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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 4

1 Nun höre, Israel! Ich werde euch die Ordnungen und Rechte lehren, nach denen ihr handeln sollt. Befolgt sie, dann werdet ihr am Leben bleiben und das Land in Besitz nehmen, das Jahwe, der Gott eurer Väter, euch gibt! 2 Ihr sollt zu dieser Anweisung nichts hinzufügen und nichts davon wegnehmen, sondern ihr sollt die Gebote Jahwes, eures Gottes, halten, wie ich sie euch sage! (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Ihr habt ja gesehen, was Jahwe wegen des Baal-Peor getan hat. Jahwe, dein Gott, hat jeden, der sich mit diesem Götzen einließ, aus deiner Mitte beseitigt. (4. Mose 25.3) 4 Doch ihr habt an Jahwe, eurem Gott, festgehalten. Deshalb seid ihr alle heute noch am Leben. 5 Seht, ich habe euch Ordnungen und Rechte gelehrt, so wie Jahwe, mein Gott, es mir befahl, damit ihr danach handelt in dem Land, das ihr in Besitz nehmen werdet. 6 So haltet sie und handelt danach! Denn darin besteht eure Weisheit und Einsicht in den Augen der Völker. Wenn sie von diesen Ordnungen hören, werden sie sagen: "Was für ein weises und einsichtiges Volk ist diese große Nation!" 7 Denn welche große Nation hat Götter, die ihr so nahe sind wie Jahwe, unser Gott, wann immer wir zu ihm rufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und wo gibt es eine große Nation, die so gerechte Ordnungen und Vorschriften hätte wie dieses Gesetz, das ich euch heute vorlege. 9 Nur hüte dich und achte gut auf dich selbst, dass du nicht vergisst, was du mit eigenen Augen gesehen hast, dass dir diese Dinge dein ganzes Leben lang nicht aus dem Sinn kommen! Erzähle deinen Kindern und Enkeln davon! (Psalm 103.2) 10 Denk an den Tag, an dem du vor Jahwe, deinem Gott, am Horeb standest, als Jahwe zu mir sagte: "Ruf das Volk zusammen, damit sie meine Worte hören und lernen, mich zu fürchten ihr ganzes Leben lang, und das auch ihre Kinder lehren!" (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 Da kamt ihr heran und standet unten am Berg. Der Berg brannte lichterloh bis in den Himmel hinein und war von Finsternis, Wolken und Dunkel umgeben. 12 Mitten aus dem Feuer sprach Jahwe zu euch. Ihr hörtet den Schall seiner Worte, aber ihr habt keine Gestalt gesehen, sondern nur eine Stimme gehört. 13 Er verkündete euch seinen Bund, den er euch zu halten befahl: die zehn Gebote. Er schrieb sie auf zwei Tafeln aus Stein. (2. Mose 31.18) 14 Und mir befahl Jahwe damals, euch die Ordnungen und Vorschriften zu lehren, damit ihr euch in dem Land, das ihr in Besitz nehmen wollt, danach richtet. 15 Als Jahwe am Horeb aus dem Feuer zu euch sprach, habt ihr keine Gestalt gesehen. So hütet euch um eures Lebens willen, 16 dass ihr nicht in euer Verderben rennt und euch ein Gottesbild macht, das irgendetwas darstellt, eine Statue, das Abbild eines männlichen oder weiblichen Wesens, (2. Mose 20.4) 17 das Abbild eines Landtiers oder eines fliegenden Vogels, 18 das Abbild eines Kriechtiers oder eines Fischs im Wasser. 19 Und wenn ihr zum Himmel aufblickt und die Sonne, den Mond und die Sterne seht, das ganze Himmelsheer, dann lasst euch ja nicht verleiten, sie anzubeten und ihnen zu dienen. Jahwe, dein Gott, hat sie doch allen Völkern auf der ganzen Welt zugeteilt. (5. Mose 17.3) 20 Aber euch hat Jahwe aus dem eisernen Schmelzofen Ägyptens herausgeführt, damit ihr sein eigenes Volk sein solltet, wie es heute der Fall ist. (2. Mose 19.5-6) 21 Doch wegen euch ist Jahwe über mich zornig geworden und hat geschworen, dass ich den Jordan nicht überschreiten und in das gute Land kommen darf, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt. (5. Mose 3.26) 22 Denn ich sterbe in diesem Land hier. Ich gehe nicht über den Jordan. Aber ihr werdet hinüberziehen und dieses gute Land in Besitz nehmen. 