zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 34

1 Joschija war bei Herrschaftsantritt acht Jahre alt und regierte 31 Jahre lang in Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Er tat, was Jahwe gefiel, und folgte damit dem Vorbild seines Vorfahren David. Er ließ sich durch nichts davon abbringen. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 In seinem achten Regierungsjahr, als er noch sehr jung war, fing er an, den Gott seines Vorvaters David zu suchen. Und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Opferhöhen, den Aschera-Pfählen, den geschnitzten und gegossenen Götzenbildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Vor seinen Augen riss man die Altäre des Baal nieder. Er ließ die darauf angebrachten Räuchersäulen zerschlagen, die Aschera-Pfähle zerstören, die Schnitz- und Gussbilder zermalmen und den Staub auf die Gräber derer streuen, die ihnen geopfert hatten. (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 Die Gebeine der Götzenpriester ließ er auf ihren eigenen Altären verbrennen. So reinigte er Juda und Jerusalem vom Götzenkult. (1. Könige 13.2) 6 Auch in den Städten von Manasse, Efraïm und Simeon, ja, bis nach Naftali und selbst in ihren Trümmerstätten 7 ließ er die Altäre niederreißen. Er ließ in ganz Israel die Aschera-Pfähle umhauen, die Götzenbilder in Stücke schlagen und die Räucheraltäre zertrümmern. Dann kehrte er nach Jerusalem zurück. 8 In seinem 18. Regierungsjahr, noch während er das Land und den Tempel reinigte, beauftragte er den Staatsschreiber Schafan Ben-Azalja, den Stadtobersten Maaseja und Joach Ben-Joahas, den Sprecher des Königs, das Haus Jahwes, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Sie kamen zum Hohen Priester Hilkija und übergaben ihm das Geld, das ins Gotteshaus gebracht worden war. Die Leviten hatten es von den Leuten aus Manasse, Efraïm und dem ganzen Rest Israels sowie von Juda, Benjamin und den Einwohnern Jerusalems eingesammelt. 10 Sie händigten es den Meistern aus, denen die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes anvertraut waren. 11 Diese zahlten davon den Lohn für die Handwerker und Bauarbeiter und kauften behauene Steine und Holz für die Dachbinder, um die Gebäudeteile, welche die Könige von Juda hatten verfallen lassen, mit neuen Balken zu versehen. 12 Die Männer arbeiteten sehr gewissenhaft. Die Leviten Jahat und Obadja von den Nachkommen Meraris sowie Secharja und Meschullam von den Nachkommen Kehats führten die Aufsicht. Die Leviten, die sich mit Musikinstrumenten auskannten, 13 leiteten die Lastträger an und hatten die Aufsicht über alle Arbeiter der verschiedenen Dienstleistungen. Einzelne Leviten waren Schreiber, Listenführer und Torwächter. 14 Als sie das Geld holten, das im Haus Jahwes eingegangen war, fand der Priester Hilkija die Schriftrolle mit dem Gesetz, das Jahwe durch Mose gegeben hatte. 15 Da sagte Hilkija zu Schafan, dem Staatsschreiber: "Ich habe die Schriftrolle mit dem Gesetz im Haus Jahwes gefunden!" und gab sie ihm. 16 Schafan brachte sie dem König und meldete: "Deine Leute tun alles, was ihnen aufgetragen ist. 17 Sie haben das Geld, das sich im Haus Jahwes vorfand, gezählt und es den Verantwortlichen und den Bauleuten ausgehändigt." 18 Dann sagte er dem König noch, dass der Priester Hilkija ihm eine Schriftrolle übergeben hatte, und las ihm daraus vor. 19 Als der König hörte, was in dem Gesetz stand, riss er seine Gewänder ein 20 und befahl Hilkija, Ahikam Ben-Schafan und Abdon Ben-Micha, dem Staatsschreiber Schafan und dem königlichen Vertrauten Asaja: 21 "Geht und fragt Jahwe um Rat wegen der Worte in dieser gefundenen Schriftrolle. Fragt ihn für mich und für alle, die in Israel und Juda übrig geblieben sind. Denn Jahwe hat seinen ganzen Zorn über uns kommen lassen, weil unsere Vorfahren nicht auf das Wort Jahwes gehört und sich nicht nach dem gerichtet haben, was in dieser Schriftrolle steht." 22 Da ging Hilkija mit den anderen, die der König bestimmt hatte, zur Prophetin Hulda und sagte ihr das alles. Die Prophetin war die Frau von Schallum Ben-Tokhat, dem Enkel Hasras, der die Aufsicht über die Kleiderkammer hatte. Sie wohnte in der Neustadt von Jerusalem. 23 Sie sagte ihnen: "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Sagt dem Mann, der euch zu mir geschickt hat: 24 'So spricht Jahwe: Ja, ich werde Unheil über diesen Ort und seine Bewohner bringen. Alle Flüche, die in dem Buch stehen, das man dem König von Juda vorgelesen hat, werden in Erfüllung gehen! (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 Weil sie mich verlassen haben und anderen Göttern Räucheropfer brachten, weil sie mich mit ihren Machwerken reizten, wird sich mein glühender Zorn über diesen Ort ergießen, und er wird nicht erlöschen!' 26 Aber für den König von Juda, der euch zu mir geschickt hat, um Jahwe zu befragen, habe ich folgende Botschaft: 'So spricht Jahwe, der Gott Israels: Durch die Worte, die du gehört hast, 27 wurde dein Herz weich. Du hast dich vor Gott gedemütigt, als du seine Drohungen gegen diesen Ort und seine Bewohner gehört hast. Ja, du hast dich vor mir gedemütigt, deine Gewänder eingerissen und vor mir geweint. Darum habe ich auch auf dich gehört, spricht Jahwe. (2. Chronik 33.12) 28 Du wirst in Frieden sterben und all das Unglück, das ich über diesen Ort und seine Bewohner kommen lasse, nicht mit ansehen müssen.'" Die Abgesandten brachten dem König die Antwort. 29 Darauf ließ der König alle Ältesten von Juda und Jerusalem zu sich rufen. (2. Könige 23.1-3) 30 Mit allen Männern von Juda, den Einwohnern von Jerusalem, den Priestern und Leviten und allem Volk, vom Vornehmsten bis zum Einfachsten, ging er zum Haus Jahwes hinauf. Er ließ ihnen das ganze Bundesbuch vorlesen, das im Haus Jahwes gefunden worden war. 31 Dann trat der König auf sein Podest und schloss den Bund vor Jahwe, dass man ihm nachfolgen wolle, seine Gebote, Mahnungen und Ordnungen mit ganzem Herzen und ganzer Kraft befolgen und alles genau tun wolle, was in dem Buch geschrieben steht. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Er ließ alle Anwesenden aus Jerusalem und dem Gebiet von Benjamin dem Bund beitreten. Die Einwohner Jerusalems hielten sich auch an den Bund Gottes, des Gottes ihrer Vorfahren. (2. Könige 23.3) 33 Joschija ließ nun auch in allen übrigen Gebieten Israels all die abscheulichen Götzen entfernen und hielt alle, die dort wohnten, dazu an, Jahwe, ihrem Gott, zu dienen. Und solange Joschija lebte, folgten sie Jahwe, dem Gott ihrer Väter.