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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 33

1 Folgenden Segen sprach Mose, der Mann Gottes, vor seinem Tod über die Israeliten aus: (1. Mose 49.1) 2 "Jahwe kam vom Sinai her / und leuchtete ihnen von Seïr auf. / Er strahlte aus dem Bergland Paran hervor, / trat aus Millionen Engeln heraus, / ein flammendes Gesetz in der Hand. (Judas 1.14) 3 Ja, du bist es, der die Völker liebt, / alle Geheiligten gehören dir. / Sie haben sich dir zu Füßen geworfen / und jeder achtet auf dein Wort. 4 Ein Gesetz hat uns Mose gegeben, / der Versammlung Jakobs einen Besitz. 5 Da wurde er König über Jeschurun, / als sich die Führer des Volkes versammelten, / die Stämme Israels gesamt." (2. Mose 15.18) (2. Mose 19.7-8) (Jesaja 44.2) 6 "Lass Ruben leben und nicht untergehen, / dass seine Anzahl ihm erhalten bleibt." 7 Über Juda sagte er: "Hör, Jahwe, die Stimme Judas, / führ ihn heim zu seinem Volk! / Seine Macht sei ihm genug, / sei du ihm Hilfe gegen den Feind!" 8 Über Levi sagte er: "Seine Urim und Tummim sollen deinem Getreuen gehören, / den du erprobt hast in Massa, / mit dem du gestritten hast am Wasser von Meriba, (2. Mose 17.1) (2. Mose 28.30) (4. Mose 20.1) 9 der von Vater und Mutter sagte: / 'Ich habe sie nicht gesehen!', der seine Brüder nicht ansah, / seine Kinder nicht kannte. / Denn sie haben dein Wort geachtet / und hielten treu zu deinem Bund. (2. Mose 32.26-29) (Matthäus 10.37) 10 Sie lehren Jakob deine Rechte / und Israel dein Gesetz. / Sie lassen Weihrauchdüfte zu dir kommen, / legen Ganzopfer auf deinen Altar. 11 Segne, Jahwe, seine Kraft / und lass dir sein Tun gefallen. / Zerschlag seinen Feinden die Hüften, / lass die, die ihn hassen, / nie mehr gegen ihn stehn!" 12 Über Benjamin sagte er: "Er ist der Liebling Jahwes. / Durch ihn wohnt er in Sicherheit. / Er beschirmt ihn jeden Tag, / den, der zwischen seinen Berghängen wohnt." 13 Über Josef sagte er: "Sein Land ist von Jahwe gesegnet / mit Segen vom Himmel, mit Tau, / mit Wasser aus den Speichern der Tiefe, 14 mit Köstlichkeiten, in der Sonne gereift, / mit Früchten aus dem ganzen Jahr, 15 mit dem Besten der uralten Berge, / dem Köstlichsten der ewigen Hügel, 16 mit den Köstlichkeiten eines gesegneten Landes / und der Gnade dessen, der im Dornbusch erschien. / Das alles sei Josef geschenkt, / dem Erwählten unter seinen Brüdern. (1. Mose 49.26) (2. Mose 3.2) 17 Er ist herrlich wie ein erstgeborener Stier, / seine Hörner wie die eines Wildstiers. / Mit ihnen durchbohrt er die Völker, / selbst die am Ende der Welt. / Das sind die Zehntausende von Efraïm / und die Tausende des Stammes Manasse." 18 Über Sebulon sagte er: "Freu dich, Sebulon, wenn die Schifffahrt beginnt, / und du, Issachar, über deine Zelte! 19 Völker laden sie ein auf den Berg, / gerechte Opfer bringen sie dort. / Denn sie nähren sich vom Reichtum des Meeres / und den verborgenen Schätzen des Sandes." 20 Über Gad sagte er: "Gesegnet sei, wer Raum schafft für Gad! / Wie eine Löwin legte er sich hin, / Arm und Kopf reißt er seiner Beute ab. 21 Das erste Stück hat er sich ausgesucht, / denn wo der Anteil des Anführers war, / sammelten sich die Häupter des Volkes. / Er vollstreckte die Gerechtigkeit Jahwes, / zusammen mit Israel seine Gerichte." (4. Mose 32.1) 22 Über Dan sagte er: "Dan ist wie ein junger Löwe, / der aus dem Baschan hervorspringt." 23 Über Naftali sagte er: "Naftali ist mit Gnade gesättigt, / erfüllt mit dem Segen Jahwes. / Westen und Süden nimmt er in Besitz." 24 Über Ascher sagte er: "Auf Ascher blicken liebevoll die Brüder, / er ist noch mehr gesegnet als sie. / In Öl taucht er seinen Fuß. 25 Deine Riegel seien aus Eisen und Erz, / und deine Kraft möge dir lebenslang bleiben." 26 "Niemand ist so wie Jeschuruns Gott, / der in den Himmel steigt, um dir zu helfen, / in seiner erhabenen Macht in die Wolken. (Jesaja 44.2) 27 Der Gott der Urzeit ist deine Zuflucht / und darunter sind ewige Arme. / Er vertrieb deine Feinde / und sagte: 'Vernichte!' 28 So wohnt Israel in Sicherheit, / abgesondert Jakobs Quell, / in einem Land voll Korn und Most, / dessen Himmel von Tau nur so trieft. (4. Mose 23.9) 29 Wie glücklich bist du, Israel! / Wer ist dir gleich, / du Volk, durch Jahwe gerettet, / den Schild, der dich schirmt, / das Schwert, das dich erhöht. / Deine Feinde schmeicheln dir, / du schreitest auf ihren Höhen einher." (5. Mose 4.7-8) (Psalm 33.12) (Psalm 144.15)