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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 31

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Bestrafe die Midianiter für das, was sie Israel angetan haben. Danach wirst du mit deinen Vorfahren vereint werden." (4. Mose 25.17) (4. Mose 27.13) 3 Daraufhin sagte Mose zum Volk: "Ein Teil eurer Männer soll sich zum Kriegsdienst bewaffnen. Sie werden gegen die Midianiter ziehen, um die Rache Jahwes an ihnen zu vollstrecken. 4 Von jedem Stamm sollen 1000 Mann in den Kampf ziehen." 5 So wählten sie aus jedem Stamm der vielen Israeliten tausend Kämpfer aus, sodass ein Heer von 12.000 Mann zusammenkam. 6 Mose schickte auch Pinhas, den Sohn des Priesters Eleasar, mit den heiligen Geräten und den Signaltrompeten zum Heer. (4. Mose 10.2) (4. Mose 25.7) 7 Sie kämpften gegen Midian, wie Jahwe es Mose befohlen hatte, und brachten alle Männer um, (2. Mose 20.13) 8 auch die fünf Könige der Midianiter: Ewi, Rekem, Zur, Hur und Reba. Auch Bileam Ben-Beor töteten sie. (4. Mose 22.5) (Josua 13.21-22) 9 Die Frauen und Kinder der Midianiter nahmen sie gefangen. Sie erbeuteten ihre Viehherden und ihren ganzen Besitz. 10 Doch all ihre Städte und Dörfer brannten sie nieder. 11 Die ganze Beute, auch alle Menschen und das Vieh 12 brachten sie zu Mose und Eleasar und der Gemeinschaft der Israeliten ins Lager in der moabitischen Steppe am Jordan bei Jericho. 13 Mose ging ihnen mit Eleasar und den Oberhäuptern der Gemeinschaft entgegen. 14 Als er sie sah, wurde er zornig über die Befehlshaber des Heeres, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, die aus dem Krieg kamen. 15 Er sagte zu ihnen: "Warum habt ihr die Frauen am Leben gelassen? 16 Gerade sie brachten doch auf den Rat Bileams die Israeliten dazu, in der Sache mit dem Peor von Jahwe abzufallen, sodass sein schwerer Schlag die Gemeinde Jahwes traf. (4. Mose 25.1) (Offenbarung 2.14) 17 Tötet jetzt alle Kinder männlichen Geschlechts und alle Frauen, die schon mit einem Mann geschlafen haben. (Richter 21.11) 18 Alle Mädchen, die noch nicht mit einem Mann Verkehr hatten, dürft ihr für euch am Leben lassen. 19 Ihr bleibt sieben Tage vor dem Lager. Und jeder, der einen Menschen erschlagen hat, und jeder, der einen Toten berührte, soll sich am dritten und am siebten Tag samt seinen Gefangenen entsündigen. (4. Mose 19.11) 20 Auch alle Kleidungsstücke, alles Lederzeug und alles, was aus Ziegenhaar oder Holz hergestellt ist, muss entsündigt werden." 21 Der Priester Eleasar sagte den Männern, die aus dem Kampf heimgekehrt waren: "Folgende gesetzliche Verordnung hat Jahwe uns durch Mose gegeben: 22 Alle Beutestücke aus Gold, Silber, Bronze, Eisen, Zinn und Blei, 23 also alles, was nicht verbrennen kann, sollt ihr ins Feuer halten und anschließend mit dem Reinigungswasser entsündigen. Alles, was verbrennen kann, sollt ihr ins Wasser tauchen. 24 Am siebten Tag sollt ihr eure Kleider waschen. Dann seid ihr wieder rein und dürft ins Lager zurückkommen." 25 Jahwe sagte zu Mose: 26 "Zähle mit dem Priester Eleasar und den Oberen der Gemeinschaft, was als Beute mitgebracht worden ist, Menschen und Vieh. 27 Dann gib die eine Hälfte der Beute denen, die ins Feld gezogen sind und gekämpft haben, und die andere Hälfte der ganzen übrigen Gemeinschaft. (Josua 22.8) (1. Samuel 30.24) 28 Von den Kämpfern, die in den Krieg gezogen sind, sollst du darüber hinaus eine Abgabe für Jahwe erheben: je eins von 500 bei Menschen, Rindern, Eseln oder Kleinvieh. 29 Das sollst du von der Hälfte nehmen, die ihnen zusteht, und es dem Priester Eleasar als Opfer für Jahwe übergeben. 30 Von der Hälfte, die den übrigen Israeliten zusteht, sollst du je eins von 50 erheben, bei Menschen und Vieh, bei Rindern, Eseln, Schafen oder Ziegen, und sollst es den Leviten übergeben, die den Dienst an der Wohnung Jahwes tun." 31 Mose und Eleasar machten, was Jahwe Mose befohlen hatte. 32 Die Zählung der gesamten Beute erbrachte 675.000 Schafe und Ziegen, 33 72.000 Rinder, 34 61.000 Esel 35 und 32.000 Menschen, unberührte Mädchen. 36 Die Hälfte davon, der Anteil für die Kämpfer, betrug 337.500 Stück Kleinvieh 37 und die Abgabe für Jahwe: 675 Stück; 38 36.000 Rinder und die Abgabe für Jahwe: 72; 39 30.500 Esel und die Abgabe für Jahwe: 61; 40 16.000 Menschen und die Abgabe für Jahwe: 32 Menschen. 41 Mose übergab diesen Anteil dem Priester Eleasar als Opfergabe für Jahwe, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 42 Von der Hälfte für die Israeliten, die Mose von der Beute der Kämpfer abgezogen hatte, 43 also von der Hälfte, die für die Gemeinschaft bestimmt war, nämlich 337.500 Stück Kleinvieh, 44 36.000 Rinder, 45 30.500 Esel 46 und 16.000 Menschen, 47 von dieser den Israeliten gehörenden Hälfte nahm Mose von 50 Menschen und Tieren je eins heraus und übergab sie den Leviten, die den Dienst an der Wohnung Jahwes versahen, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 48 Da traten die Befehlshaber des Heeres an Mose heran, die Führer der Tausend- und Hundertschaften, 49 und sagten zu ihm: "Deine Diener haben die Krieger gezählt, die unter unserem Befehl standen, und es fehlt nicht ein einziger Mann. 50 So bringen wir das als Opfergabe für Jahwe, was jeder von uns an Goldschmuck gefunden hat: Schrittkettchen und Armspangen, Siegelringe, Ohrringe und Halsschmuck, um Sühne vor Jahwe für uns zu erwirken." 51 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von ihnen an, alles kunstvoll gearbeitete Schmuckstücke. 52 Das Gold, das sie als Abgabe von den Führern der Tausend- und Hundertschaften für Jahwe erhoben, hatte ein Gewicht von fast 193 Kilogramm. 53 Die Krieger hatten auch jeder für sich Beute gemacht. 54 Mose und der Priester Eleasar nahmen das Gold von den Oberen und brachten es in das Zelt der Gottesbegegnung. Es sollte vor Jahwe die Erinnerung an die Israeliten wach halten.