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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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Apostelgeschichte - Kapitel 4

1 Während Petrus und Johannes noch zu den Leuten redeten, kamen Priester mit dem Tempelhauptmann und einigen Sadduzäern zu ihnen heran. (Lukas 22.4) (Lukas 22.52) 2 Sie waren empört darüber, dass die Apostel das Volk belehrten und am Beispiel von Jesus die Auferstehung aus den Toten verkündeten. (Apostelgeschichte 23.8) 3 So nahmen sie beide fest und sperrten sie bis zum nächsten Morgen ins Gefängnis. Es war nämlich schon Abend geworden. 4 Aber viele von den Zuhörern kamen zum Glauben und die Zahl der gläubigen Männer wuchs dadurch auf etwa fünftausend an. (Apostelgeschichte 2.47) 5 Am nächsten Morgen kam der Hohe Rat in Jerusalem zusammen. Dazu gehörten die führenden Beamten, die Ratsältesten und die Gesetzeslehrer, 6 und außerdem der Hohe Priester Hannas, sowie Kajafas, Johannes und Alexander und die anderen Mitglieder der hohepriesterlichen Familien. (Lukas 3.1) 7 Sie ließen Petrus und Johannes vorführen und fragten sie: "Mit was für einer Kraft habt ihr diesen Mann geheilt? In wessen Namen habt ihr das getan?" (Matthäus 21.33) 8 Vom Heiligen Geist erfüllt erwiderte Petrus: "Führer des Volkes, verehrte Ratsälteste! (Matthäus 10.19-20) 9 Wir werden heute wegen der Wohltat an einem kranken Menschen verhört. Wir werden gefragt, wodurch dieser Mann gesund wurde. 10 Nun, ihr sollt es wissen und das ganze Volk Israel auch: Es geschah im Namen von Jesus, dem Messias aus Nazaret, im Namen dessen, den ihr gekreuzigt habt, den Gott aber wieder aus den Toten auferstehen ließ. In der Kraft seines Namens steht dieser Mann hier gesund vor euch. (Apostelgeschichte 3.6) (Apostelgeschichte 3.13-16) 11 Ja, das ist der Stein, der von euch Bauleuten als unbrauchbar verworfen wurde, der nun zum Eckstein geworden ist. (Matthäus 21.42) 12 In keinem anderen ist das Heil zu finden, denn in der ganzen Welt hat Gott keinen anderen Namen bekannt gemacht, durch den wir Menschen gerettet werden können." (Matthäus 1.21) (Apostelgeschichte 10.43) 13 Es beeindruckte die Mitglieder des Hohen Rates, wie furchtlos Petrus und Johannes sich verteidigten, denn es waren offensichtlich einfache Leute, keine Gelehrten. Sie wussten auch, dass beide mit Jesus zusammen gewesen waren. 14 Weil sie aber den Geheilten neben ihnen stehen sahen, konnten sie nichts dagegen vorbringen. (Apostelgeschichte 3.8-9) 15 So ließen sie beide aus dem Sitzungssaal führen, um miteinander zu beraten: 16 "Was sollen wir nur mit diesen Leuten machen? Alle Jerusalemer wissen, dass ein offensichtliches Wunder durch sie geschehen ist. Wir können das nicht leugnen. (Johannes 11.47) 17 Damit sich die Sache aber nicht noch weiter im Volk ausbreitet, müssen wir ihnen strengstens verbieten, in diesem Namen zu irgendeinem Menschen zu reden." 18 Als sie die Apostel wieder hereingerufen hatten, untersagten sie ihnen, diesen Namen jemals wieder zu erwähnen oder gar im Namen von Jesus zu lehren. 19 Doch Petrus und Johannes erwiderten: "Entscheidet selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als ihm. (Apostelgeschichte 5.28-29) 20 Was wir gesehen und gehört haben, können wir unmöglich verschweigen." 21 Da drohten sie ihnen noch einmal und ließen sie dann gehen. Sie fanden einfach keine Möglichkeit, sie zu bestrafen, um das Volk nicht gegen sich aufzubringen. Denn alle priesen Gott für das, was sich ereignet hatte. 22 Schließlich war der Mann, an dem dieses Heilungswunder geschehen war, über vierzig Jahre alt. 23 Nach ihrer Freilassung gingen Petrus und Johannes zu ihren Mitchristen und berichteten alles, was die Hohen Priester und Ratsältesten zu ihnen gesagt hatten. 24 Als Reaktion darauf beteten alle miteinander einmütig zu Gott. Sie sagten:"Du alleiniger Herrscher! Du hast den Himmel, die Erde und das Meer geschaffen und alles, was in ihnen ist. 25 Durch den Heiligen Geist hast du unseren Vater David, deinen Diener, sagen lassen: 'Was soll das Toben der Völker? Weshalb schmieden sie nutzlose Pläne? 26 Die Herrscher der Erde empörten sich und die Machthaber verbündeten sich gegen den Herrn und seinen Gesalbten.' 27 Tatsächlich haben sich hier in dieser Stadt Herodes und Pontius Pilatus mit den Heidenvölkern und den Stämmen Israels gegen deinen heiligen Diener verbündet, gegen den, den du gesalbt hast, Jesus. (Lukas 23.12) 28 Doch haben sie damit nur das getan, was du in deiner Macht schon längst beschlossen und bestimmt hattest. (Apostelgeschichte 2.23) 29 Und jetzt, Herr, sieh ihre Drohungen an und hilf deinen Sklaven, die Botschaft von dir mutig und frei zu verkündigen. (Epheser 6.19) 30 Erweise deine Macht und lass durch den Namen deines heiligen Dieners Jesus Heilungen, Zeichen und Wunder geschehen." 31 Als sie so gebetet hatten, bebte die Erde an dem Ort, wo sie versammelt waren. Sie alle wurden mit dem Heiligen Geist erfüllt und verkündigten die Botschaft Gottes mutig und frei. 32 Die ganze Menge der Gläubigen war ein Herz und eine Seele. Niemand betrachtete etwas von seinem Besitz als privates Eigentum. Was sie besaßen, gehörte ihnen gemeinsam. (Apostelgeschichte 2.44) 33 Machtvoll bezeugten die Apostel die Auferstehung des Herrn Jesus und ein großer Segen lag auf ihnen allen. (Apostelgeschichte 2.47) 34 Keiner in der Gemeinde musste Not leiden, denn wer ein Haus oder ein Grundstück besaß, verkaufte es, wenn nötig, und stellte das Geld der Gemeinde zur Verfügung. (Apostelgeschichte 2.45) 35 Man tat das, indem man es vor die Apostel hinlegte. Davon wurde jedem Bedürftigen zugeteilt, was er brauchte. 36 So machte es auch Joseph, ein Levit, der aus Zypern stammte und von den Aposteln den Beinamen Barnabas erhalten hatte, was bedeutet, "einer, der andere ermutigt". (Apostelgeschichte 11.22-26) (Apostelgeschichte 12.25) (Apostelgeschichte 15.2) (Galater 2.1) (Kolosser 4.10) 37 Er besaß ein Grundstück, verkaufte es und legte das Geld vor die Apostel hin.