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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 6

1 Damals sagte Salomo: "Jahwe hat beschlossen, im Wolkendunkel zu wohnen. 2 Doch ich, ich habe dir ein Herrscherhaus gebaut, eine Wohnstätte für ewige Zeiten." 3 Die ganze Versammlung Israels stand dabei. Dann wandte sich der König der Versammlung zu und segnete sie. 4 Er sagte: "Gepriesen sei Jahwe, der Gott Israels, der mit seiner Hand wahr machte, was er meinem Vater David mit dem Mund versprach: 5 'Seit der Zeit, als ich mein Volk aus Ägypten führte, habe ich in keinem der Stämme Israels eine Stadt erwählt, um dort einen Wohnsitz für meinen Namen errichten zu lassen. Ich habe auch niemand als Herrscher über mein Volk bestimmt. 6 Aber jetzt habe ich Jerusalem als Wohnsitz für meinen Namen erwählt und David zum Herrscher über mein Volk Israel.' 7 Nun war es meinem Vater David ein Anliegen, dem Namen Jahwes, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Doch Jahwe sagte zu meinem Vater David: 'Wenn du dir vorgenommen hast, meinem Namen ein Haus zu bauen, hast du einen guten Entschluss gefasst. 9 Aber nicht du, sondern dein leiblicher Sohn soll dieses Haus für meinen Namen bauen.' 10 Und Jahwe hat dieses Versprechen gehalten. Ich bin an die Stelle meines Vaters David getreten und habe den Thron Israels bestiegen, wie Jahwe es zugesagt hat. Und ich habe nun das Haus für den Namen Jahwes gebaut 11 und die Lade hineingestellt, in der die Tafeln des Bundes liegen, den Jahwe mit den Israeliten schloss." 12 Dann trat Salomo vor den Augen der Versammlung Israels zum Altar Jahwes und breitete seine Hände aus. 13 Salomo hatte ein Podest aus Bronze anfertigen lassen und mitten in den Vorhof gestellt. Es war zweieinhalb Meter lang, zweieinhalb Meter breit und anderthalb Meter hoch. Er stieg auf dieses Podest, kniete sich vor der ganzen Versammlung Israels hin, breitete seine Hände zum Himmel aus 14 und sagte: "Jahwe, Gott Israels! Kein Gott ist dir vergleichbar, weder im Himmel noch auf der Erde. Du stehst zu deinem Bund und erhältst deinen Dienern deine Güte, denen, die vor dir leben und dir mit ganzem Herzen dienen. 15 Du hast auch deinem Diener, meinem Vater David, deine Versprechen gehalten. Was du mit dem Mund versprachst, hast du mit der Hand wahr gemacht, wie es dieser Tag zeigt. 16 Jahwe, Gott Israels, nun erfülle auch die andere Zusage, die du meinem Vater David gegeben hast, als du sagtest: 'Es soll dir nie an einem Mann fehlen, der vor mir auf dem Thron Israels sitzt, wenn nur deine Söhne darauf achten, so nach meinen Weisungen zu leben, wie du das getan hast.' (2. Samuel 7.16) 17 Jahwe, Gott Israels, lass doch in Erfüllung gehen, was du deinem Diener David zugesagt hast. 18 Aber will Gott wirklich bei den Menschen auf der Erde wohnen? Selbst der Himmel und das ganze Universum können dich nicht fassen, geschweige denn dieses Haus, das ich gebaut habe! (2. Chronik 2.5) 19 Trotzdem bitte ich dich, Jahwe, mein Gott, achte doch auf das Gebet deines Sklaven und höre auf sein Flehen und seine Bitte, die er vor dich bringt. 20 Halte deine Augen Tag und Nacht über diesem Haus offen, von dem du gesagt hast, dass dein Name dort wohnen soll, und höre auf das Gebet, das dein Sklave zu dieser Stätte hin richtet! (2. Mose 20.24) 21 Höre doch auf das Flehen, das dein Sklave und dein Volk zu dieser Stätte hin richten werden! Höre du es selbst in deiner himmlischen Wohnung, dort, wo du thronst! Ja, erhöre uns und vergib! 22 Wenn sich jemand an seinem Nächsten versündigt und dieser einen Eid von ihm verlangt und er kommt vor deinen Altar in dieses Haus und spricht die Selbstverfluchung aus, (2. Mose 22.10) 23 dann höre es vom Himmel her und greife ein! Verschaff deinen Dienern Recht! Bestrafe den Schuldigen und lass sein böses Tun auf ihn selbst zurückfallen, den Schuldlosen aber sprich frei und gib ihm, was seiner Gerechtigkeit entspricht. 