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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Daniel - Kapitel 9

1 Im ersten Jahr, nachdem der Meder Darius, der Sohn des Ahasveros, über das Reich der Chaldäer zum König eingesetzt worden war, (Daniel 6.1) 2 in seinem ersten Regierungsjahr forschte ich, Daniel, in den Schriftrollen nach der Zahl der Jahre, die Jerusalem nach dem Wort Jahwes an den Propheten Jeremia in Trümmern liegen sollte; es waren siebzig. (Jeremia 25.11-12) 3 Ich wandte mein Gesicht zu Gott, dem Herrn, um zu ihm zu beten und ihn anzuflehen. Dabei fastete ich, hatte den Trauersack angezogen und saß in der Asche. 4 Ich betete zu Jahwe, meinem Gott, und bekannte: "Ach, Herr, du großer und furchterregender Gott! In unerschütterlicher Treue stehst du zu deinem Bund mit denen, die dich lieben und deine Gebote halten. 5 Doch wir haben gesündigt, wir haben uns an dir vergangen und gottlos gehandelt, wir haben uns aufgelehnt und sind abgewichen von deinem Gebot und Gesetz. 6 Wir haben auch nicht auf die Warnungen deiner Propheten gehört, die in deinem Auftrag zu unseren Königen, Fürsten und Vätern und zum ganzen Volk geredet haben. 7 Du, Herr, bist im Recht, und wir stehen heute beschämt vor dir, wir alle, die Männer von Juda und die Bewohner von Jerusalem und alle Israeliten, ob sie in der Nähe oder in der Ferne sind, alle, die du wegen ihres Treuebruchs vertrieben und unter die Völker zerstreut hast. 8 Jahwe, es muss uns die Schamröte ins Gesicht treiben, unseren Königen, Fürsten und Vätern, weil wir alle gegen dich gesündigt haben. (Jesaja 43.27) 9 Doch beim Herrn, unserem Gott, ist Erbarmen und Vergebung. Denn gegen ihn haben wir uns aufgelehnt. (Psalm 130.4) 10 Wir haben nicht auf die Stimme von Jahwe, unserem Gott, gehört. Wir haben seine Befehle nicht befolgt, die er uns durch seine Diener vorgelegt hat, durch die Propheten. 11 Ganz Israel hat deine Weisungen missachtet und deine Worte in den Wind geschlagen. Und so hat uns der Fluch getroffen, mit dem im Gesetz deines Dieners Mose jeder bedroht wird, der gegen dich sündigt. (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 12 Gott hat seine Drohungen wahr gemacht, die er gegen uns ausgesprochen hatte und gegen die, die uns regierten: Er werde so schweres Unheil über uns bringen, dass es auf der ganzen Welt seinesgleichen sucht, - wie es jetzt in Jerusalem geschehen ist. 13 Im Gesetz des Mose stand schon alles geschrieben, was nun als Unheil über uns gekommen ist. Und wir haben Jahwe, unseren Gott, nicht zur Gnade bewegt, indem wir von unserer Sünde umgekehrt wären und uns nach deiner Wahrheit gerichtet hätten. 14 So hat Jahwe das Unheil absichtlich über uns hereinbrechen lassen, denn Jahwe, unser Gott, ist gerecht in allem, was er tut. Aber wir haben nicht auf ihn gehört. (Jeremia 1.12) 15 Aber du, Herr, unser Gott, bist es doch, der sein Volk aus Ägypten geführt und sich dadurch bis heute einen Namen gemacht hat: Ja, wir haben gesündigt, wir sind gottlos gewesen! 16 Herr, lass doch nach all den Beweisen deiner Gerechtigkeit deinen grimmigen Zorn nicht länger über deiner Stadt Jerusalem und dem Berg deines Heiligtums wüten. Denn wegen unserer Sünden und der Schuld unserer Väter sind Jerusalem und dein Volk zum Gespött aller Nachbarn geworden. 17 Unser Gott, höre doch jetzt auf das Flehen deines Dieners und lass dein Gesicht wieder leuchten über deinem verwüsteten Heiligtum - um deinetwillen, Herr! 18 Mein Gott, neige doch dein Ohr und höre! Öffne deine Augen und schau dir die Verwüstung an und die Stadt, die nach deinem Namen genannt ist! Nicht im Vertrauen auf unsere Gerechtigkeit bringen wir unser Flehen vor dich, sondern im Vertrauen auf dein großes Erbarmen. (Psalm 115.1) 19 Herr, höre! Herr, vergib! Herr, zögere nicht und greif ein! Lass uns nicht länger warten! Tu es um deinetwillen, mein Gott, denn deine Stadt und dein Volk sind doch nach deinem Namen genannt." (Jeremia 14.9) 20 Während ich noch redete und betete und meine Sünde und die Sünde meines Volkes Israel bekannte und mein demütiges Gebet für Gottes heiligen Berg vor Jahwe, meinen Gott, brachte, 21 während ich also noch beim Beten war, erreichte mich wie im raschen Flug der Mann Gabriel, den ich vorher in der Vision gesehen hatte. Es war zur Zeit des Abendopfers. (Daniel 8.16) 22 Er öffnete mir das Verständnis. "Daniel", sagte er, "ich bin jetzt losgezogen, um dir klare Einsicht zu geben. 23 Schon zu Beginn deines Gebets erging ein Wort Gottes. So bin ich nun gekommen, es dir mitzuteilen, denn du genießt hohes Ansehen. Gib acht auf das, was ich dir zu sagen habe, damit du die Vision verstehst! 24 Siebzig Jahrwochen müssen vergehen, bis der Frevel zum Abschluss gebracht, die Macht der Sünde gebrochen und die Schuld gesühnt ist, bis eine ewige Gerechtigkeit herbeigeführt, die Prophetie endgültig bestätigt und der Höchstheilige gesalbt ist. 25 Du musst Folgendes wissen und verstehen: Vom Erlass des Befehls zum Wiederaufbau Jerusalems bis zu einem Gesalbten, einem Fürsten, vergehen sieben Jahrwochen. 62 Jahrwochen lang wird es dann als wiederaufgebaute und befestigte Stadt bestehen bleiben, auch wenn es schwere Zeiten erleben muss. 26 Aber nach den 62 Jahrwochen wird ein Gesalbter die Todesstrafe erleiden und keine Hilfe finden. Dann wird das Volk eines kommenden Fürsten die Stadt und das Heiligtum zerstören. Das wird wie eine Überflutung sein. Und bis zum Ende wird es Krieg und Verwüstungen geben, wie Gott es beschlossen hat. (Lukas 21.24) 27 Für eine Jahrwoche wird der Fürst einen starken Bund mit den Vielen schließen. Doch in der Mitte der Jahrwoche wird er die Schlacht- und Speisopfer aufhören lassen. Dazu wird er das Heiligtum verwüsten, indem er ein Gräuelbild dort aufstellt. Schließlich wird die beschlossene Vernichtung auch ihn selbst treffen. (Daniel 12.11) (Matthäus 24.15)