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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Daniel - Kapitel 6

1 und Darius, ein Meder, übernahm im Alter von 62 Jahren die Herrschaft. (Jesaja 13.17) (Daniel 9.1) 2 Darius beschloss, 120 Satrapen über die Provinzen seines Reiches einzusetzen. 3 Diese Statthalter unterstellte er drei Ministern, von denen einer Daniel war. Sie hatten ihnen Rechenschaft abzulegen, damit der König nicht belästigt würde. 4 Bald stellte sich heraus, dass Daniel den anderen Ministern und den Satrapen weit überlegen war, weil ein außergewöhnlicher Geist in ihm wohnte. Der König dachte sogar daran, ihm die Verwaltung des ganzen Reiches zu übertragen. (Daniel 5.12) 5 Da versuchten die anderen Minister zusammen mit den Satrapen, Daniel wegen seiner Amtsführung anzuklagen. Aber sie konnten keinen Grund zur Anklage und keine Korruption entdecken, denn er war weder nachlässig noch bestechlich. 6 Da sagten sie sich: "Wir haben bei diesem Daniel nichts in der Hand, es sei denn, wir finden im Gesetz seines Gottes etwas gegen ihn." 7 Darauf eilten sie aufgeregt zum König und sagten: "Der König Darius lebe ewig! (Daniel 3.9) (Daniel 5.10) 8 Alle Minister des Reiches, die Statthalter, die Satrapen, die Ratgeber und Verwalter sind übereingekommen, dich zu bitten, folgende Verordnung zu erlassen: 'Wer in den kommenden dreißig Tagen eine Bitte an irgendeinen Gott oder Menschen richtet außer an dich, König, soll zu den Löwen in die Grube geworfen werden.' 9 Gib dem Gebot die Form eines offiziellen königlichen Erlasses, der nach dem Gesetz der Meder und Perser nicht geändert oder aufgehoben werden darf!" (Ester 1.19) (Ester 8.8) (Daniel 6.16) 10 König Darius ließ den Erlass ausfertigen und unterschrieb ihn. 11 Als Daniel erfuhr, dass der Erlass abgefasst worden war, ging er in sein Haus. Im Obergeschoss hatte er offene Fenster in Richtung Jerusalem. Dreimal täglich kniete er dort nieder, um seinen Gott zu preisen und seine Bitten vor ihn zu bringen. So tat er es auch jetzt. (1. Könige 8.48) (Psalm 55.18) (Jeremia 51.50) 12 Da stürmten jene Männer herein und fanden Daniel, wie er zu seinem Gott betete und ihn sogar anflehte. 13 Darauf gingen sie zum König und brachten das königliche Verbot zur Sprache: "Hast du nicht einen Erlass unterschrieben, dass jeder, der in den nächsten dreißig Tagen von irgendeinem Gott oder Menschen etwas erbittet außer von dir, König, zu den Löwen in die Grube geworfen werden soll?" - "So ist es", erwiderte der König. "Es gilt unwiderruflich nach dem Gesetz der Meder und Perser, das nicht aufgehoben werden darf." (Daniel 3.10) 14 Da sagten sie dem König: "Daniel, einer von den hergebrachten Juden, kümmert sich einfach nicht um dich und dein Gebot, sondern verrichtet dreimal am Tag sein Gebet." 15 Als der König das hörte, wurde er sehr traurig. Den ganzen Tag über unternahm er alle Anstrengungen, Daniel zu retten. 16 Bei Sonnenuntergang kamen die Kläger wieder zu ihm und hielten ihm vor: "Du weißt, König, dass nach dem Gesetz der Meder und Perser kein Erlass des Königs widerrufen werden kann!" 17 Nun musste der König den Befehl geben, Daniel herzubringen und in die Grube zu den Löwen zu werfen. Er sagte zu ihm: "Dein Gott, dem du so treu dienst, möge er dich retten!" (Daniel 6.21) 18 Dann wurde ein Stein auf die Öffnung der Grube gewälzt und mit dem Siegel des Königs und seiner Mächtigen versiegelt, damit in Daniels Sache nichts verändert würde. 19 Danach zog sich Darius in seinen Palast zurück. Er verzichtete auf jede Unterhaltung, fastete die ganze Nacht und konnte auch keinen Schlaf finden. 20 In der Morgendämmerung, gerade als es hell wurde, stand er auf und ging voller Unruhe zur Löwengrube. 21 Als er in die Nähe der Grube gekommen war, rief er mit schmerzerfüllter Stimme: "Daniel, du Diener des lebendigen Gottes! Dein Gott, dem du so treu dienst - hat er dich vor den Löwen retten können?" (Daniel 3.17) 22 Daniel antwortete: "Der König lebe ewig! (Daniel 6.7) 23 Mein Gott hat seinen Engel geschickt, weil ihm meine Unschuld bekannt war. Und der hat den Löwen die Rachen verschlossen, sodass sie mir nichts antun konnten. Auch dir gegenüber, König, habe ich kein Unrecht begangen." (Daniel 3.28) (Hebräer 11.33) 24 Da freute sich der König außerordentlich und befahl, Daniel aus der Grube herauszuholen. Als man ihn heraufgezogen hatte, fand man keinerlei Verletzung an ihm, weil er seinem Gott vertraut hatte. (Psalm 37.40) 25 Dann befahl der König, die Männer, die Daniel verleumdet hatten, samt ihren Frauen und Kindern herzuholen und in die Grube zu den Löwen zu werfen. Und noch ehe sie den Boden der Grube berührt hatten, fielen die Löwen über sie her und zermalmten ihnen alle Knochen. 26 Daraufhin schickte König Darius ein Schreiben an alle Völker, Nationen und Sprachen. Es lautete folgendermaßen: "Glück und Frieden euch allen! 27 Hiermit ordne ich an, dass man in meinem ganzen Reich den Gott Daniels scheuen und fürchten soll. Denn er ist der lebendige, ewige Gott. Sein Reich geht nie zugrunde, und seine Herrschaft bleibt für immer bestehen. (Daniel 3.33) 28 Er rettet und befreit; er wirkt Zeichen und Wunder am Himmel und auf der Erde; er hat Daniel aus den Klauen der Löwen gerettet." 29 Dieser Daniel war ein einflussreicher Mann unter der Regierung des Darius und auch unter der des Persers Kyrus. (Daniel 1.21)