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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 35

1 Joschija feierte in Jerusalem ein Passafest zur Ehre Jahwes. Am 14. April wurden die Lämmer geschlachtet. 2 Er stellte die Priester an ihre Aufgaben und ermutigte sie zum Dienst im Haus Jahwes. 3 Den Leviten, die ganz Israel unterrichteten und Jahwe geweiht waren, sagte er: "Stellt die heilige Lade in das Haus, das Salomo Ben-David, der König von Israel, gebaut hat. Ihr müsst sie nicht mehr auf den Schultern tragen. Dient nun Jahwe, eurem Gott, und seinem Volk Israel. (1. Könige 6.1) 4 Macht euch in den Ordnungen eurer Sippen und Dienstgruppen bereit, so wie es König David von Israel und sein Sohn Salomo vorgeschrieben haben! 5 Steht im Heiligtum mit je einer Gruppe von Leviten für jede Sippe eurer Brüder bereit! 6 Heiligt euch, schlachtet die Lämmer und bereitet sie für eure Brüder so zu, wie Jahwe es durch Mose befohlen hat!" 7 Joschija spendete aus dem königlichen Besitz für das versammelte Volk 30.000 Schaf- und Ziegenböckchen zum Passaopfer und 3000 Rinder. (2. Chronik 30.24) 8 Auch seine hohen Beamten spendeten freiwillig für das Volk, die Priester und Leviten. Die drei führenden Priester im Haus Gottes, Hilkija, Secharja und Jehiël, spendeten der Priesterschaft 2600 Passalämmer und 300 Rinder. 9 Ebenso machten es die Führer der Leviten, Konanja mit seinen beiden Brüdern Schemaja und Netanel, sowie Haschabja, Jëiël und Josabad. Sie spendeten 5000 Lämmer für das Passaopfer und 500 Rinder. 10 Als man so zum Dienst gerüstet war, traten die Priester an ihren Platz, und die Leviten stellten sich in ihren Dienstgruppen auf, wie es der König befohlen hatte. 11 Dann wurden die Passalämmer geschlachtet. Die Priester nahmen das Blut von den Leviten entgegen und sprengten es an den Altar, während diese den Tieren die Haut abzogen. 12 Die zum Brandopfer bestimmten Stücke legten sie beiseite, um diese den Familiengruppen zu geben, damit sie Jahwe die Stücke bringen konnten, wie es in Moses Gesetzbuch vorgeschrieben ist. Ebenso machte man es mit den Rindern. 13 Dann wurden die Passalämmer am Feuer gebraten, wie es vorgeschrieben ist. Die heiligen Gaben kochten sie jedoch in Töpfen, Kesseln und Schüsseln. So schnell sie konnten verteilten sie es an die Leute. 14 Danach bereiteten sie es auch für sich und die Priester zu, denn die Priester aus der Nachkommenschaft Aarons waren bis in die Nacht hinein mit der Darbringung der Brandopfer und der Fettstücke beschäftigt. 15 Die Sänger aus der Nachkommenschaft Asafs blieben für die Dauer des Festes an ihrem Platz, wie es David, Asaf, Heman und der königliche Seher Jedutun angeordnet hatten. Auch die Torwächter blieben an ihren Toren. Sie alle brauchten ihren Dienst nicht zu unterbrechen, weil ihre Brüder, die Leviten, für sie alles zubereiteten. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 So war der gesamte Dienst für Jahwe an diesem Tag gut geordnet. Man feierte das Passa und brachte auf dem Altar Jahwes die Brandopfer dar, wie König Joschija es angeordnet hatte. 17 Anschließend feierten die versammelten Israeliten sieben Tage lang das Fest der ungesäuerten Brote. 18 Ein solches Passafest hatte es in Israel seit der Zeit des Propheten Samuel nicht mehr gegeben. Keiner der früheren Könige Israels hatte es so wie Joschija zusammen mit den Priestern und Leviten, mit ganz Juda und den anwesenden Israeliten und den Einwohnern Jerusalems gefeiert. (2. Chronik 30.26) 19 Im 18. Regierungsjahr Joschijas war dieses Passa gefeiert worden. 20 Nachdem Joschija das alles zur Instandsetzung des Tempels getan hatte, zog König Necho von Ägypten heran. Er war auf dem Weg zur Schlacht von Karkemisch am Euphrat. Joschija stellte sich ihm entgegen. 21 Da schickte Necho Boten zu ihm und ließ ihm sagen: "Was haben wir denn miteinander zu schaffen, König von Juda? Ich ziehe nicht gegen dich, ich bin im Krieg mit einem anderen Königshaus. Gott hat gesagt, dass ich mich beeilen soll. Stell dich also nicht gegen Gott, denn er ist auf meiner Seite, sonst wird er dich vernichten!" 22 Doch Joschija zog sich nicht zurück, sondern verkleidete sich und wollte gegen ihn kämpfen. Er hörte nicht auf die Worte Nechos, durch die Gott ihn warnen wollte. In der Ebene von Megiddo stellte er sich ihm entgegen. 23 Doch in der Schlacht wurde Joschija von feindlichen Bogenschützen getroffen. "Bringt mich weg", sagte er zu seinen Begleitern, "ich bin schwer verwundet!" 24 Seine Diener hoben ihn vom Streitwagen, setzten ihn auf seinen zweiten Wagen und brachten ihn nach Jerusalem. Dort starb er und wurde in der Grabstätte seiner Vorfahren bestattet. Ganz Juda und Jerusalem trauerten um Joschija. 25 Der Prophet Jeremia dichtete ein Klagelied für Joschija, und alle Sänger und Sängerinnen besingen ihn bis heute in ihren Klageliedern. Das wurde zu einem festen Brauch in Israel. Diese Lieder stehen ja im Buch der Klagelieder. (Jeremia 22.10-11) 26 Was es sonst noch über Joschija und die Beweise seiner Treue gegenüber dem Gesetz Jahwes zu berichten gibt, 27 seine frühere und spätere Geschichte, findet man im Buch der Könige von Israel und Juda.