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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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5. Mose - Kapitel 2

1 Dann wanderten wir wieder zurück in die Wüste auf dem Weg Richtung Schilfmeer, wie Jahwe es mir gesagt hatte. Eine lange Zeit zogen wir um das Bergland von Seïr herum. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Dann sagte Jahwe zu mir: 3 "Ihr seid jetzt lange genug um dieses Gebirge herumgezogen, wendet euch nun nach Norden. 4 Befiehl dem Volk: 'Ihr zieht nun durch das Gebiet eurer Brüder, der Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen. Sie werden sich vor euch fürchten. Nehmt euch aber sehr in acht! (4. Mose 20.14) 5 Lasst euch auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde euch von ihrem Land keinen Fußbreit geben. Denn das Bergland von Seïr habe ich für Esau zum Erbbesitz bestimmt. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Wenn ihr Nahrungsmittel oder Wasser braucht, sollt ihr es ihnen bezahlen.' 7 Denn Jahwe, dein Gott, hat dich in allem deinem Tun gesegnet. Er hat auf deine Wanderung durch diese große Wüste achtgegeben. Vierzig Jahre ist Jahwe, dein Gott, nun schon mit dir. Und es hat dir an nichts gefehlt." 8 So zogen wir von Elat und Ezjon-Geber aus an unseren Brüdern vorüber, den Nachkommen Esaus in Seïr, auf dem Weg durch die Araba und weiter auf dem Weg in die Wüste von Moab. 9 Da sagte Jahwe zu mir: "Greift die Moabiter nicht an und lasst euch auf keinen Krieg mit ihnen ein. Auch von ihrem Land gebe ich euch nichts, denn Ar habe ich den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gegeben. (1. Mose 19.37) 10 Früher haben die Emiter dort gewohnt, ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. (5. Mose 1.28) 11 Sie werden wie die Anakiter zu den Refaïtern gezählt; die Moabiter aber nennen sie Emiter. 12 Und in Seïr wohnten früher die Horiter. Aber die Nachkommen Esaus haben sie vernichtet und ihren Besitz übernommen. Sie ließen sich an ihrer Stelle nieder, so wie es Israel mit dem Land gemacht hat, das Jahwe ihnen zum Besitz gab. (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 Nun brecht auf und überschreitet das Tal des Sered." Wir taten es. (4. Mose 21.12) 14 Seit unserem Aufbruch von Kadesch-Barnea waren 38 Jahre vergangen. Inzwischen war die ganze Generation der kriegstüchtigen Männer des Lagers gestorben, wie Jahwe es ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Er hatte dafür gesorgt, dass sie vollständig aus dem Lager beseitigt wurden. 16 Als nun alle Krieger aus dem Volk weggestorben waren, 17 sagte Jahwe zu mir: 18 "Du wirst nun durch das Gebiet von Moab und Ar ziehen (4. Mose 21.13) 19 und in die Nähe der Ammoniter kommen. Greif sie nicht an und lass dich auf keinen Streit mit ihnen ein, denn ich werde dir vom Land der Ammoniter nichts geben, weil ich es den Nachkommen Lots zum Erbbesitz gab." (1. Mose 19.38) 20 - Auch dieses Gebiet gilt als Land der Refaïter. Sie hatten vorher dort gewohnt. Die Ammoniter nannten sie Samsummiter. 21 Es war ein großes, zahlreiches und hochgewachsenes Volk wie die Anakiter. Jahwe vernichtete sie vor ihnen und sie übernahmen deren Besitz und wohnten an ihrer Stelle dort, 22 so wie Jahwe es für die Nachkommen Esaus getan hat, die in Seïr wohnen, vor denen er die Horiter vernichtete, sodass sie deren Besitz übernahmen und sich an ihrer Stelle niederließen. 23 Das Gleiche machten die Kaftoriter mit den Awitern, die in den Dörfern bei Gaza wohnten. Als sie aus Kaftor kamen, vernichteten sie die Awiter und ließen sich an ihrer Stelle dort nieder. - (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 "Brecht jetzt auf", sagte Jahwe, "und überquert den Arnonfluss. Ich habe den Amoriterkönig Sihon von Heschbon und sein Land in deine Gewalt gegeben. Fang an, nimm es in Besitz und lass dich auf einen Krieg mit ihm ein. 25 Von heute an will ich Schrecken und Furcht vor euch über alle Völker auf der ganzen Welt bringen. Alle, die davon hören, werden vor euch zittern." 26 Da schickte ich Boten von der Wüste Kedemot zu König Sihon von Heschbon mit friedlichen Worten. Ich ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 "Ich möchte durch dein Land ziehen. Wir werden nur die Straße benutzen und weder rechts noch links vom Weg abweichen. 28 Was wir an Nahrungsmitteln und Wasser brauchen, werden wir bezahlen. Wir wollen weiter nichts, als durch euer Land ziehen. 29 Auch die Nachkommen Esaus, die in Seïr wohnen, und die Moabiter von Ar haben uns das erlaubt. Ich will nur über den Jordan in das Land ziehen, das Jahwe, unser Gott, uns gibt." 30 Aber König Sihon von Heschbon wollte uns nicht bei sich durchziehen lassen, denn Jahwe, dein Gott, hatte ihn starrsinnig und hart gemacht, um ihn dir auszuliefern, wie es ja auch geschehen ist. 31 Jahwe sagte zu mir: "Schau, ich habe begonnen, Sihon und sein Land dir preiszugeben. Fang an, nimm es in Besitz, es soll dir gehören." 32 Sihon zog uns mit all seinen Streitkräften nach Jahaz entgegen. 33 Aber Jahwe, unser Gott, lieferte ihn uns aus. Wir töteten ihn, seine Söhne und sein ganzes Volk. 34 Damals nahmen wir alle seine Städte ein und vollstreckten den Bann an ihren Bewohnern, an Männern, Frauen und Kindern. Keinen ließen wir lebend entkommen. 35 Nur das Vieh behielten wir für uns als Beute und das Raubgut aus den Städten, die wir eingenommen hatten. 36 Von Aroer an, das am Rand des Arnontals liegt, und von der Stadt im Flusstal bis nach Gilead gab es keine Stadt, die uns zu stark gewesen wäre, alle lieferte Jahwe, unser Gott, uns aus. 37 Nur vom Land der Ammoniter, dem ganzen Gebiet am Fluss Jabbok, hast du dich ferngehalten, auch von den Städten im Bergland, wie Jahwe, unser Gott, es befohlen hat.