23 Nehmt euch in acht! Vergesst ja nicht den Bund, den Jahwe, euer Gott, mit euch geschlossen hat, dass ihr euch ein Gottesbild macht, das irgendetwas darstellt, was Jahwe, dein Gott, dir verboten hat. 24 Denn Jahwe, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer, ein eifersüchtiger Gott! (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Und wenn du Kinder und Enkel hast und ihr im Land heimisch geworden seid und euch dann ein Gottesbild in irgendeiner Gestalt macht und tut, was vor Jahwe, deinem Gott, böse ist und ihn reizt, 26 so rufe ich heute den Himmel und die Erde als Zeugen gegen euch auf: Dann werdet ihr schnell wieder aus dem Land beseitigt sein, in das ihr über den Jordan zieht, um es in Besitz zu nehmen. Dann werdet ihr nicht lange darin wohnen, sondern völlig daraus entfernt werden. (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Dann wird Jahwe euch unter die Völker zerstreuen, und nur eine geringe Zahl von euch wird unter den Nationen übrig bleiben, zu denen Jahwe euch dann führt. 28 Dort werdet ihr Göttern dienen, die Machwerke von Menschenhand sind, Göttern aus Holz und Stein, die nicht sehen, hören, essen oder riechen können. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Und von dort aus werdet ihr Jahwe, euren Gott, suchen. Du wirst ihn finden, wenn du von ganzem Herzen und ganzer Seele nach ihm fragst. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 Wenn du in Not bist und all dies dich trifft am Ende der Zeit, dann wirst du zu Jahwe, deinem Gott, umkehren und auf ihn hören. (3. Mose 26.40) 31 Denn Jahwe, dein Gott, ist ein barmherziger Gott. Er wird dich nicht fallen lassen und dem Verderben preisgeben. Er wird den Bund mit deinen Vorfahren nicht vergessen, den er ihnen geschworen hat. 32 Frag doch nach den früheren Zeiten, die vor dir gewesen sind, von der Zeit an, als Gott den Menschen auf der Erde schuf; frag von einem Ende des Himmels bis zum anderen, ob je so große Dinge geschehen sind oder je dergleichen gehört worden ist. 33 Hat je ein Volk die Stimme Gottes aus dem Feuer reden hören, wie du sie gehört hast, und ist am Leben geblieben? (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 Hat jemals ein Gott es unternommen, sich eine Nation mitten aus einer anderen herauszuholen durch Prüfungen, Zeichen, Wunder und Krieg, mit starker Hand und ausgestrecktem Arm, mit großen und furchtbaren Taten, wie Jahwe, euer Gott, es vor deinen Augen in Ägypten für euch getan hat? (5. Mose 7.19) 35 Du hast es zu sehen bekommen, damit du erkennst, dass Jahwe Gott ist und sonst keiner. (5. Mose 32.39) 36 Vom Himmel her hat er dich seine Stimme hören lassen, um dich zurechtzuweisen; und auf der Erde hat er dich sein großes Feuer sehen lassen. Seine Worte hast du mitten aus dem Feuer gehört. 37 Und weil er deine Vorfahren geliebt und ihre Nachkommen erwählt hat, führte er dich in eigener Person und mit großer Kraft aus Ägypten heraus, (2. Mose 33.14) 38 um Nationen, größer und stärker als du, vor dir zu vertreiben, um dich herkommen zu lassen und dir ihr Land als Eigentum zu geben, wie es heute der Fall ist. 39 So begreif es heute endlich und nimm es dir zu Herzen, dass Jahwe oben im Himmel und unten auf der Erde allein Gott ist, keiner sonst! 40 Halte dich an seine Ordnungen und Gebote, auf die ich dich heute verpflichte, damit es dir und deinen Nachkommen gut geht und du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir für immer gibt. 41 Damals sonderte Mose drei Städte im Ostjordanland aus, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2) 42 damit ein Totschläger, der seinen Nächsten ohne Vorsatz totgeschlagen hat, ohne ihn schon vorher zu hassen, dorthin fliehen kann. Er soll in einer dieser Städte sein Leben retten können. 43 Es sind Bezer im Wüstengebiet der Hochebene für Ruben, Ramot in Gilead für Gad und Golan im Baschan für Manasse. 44 Es folgt jetzt das Gesetz, das Mose den Israeliten vorlegte, 45 die Weisungen, Vorschriften und Bestimmungen, die Mose den Israeliten vortrug, als sie nach ihrem Auszug aus Ägypten 46 in der Tiefebene des Ostjordanlands, gegenüber von Bet-Peor, angekommen waren, im Land des Amoriterkönigs Sihon, der in Heschbon regierte und den Mose und die Israeliten besiegten. 47 Nachdem sie sein Land in Besitz genommen hatten, eroberten sie auch das Land des Königs Og von Baschan, das waren die beiden Amoriterkönige, die im Ostjordanland herrschten. Sie eroberten das ganze Gebiet 48 von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, bis an den Berg Sion, also den Hermon, (5. Mose 3.8-9) 49 die ganze Ebene des Ostjordanlandes bis ans Tote Meer unterhalb der Hänge des Pisga.