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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 7

1 Wenn Jahwe, dein Gott, dich in das Land bringt, in das du jetzt ziehst, um es in Besitz zu nehmen, wenn er viele Völker vor dir vertreibt - die Hetiter, Girgaschiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du -, (5. Mose 31.3) 2 wenn Jahwe, dein Gott, sie dir ausliefert und du sie schlägst, musst du unbedingt den Bann an ihnen vollstrecken. Du darfst sie nicht verschonen und keinen Bund mit ihnen schließen. (4. Mose 21.2) 3 Du darfst dich auf keinen Fall mit ihnen verschwägern, dass du deine Tochter einem Mann von ihnen gibst oder eine ihrer Töchter für deinen Sohn nimmst. (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 Denn sie würden deine Kinder verführen, sich von Jahwe abzuwenden und anderen Göttern zu dienen; dann würde Jahwe zornig über euch werden und euch schnell vernichten. 5 Für euch gibt es nur eins: Reißt ihre Altäre nieder, zerschlagt ihre Steinmale, haut ihre Aschera-Pfähle um und verbrennt ihre Götterbilder. (5. Mose 12.2-3) 6 Denn du bist ein Volk, das ausschließlich Jahwe gehört. Jahwe, dein Gott, hat dich aus allen Völkern der Erde ausgewählt und zu seinem Eigentum gemacht. (2. Mose 19.5-6) 7 Jahwe war euch nicht deshalb zugeneigt, weil ihr größer als alle Völker wärt - ihr seid ja das kleinste unter ihnen -, (Epheser 2.8) 8 sondern weil er euch liebte und den Eid halten wollte, den er euren Vätern geschworen hat. Nur deshalb hat er euch mit starker Hand aus dem Sklavenhaus geführt, aus der Gewalt des ägyptischen Pharao. 9 Daran sollst du erkennen, dass Jahwe, dein Gott, allein der wahre Gott ist. Er steht zu seinem Wort und erweist seine Güte an denen, die ihn lieben und seine Gebote halten auf tausend Generationen hin. (2. Mose 20.6) 10 Doch die, die ihn hassen, bestraft er auf der Stelle und lässt sie umkommen. Bei einem, der ihn hasst, zögert er nicht; er vergilt es ihm direkt. 11 Darum halte das Gesetz, seine Vorschriften und Bestimmungen, die ich dir heute gebe und handle danach! (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17) 12 Wenn ihr auf diese Rechtsbestimmungen hört, sie haltet und danach handelt, wird Jahwe, dein Gott, den Bund halten und dir seine Güte bewahren, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat. (2. Mose 23.22) 13 Er wird dich lieben, dich segnen und dich zahlreich werden lassen. Er wird die Frucht deines Leibes segnen und die Frucht deines Bodens, dein Korn, deinen Wein, dein Öl, die Zucht deiner Rinder und den Nachwuchs deiner Schafe in dem Land, das er euch geben wird, wie er deinen Vorfahren geschworen hat. 14 Mehr als alle Völker wirst du gesegnet sein. Niemand wird bei dir unfruchtbar sein, kein Mann, keine Frau und kein Vieh. 15 Vor jeder Krankheit wird Jahwe dich schützen. Keine der bösen Seuchen der Ägypter wird er über dich kommen lassen, sondern wird sie über die bringen, die dich hassen. 16 Du wirst alle Völker vernichten, die Jahwe, dein Gott, dir preisgibt. Ihr dürft kein Mitleid mit ihnen haben und ihren Göttern auf keinen Fall dienen. Denn das wäre eine Falle für dich. (Josua 23.13) 17 Wenn du denkst: "Diese Völker sind größer als ich; wie könnte ich sie vertreiben?", (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 dann fürchte dich nicht vor ihnen. Denk daran, was Jahwe, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern angetan hat. 19 Denk an die großen Prüfungen, die du mit eigenen Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder, an die starke Hand und den ausgestreckten Arm, mit denen dich Jahwe, dein Gott, herausgeführt hat. Das wird Jahwe allen Völkern antun, vor denen du dich fürchtest. (5. Mose 4.34) 20 Panische Angst wird er über sie kommen lassen, bis auch die Übriggebliebenen vernichtet sind und die, die sich vor dir versteckt haben. (2. Mose 23.28-30) 21 Erschrick nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, ist in deiner Mitte, ein großer und furchtbarer Gott. 22 Er wird diese Nationen nach und nach vor dir vertreiben. Du sollst sie nicht schnell vernichten, sonst vermehren sich die wilden Tiere zu sehr und schaden dir. 23 Jahwe, dein Gott, wird dir die Völker im Land preisgeben; er wird sie in große Bestürzung versetzen, bis sie vernichtet sind. 24 Er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du wirst jede Spur von ihnen auslöschen. Keiner wird vor dir standhalten. Du wirst sie alle vernichten. 25 Die Standbilder ihrer Götter müsst ihr ins Feuer werfen! Lass dich nicht von dem Silber oder Gold verleiten, das an ihnen ist! Das würde dir zum Fallstrick werden, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut das. 26 Bringe keinen solchen Gräuel in dein Haus, sonst bist du genauso wie dieser der Vernichtung verfallen. Ekel und Abscheu sollst du davor haben, denn er ist dem Untergang geweiht. (Josua 7.11)