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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 5

1 Mose rief ganz Israel zusammen und sagte: Höre, Israel, auf die Vorschriften und Bestimmungen, die ich euch heute verkünde! Lernt sie, bewahrt sie und tut sie! 2 Jahwe, unser Gott, hat am Horeb einen Bund mit uns geschlossen. (2. Mose 19.5) (5. Mose 28.69) 3 Er schloss diesen Bund nicht mit unseren Vätern, sondern mit uns, die wir heute und hier am Leben sind. (5. Mose 29.14) 4 Auf dem Berg hat Jahwe mitten aus dem Feuer direkt mit euch geredet. (2. Mose 19.19) (5. Mose 5.21) 5 Ich stand damals zwischen Jahwe und euch, um euch seine Worte weiterzugeben, denn ihr habt euch vor Jahwe gefürchtet und seid nicht auf den Berg gestiegen. Er sagte: (2. Mose 19.16) 6 "Ich bin Jahwe, dein Gott! Ich habe dich aus dem Sklavenhaus Ägyptens befreit. (2. Mose 20.1) 7 Du wirst keine anderen Götter vor mich stellen! (5. Mose 11.16) (5. Mose 11.28) 8 Du wirst dir kein Götterbild machen, kein Abbild von irgendetwas im Himmel, auf der Erde oder im Meer! (5. Mose 27.15) 9 Wirf dich niemals vor ihnen nieder und verehre sie auf keinen Fall! Denn ich, Jahwe, ich, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott. Wer mich verachtet und beiseite stellt, bei dem verfolge ich die Schuld der Väter noch bis zur dritten und vierten Generation. 10 Doch wer mich liebt und meine Gebote hält, dem schenke ich meine Gunst auf tausend Generationen hin. 11 Du wirst den Namen Jahwes, deines Gottes, nie missbrauchen! Denn Jahwe wird jeden bestrafen, der seinen Namen mit Nichtigkeiten in Verbindung bringt. 12 Achte auf den Sabbattag und reserviere ihn für Gott! Denn so hat Jahwe, dein Gott, es dir befohlen. 13 Sechs Tage hast du, um all deine Arbeit zu tun, 14 aber der siebte Tag ist Sabbat für Jahwe, deinen Gott. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, weder du, noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Sklave noch deine Sklavin, nicht einmal dein Rind oder Esel oder dein Vieh oder der Fremde, der in deinem Ort wohnt. Auch dein Sklave und deine Sklavin sollen ruhen wie du! 15 Denk daran, dass du selbst Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich mit starker Hand und ausgestrecktem Arm von dort herausgeführt hat! Deshalb hat Jahwe, dein Gott, dir befohlen, den Sabbat zu feiern. (5. Mose 15.15) (5. Mose 16.12) (5. Mose 24.18) 16 Ehre deinen Vater und deine Mutter, wie Jahwe, dein Gott, es dir geboten hat! Dann wirst du lange in dem Land leben, das Jahwe, dein Gott, dir gibt. 17 Morde nicht! 18 Brich die Ehe nicht! 19 Stiehl nicht! (2. Mose 31.18) 20 Sag nichts Unwahres über deinen Mitmenschen! 21 Begehre nicht die Frau deines Mitmenschen! Begehre auch nicht sein Haus, sein Feld, seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel oder sonst etwas, das ihm gehört!" (5. Mose 4.33) 22 Diese Worte sagte Jahwe auf dem Berg zu eurer ganzen Versammlung aus dem Feuer, den Wolken und dem Dunkel heraus mit gewaltiger Stimme und nichts weiter. Er schrieb sie auf zwei Steintafeln und gab sie mir. 23 Als ihr die Stimme aus der Finsternis hörtet, während ihr den Berg in Flammen saht, kamt ihr zu mir. Es waren eure Stammesoberen und eure Ältesten. 24 Sie sagten: "Jahwe, unser Gott, hat uns seine Herrlichkeit und Größe gezeigt. Wir haben seine Stimme aus dem Feuer gehört. Heute haben wir gesehen, dass Gott mit den Menschen reden kann, ohne dass sie sterben müssen. 25 Aber warum sollen wir jetzt sterben? Dieses große Feuer wird uns vernichten. Wenn wir noch länger die Stimme Jahwes, unseres Gottes, hören, werden wir sterben. 26 Welcher sterbliche Mensch hätte wie wir die Stimme des lebendigen Gottes aus dem Feuer gehört und wäre am Leben geblieben? (4. Mose 11.29) (5. Mose 29.3) 27 Geh du allein hin und höre, was Jahwe, unser Gott, uns sagt. Du sollst uns dann alles weitergeben, was Jahwe, unser Gott, dir sagt. Und wir wollen es hören und tun." 28 Jahwe hörte euer Geschrei, als ihr auf mich eingeredet habt, und sagte zu mir: "Ich habe das Geschrei dieses Volkes gehört. Alles, was sie gesagt haben, ist gut. 29 Mögen sie diese Gesinnung behalten, dass sie mich allezeit fürchten und meine Gebote halten, damit es ihnen und ihren Kindern immer gut geht! (5. Mose 4.2) (5. Mose 28.14) (Josua 1.7) (Sprüche 4.27) 30 Geh und sag ihnen: 'Kehrt in eure Zelte zurück!' 31 Du aber bleib hier bei mir stehen! Ich will dir das ganze Gebot verkünden, die Vorschriften und Bestimmungen, die du sie lehren sollst, damit sie danach handeln in dem Land, das ich ihnen zum Besitz gebe." 32 Achtet nun darauf, es so zu tun, wie Jahwe, euer Gott, es euch befohlen hat, und weicht nicht rechts oder links davon ab. 33 Bleibt genau auf dem Weg, den er euch mit seinen Geboten gewiesen hat, damit ihr am Leben bleibt und es euch gut geht und ihr lange in dem Land lebt, das ihr in Besitz nehmt.