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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Könige - Kapitel 6

1 Einst sagten die Prophetenjünger zu Elischa: "Der Unterrichtsraum ist zu eng für uns geworden. 2 Könnten wir nicht an den Jordan gehen, damit jeder von uns einen Balken heranschafft und wir hier einen neuen Versammlungsraum bauen können?" - "Geht nur!", sagte Elischa. 3 Aber einer der Männer sagte: "Tu uns doch den Gefallen und komm mit!" - "Gut, ich komme mit", erwiderte er. 4 So gingen sie miteinander an den Jordan und begannen Bäume zu fällen. 5 Bei der Arbeit rutschte einem das Eisen vom Stiel und fiel ins Wasser. "O weh!", schrie er und sagte zu Elischa: "Mein Herr, die Axt war auch noch geliehen!" 6 Der Gottesmann fragte ihn: "Wohin ist es denn gefallen?" Er zeigte ihm die Stelle. Darauf schnitt sich Elischa ein Stück Holz ab, warf es dort ins Wasser und brachte so das Eisen zum Schwimmen. 7 "Hol es dir heraus!", sagte er. Der Mann bückte sich und nahm es. 8 Der König von Syrien kämpfte immer wieder gegen Israel. Er beriet sich mit seinen Truppenführern und sagte: "Da und da legt einen Hinterhalt!" 9 Aber der Gottesmann ließ dem König von Israel sagen: "Zieh nicht an dieser Stelle vorbei, denn dort wollen die Syrer dich angreifen!" 10 Daraufhin ließ der König von Israel die Gegend auskundschaften, vor der ihn der Gottesmann gewarnt hatte, und war dort besonders vorsichtig. Das passierte nicht nur ein oder zwei Mal. 11 Den König von Syrien beunruhigte die Sache sehr. Er ließ seine Truppenführer kommen und sagte: "Könnt ihr mir nicht sagen, wer von den Unsern zum König von Israel hält?" 12 "Nein, mein Herr und König", sagte einer von ihnen, "es ist der Prophet Elischa. Der meldet seinem König sogar das, was du in deinem Schlafzimmer sagst." 13 Da befahl der König: "Findet heraus, wo er ist! Dann werde ich ihn mir schon holen." Man meldete ihm: "Er ist in Dotan." 14 Da schickte er ein ganzes Heer dorthin mit Pferden und Streitwagen, eine starke Truppe. Sie rückten bei Nacht an und umzingelten die Stadt. 15 Als der Diener des Gottesmannes früh am Morgen aufstand, sah er die Stadt plötzlich von einem Heer, von Pferden und Streitwagen umringt. "Ach, mein Herr, was sollen wir jetzt machen?", rief er. 16 Doch dieser sagte: "Hab keine Angst, denn auf unserer Seite stehen viel mehr als bei ihnen." (2. Chronik 32.7) 17 Dann betete Elischa: "Jahwe, öffne ihm doch die Augen!" Da öffnete Jahwe die Augen des Dieners, und er sah auf einmal, dass der ganze Berg rings um Elischa von Pferden und Streitwagen aus Feuer wimmelte. 18 Als dann die Syrer anrückten, betete Elischa: "Schlag sie doch mit Blindheit!" Jahwe tat, was Elischa erbeten hatte, und machte sie blind. (1. Mose 19.11) 19 Elischa ging ihnen entgegen und sagte: "Das ist nicht der Weg und auch nicht die richtige Stadt. Folgt mir! Ich bringe euch zu dem Mann, den ihr sucht." Er führte sie nach Samaria. 20 Als sie dort angekommen waren, betete Elischa: "Jahwe, öffne ihnen wieder die Augen!" Da öffnete Jahwe ihre Augen und sie erkannten, dass sie sich mitten in der Stadt Samaria befanden. 21 Als der König von Israel sie sah, fragte er Elischa: "Soll ich losschlagen, mein Vater? Soll ich sie erschlagen?" 22 "Nein, das sollst du nicht!", erwiderte dieser. "Du würdest doch auch niemand erschlagen, den du mit Schwert und Bogen gefangen genommen hast! Gib ihnen lieber etwas zu essen und zu trinken und lass sie dann zu ihrem Herrn ziehen!" (2. Chronik 28.15) (Sprüche 25.21) 23 Da ließ der König ein reiches Mahl für sie bereiten. Sie aßen und tranken und durften dann wieder zu ihrem Herrn zurückkehren. Seitdem unternahmen die Syrer keine Raubzüge mehr in das Gebiet Israels. 24 Einige Zeit später mobilisierte der syrische König Ben-Hadad sein ganzes Heer und belagerte Samaria. 25 In der Stadt kam es dadurch zu einer schweren Hungersnot, sodass ein Eselskopf schließlich 80 Silberstücke kostete und ein drittel Liter Taubendreck fünf Silberstücke. 26 Als der König eines Tages auf der Stadtmauer entlangging, schrie eine Frau zu ihm hoch: "Hilf mir, mein Herr und König!" 27 Doch er erwiderte: "Wenn dir Jahwe nicht hilft, wie soll ich dir dann helfen - vielleicht mit etwas von der Tenne oder aus der Kelter?" 28 Dann fragte der König: "Was hast du?" Sie erwiderte: "Diese Frau dort hat zu mir gesagt: 'Gib deinen Sohn her, den essen wir heute! Morgen essen wir dann meinen Sohn.' 29 So haben wir also meinen Sohn gekocht und aufgegessen. Als ich aber am nächsten Tag zu ihr sagte: 'Nun gib deinen Sohn her, wir wollen ihn essen!', da hatte sie ihn versteckt." (5. Mose 28.53) 30 Als der König das hörte, riss er seine Gewänder ein. Und weil er oben auf der Mauer stand, konnten alle sehen, dass er darunter den Trauersack auf dem bloßen Leib trug. 31 Da schwor er: "Gott soll mich strafen, wenn Elischa Ben-Schafat heute seinen Kopf behält!" 32 Elischa saß gerade in seinem Haus zusammen mit den Ältesten der Stadt. Der König hatte einen Mann vorausgeschickt. Und noch bevor der Bote zu ihm kam, sagte Elischa zu den Ältesten: "Seht ihr, wie dieser Mördersohn jemand hergeschickt hat, der mir den Kopf abschlagen soll? Passt auf! Wenn der Bote kommt, verschließt die Tür und stemmt euch dagegen, denn ich höre schon die Fußtritte seines Herrn hinter ihm!" 33 Elischa redete noch mit ihnen, da war der König schon bei ihm und rief: "Seht doch, Jahwe hat uns alle ins Unglück gestürzt! Was soll ich noch länger auf seine Hilfe warten!" (Amos 3.6)