und außerdem ist diese Angelegenheit nicht in ein oder zwei Tagen zu erledigen. Es sind ja viele von uns darin verwickelt. 14 Lass doch unsere Vorsteher die Versammlung vertreten. Dann sollen alle aus unseren Ortschaften, die fremde Frauen geheiratet haben, zur festgesetzten Zeit zusammen mit den Ältesten und Richtern des Ortes vor ihnen hier erscheinen. Alles soll in Ordnung gebracht werden, damit wir den glühenden Zorn unseres Gottes von uns abwenden." 15 Nur Jonatan Ben-Asaël und Jachseja Ben-Tikwa sprachen dagegen. Dabei wurden sie von Meschullam und dem Leviten Schabbetai unterstützt. 16 Doch die Heimgekehrten blieben bei ihrem Beschluss. Der Priester Esra rief dann für jede Sippe ein Oberhaupt namentlich auf und betraute die Männer mit dieser Aufgabe. Am 1. Januar traten sie zusammen, um mit der Untersuchung zu beginnen 17 und am 1. April waren sie damit fertig. Alle Männer, die fremde Frauen geheiratet hatten, mussten vor ihnen erscheinen. 18 Von den Priestern waren es Maaseja, Eliëser, Jarib und Gedalja aus der Sippe von Jeschua Ben-Jozadak und seinen Brüdern, die heidnische Frauen geheiratet hatten. (Esra 3.2) (Esra 9.2) 19 Sie verpflichteten sich mit Handschlag, ihre fremden Frauen fortzuschicken. Einen Schafbock brachten sie als Opfer für ihre Schuld. 20 Aus der Priestersippe Immer waren es Hanani und Sebadja. 21 Aus der Sippe Harim: Maaseja, Elija, Schemaja, Jehiël und Usija. 22 Aus der Sippe Paschur: Eljoënai, Maaseja, Jischmaël, Netanel, Josabad und Elasa. 23 Von den Leviten waren es Josabad, Schimi, Kelaja, der auch Kelita genannt wurde, Petachja, Juda und Eliëser. 24 Von den Tempelsängern war es Eljaschib, von den Torwächtern: Schallum, Telem und Uri. 25 Von den restlichen Israeliten waren es aus der Sippe Parosch: Ramja, Jisija, Malkija, Mijamin, Eleasar, Malkija und Benaja. 26 Aus der Sippe Elam: Mattanja, Secharja, Jehiël, Abdi, Jeremot und Elija. 27 Aus der Sippe Sattu: Eljoënai, Eljaschib, Mattanja, Jeremot, Sabad und Asia. 28 Aus der Sippe Bebai: Johanan, Hananja, Sabbai und Atlai. 29 Aus der Sippe Bani: Meschullam, Malluch, Adaja, Jaschub, Scheal und Jeremot. 30 Aus der Sippe Pahat-Moab: Adna, Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezalel, Binnui und Manasse. 31 Aus der Sippe Harim: Eliëser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon, 32 Benjamin, Malluch und Schemarja. 33 Aus der Sippe Haschum: Mattenai, Mattatta, Sabad, Elifelet, Jeremai, Manasse und Schimi. 34 Aus der Sippe Bani: Maadai, Amram, Uël, 35 Benaja, Bedja, Keluhi, 36 Wanja, Meremot, Eljaschib, 37 Mattanja, Mattenai, Jaasai, 38 Bani, Binnui, Schimi, 39 Schelemja, Natan, Adaja, 40 Machnadbai, Schaschai, Scharai, 41 Asarel, Schelemja, Schemarja, 42 Schallum, Amarja und Josef. 43 Aus der Sippe Nebo: Jëiël, Mattitja, Sabad, Sebina, Jaddai, Joël und Benaja. 44 Alle diese Männer hatten fremde, heidnische Frauen geheiratet. Und einige von ihnen hatten Kinder mit diesen Frauen.