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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Daniel - Kapitel 3

1 König Nebukadnezzar ließ ein goldenes Standbild anfertigen und in der Ebene von Dura in der Provinz Babylon aufstellen. Es war 30 Meter hoch und 3 Meter breit. 2 Anschließend berief Nebukadnezzar die Satrapen, Präfekten und Statthalter seines Reiches ein, dazu die Ratgeber, Schatzmeister und Richter, die Befehlshaber der Polizei und alle anderen hohen Beamten. Sie sollten an der Einweihung des Standbildes teilnehmen, das er hatte aufstellen lassen. 3 Sobald sie alle gekommen waren und sich vor dem Standbild aufgestellt hatten, 4 rief ein Herold mit lauter Stimme: "Folgender Befehl gilt allen hier versammelten Völkern, Nationen und Sprachen: 5 Sobald ihr den Klang der Hörner, Pfeifen und Zithern, der Leiern und Lauten, des Orchesters und aller anderen Instrumente hört, sollt ihr niederfallen und das goldene Standbild anbeten, das König Nebukadnezzar aufgestellt hat. 6 Wer es nicht tut, wird auf der Stelle in den glühenden Ofen geworfen." 7 Als nun die Instrumente ertönten, die Hörner, Pfeifen und Zithern, die Leiern und Lauten und alle andere Musik, warfen sich die Menschen aus all den Völkern, Nationen und Sprachen vor dem goldenen Standbild nieder, das Nebukadnezzar aufgestellt hatte, und beteten es an. 8 Bei dieser Gelegenheit traten einige chaldäische Männer heran 9 und sagten zu Nebukadnezzar: "Der König lebe ewig! 10 Du, König, hast ein Edikt erlassen, dass jeder, der den Klang der Hörner, Pfeifen und Zithern, der Leiern und Lauten, des Orchesters und aller anderen Instrumente hört, niederfallen und das goldene Bild anbeten soll. (Daniel 6.13) 11 Und wer es nicht tut, soll auf der Stelle in den glühenden Ofen geworfen werden. 12 Nun gibt es hier einige jüdische Männer, denen du die Verwaltung der Provinz Babylon anvertraut hast: Schadrach, Meschach und Abed-Nego. Diese Männer schenken dir keine Beachtung, sie dienen deinen Göttern nicht und werfen sich auch nicht vor deinem goldenen Standbild nieder!" (Daniel 2.49) 13 Da wurde Nebukadnezzar ärgerlich und befahl wütend, Schadrach, Meschach und Abed-Nego herzubringen. Als sie ihm vorgeführt wurden, 14 fuhr er sie an: "Ist es wahr, Schadrach, Meschach und Abed-Nego, dass ihr meinen Göttern keine Ehre erweist und euch nicht vor meinem goldenen Standbild niederwerft? 15 Ihr habt noch eine Gelegenheit! Wenn ihr jetzt noch einmal den Klang aller Instrumente hört und euch niederwerft und das Bild anbetet, das ich gemacht habe, dann ist die Sache erledigt. Wenn aber nicht, werdet ihr sofort in den glühenden Ofen geworfen. Welcher Gott soll euch dann noch aus meiner Hand retten?" (2. Könige 18.35) 16 Schadrach, Meschach und Abed-Nego erwiderten dem König Nebukadnezzar: "Wir haben nicht die Absicht, uns vor dir zu verteidigen. 17 Wenn unser Gott, dem wir dienen, uns retten will, dann wird er uns aus dem glühenden Ofen und aus deiner Gewalt retten. (Psalm 66.12) 18 Und wenn nicht, so sollst du, König, dennoch wissen, dass wir deinen Göttern nicht dienen und dein goldenes Bild nicht anbeten werden." (2. Mose 20.3-5) 19 Da geriet Nebukadnezzar noch mehr in Wut. Sein Gesicht verzerrte sich vor Zorn über Schadrach, Meschach und Abed-Nego. Er ließ den Ofen siebenmal so stark heizen wie sonst. 20 Dann befahl er den stärksten Männern in seinem Heer, die drei zu fesseln und in den glühenden Ofen zu werfen. 21 Sofort wurden sie in ihrer Kleidung, ihren Hosen, Mänteln und Mützen gefesselt und in den glühenden Ofen geworfen. 22 Und weil der König befohlen hatte, ihn besonders stark zu heizen, wurden die Männer, die Schadrach, Meschach und Abed-Nego hinaufbrachten, von den herausschlagenden Flammen getötet. 23 Die drei aber fielen gefesselt ins Feuer. 24 Da erschrak der König Nebukadnezzar. Er fuhr auf und sagte zu seinen Ratgebern: "Haben wir nicht drei Männer gefesselt ins Feuer geworfen?" - "Ja, gewiss, König!", erwiderten sie. 25 "Warum sehe ich dann aber vier Männer ohne Fesseln im Feuer umhergehen? Sie sind alle unversehrt und der vierte sieht aus wie ein Göttersohn." (Jesaja 43.2) (Daniel 3.28) 26 Nebukadnezzar trat näher an die Öffnung des Ofens und rief: "Schadrach, Meschach, Abed-Nego, ihr Diener des höchsten Gottes, kommt heraus!" Da kamen die drei aus dem Feuer. 27 Die Satrapen und die Präfekten, die Statthalter und die Ratgeber des Königs kamen zusammen und sahen, dass das Feuer diesen Männern nichts hatte anhaben können: Ihr Haar war nicht versengt, ihre Kleidung war unversehrt, nicht einmal Brandgeruch konnte man an ihnen wahrnehmen. (Hebräer 11.34) 28 Da rief Nebukadnezzar aus: "Gepriesen sei der Gott von Schadrach, Meschach und Abed-Nego! Er hat seinen Engel geschickt, um diese Männer zu retten, die sich auf ihn verließen und sich dem Befehl des Königs widersetzten. Sie haben ihr Leben gewagt, damit sie außer ihrem Gott keinen anderen verehren oder anbeten müssten! (Daniel 6.23) 29 Darum ergeht folgendes Edikt an alle Völker, Nationen und Sprachen: 'Jeder, der etwas Verächtliches über den Gott von Schadrach, Meschach und Abed-Nego sagt, dessen Haus wird zu einem Schutthaufen gemacht und er selbst wird in Stücke gehauen werden.' Denn es gibt keinen anderen Gott, der auf solch eine Weise retten kann!" (Daniel 2.47) 30 Dann gab der König den drei Männern sehr hohe Ehrenstellungen in der Provinz Babylon. 31 König Nebukadnezzar wendet sich an alle Völker, Nationen und Sprachen auf der ganzen Erde: Glück und Frieden euch allen! 32 Ich habe mich entschlossen, euch von den Zeichen und Wundern in Kenntnis zu setzen, die Gott, der Höchste, an mir getan hat. 33 Wie groß sind seine Zeichen! Wie gewaltig seine Wunder! Sein Reich besteht ewig! Seine Herrschaft hat für immer Bestand! (Daniel 6.27)