24 Und wenn dein Volk Israel von Feinden besiegt wird, weil es gegen dich gesündigt hat, und dann wieder umkehrt und deinen Namen preist und in diesem Haus zu dir betet und fleht, (5. Mose 28.25) 25 dann höre du es im Himmel und vergib deinem Volk Israel seine Schuld und bring es wieder in das Land zurück, das du ihnen und ihren Vorfahren gegeben hast. 26 Wenn sich der Himmel verschließt, dass es nicht regnet, weil sie gegen dich gesündigt haben, und sie dann zu dieser Stätte hin beten und deinen Namen preisen und von ihrer Sünde umkehren, weil du sie gedemütigt hast, (5. Mose 28.23-24) 27 dann höre du es im Himmel und vergib deinen Dienern und deinem Volk Israel die Sünde - denn du führst sie den rechten Weg - und lass es wieder regnen auf dein Land, das du deinem Volk als Grundbesitz gegeben hast. 28 Wenn eine Hungersnot im Land ausbricht, wenn die Pest wütet, wenn das Getreide durch Brand- oder Rostpilze, Heuschrecken oder andere Schädlinge vernichtet wird, wenn der Feind ins Land einfällt, wenn irgendeine Krankheit oder Plage sie trifft, 29 dann höre du jedes Gebet und Flehen. Sei es ein Einzelner oder dein ganzes Volk, je nachdem, was einer als seine Plage oder seinen Schmerz erkennt, wenn er seine Hände nach diesem Haus hin ausbreitet, 30 dann höre du es im Himmel, dem Ort wo du thronst! Und vergib; und gib jedem, was er verdient! Denn du kennst die verborgenen Gedanken der Menschen und siehst ihnen ins Herz. (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 Dann werden sie dich fürchten und auf deinen Wegen gehen, solange sie in dem Land leben, das du unseren Vätern gegeben hast. 32 Auch wenn ein Ausländer, der nicht zu deinem Volk Israel zählt, aus einem fernen Land kommt, weil er von deinem großen Namen gehört hat und von dem, was du mit deiner starken Hand und deinem ausgestreckten Arm getan hast - wenn er kommt und zu diesem Haus hin betet, 33 dann höre du es im Himmel, dem Ort wo du thronst, und erfülle seine Bitte! So werden alle Völker der Erde deinen Namen erkennen und dich fürchten, wie dein Volk Israel es tut. Und sie werden wissen, dass dein Name über diesem Haus, das ich gebaut habe, ausgerufen ist. 34 Wenn dein Volk gegen seine Feinde in den Krieg zieht, egal wohin du sie schickst, und sie dann zu dir beten in Richtung dieser Stadt, die du erwählt hast, und dieses Hauses, das ich deinem Namen gebaut habe, (Daniel 6.11) 35 dann höre ihr Gebet und Flehen im Himmel und verschaffe ihnen ihr Recht! 36 Wenn sie gegen dich sündigen - denn es gibt keinen Menschen, der nicht sündigt - und du zornig über sie wirst und sie ihren Feinden preisgibst, und diese sie in ein fernes oder nahes Land verschleppen, 37 und sie fangen an, es sich dort zu Herzen zu nehmen, und kehren um und flehen im Land ihrer Gefangenschaft zu dir und sagen: 'Wir haben gesündigt, wir haben Unrecht getan, wir haben gottlos gehandelt!'; (Daniel 9.5) 38 wenn sie in dem Land, in dem sie gefangen sind, anhaltend und mit ganzem Herzen und ihrer ganzen Seele zu dir umkehren und beten in Richtung dieses Landes, das du ihren Vätern gegeben hast, und dieser Stadt, die du erwählt hast, und dieses Hauses, das ich deinem Namen gebaut habe, 39 dann höre ihr Gebet und Flehen im Himmel, dem Ort wo du thronst, und schaffe ihnen ihr Recht! Und vergib deinem Volk, was es gegen dich gesündigt hat. 40 Nun denn, mein Gott, lass deine Augen offen sein und deine Ohren hören auf das Gebet an diesem Ort." 41 "Und jetzt ziehe ein, Jahwe, unser Gott, / komm zu deinem Ruheplatz / und begleite deine Lade, / das Symbol deiner Macht! / Lass an deinen Priestern, Jahwe, Gott, / die Rettung sichtbar sein. / Mögen deine Frommen des Guten sich freuen! (Psalm 132.8-9) 42 Und weise deinen Gesalbten nicht ab, Jahwe, Gott! / Denk an die Beweise deiner Gnade, / die du David, deinem Diener, zugesagt hast!" (2. Samuel 7.13)