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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 30

1 Hiskija schickte Boten mit Briefen durch ganz Israel und Juda, auch an die Stämme Efraïm und Manasse. Er lud sie ein, zum Haus Jahwes nach Jerusalem zu kommen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passafest zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Der König hatte sich mit den verantwortlichen Männern und der ganzen Versammlung in Jerusalem beraten, ob sie das Passa nicht einen Monat später feiern sollten, (2. Chronik 30.15) 3 denn sie konnten es nicht rechtzeitig tun, weil sich nicht genügend Priester geheiligt hatten und das Volk noch nicht nach Jerusalem gekommen war. 4 Der Plan gefiel dem König und der ganzen Versammlung. 5 So fassten sie also den Beschluss, durch ganz Israel von Dan bis Beerscheba einen Aufruf ergehen zu lassen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passa in Jerusalem zu feiern. Denn sie hatten es lange Zeit nicht vollzählig gefeiert, wie es vorgeschrieben war. 6 So zogen die Eilboten mit den Briefen des Königs und seiner führenden Männer durch ganz Israel und Juda. Wie der König es ihnen aufgetragen hatte, riefen sie aus: "Ihr Leute von Israel, kehrt um zu Jahwe, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels! Dann wird er sich auch euch zuwenden, den Übriggebliebenen, die dem Zugriff der Könige von Assyrien entkommen sind. 7 Seid nicht wie eure Väter und Brüder, die Jahwe, dem Gott eurer Vorfahren, untreu geworden sind, sodass er sie zu einem Bild des Entsetzens machte, wie ihr seht. 8 Seid nicht so stur wie eure Väter! Reicht Jahwe die Hand und kommt zu seinem Heiligtum, das er für alle Zeiten geheiligt hat, und dient Jahwe, eurem Gott, damit er die Glut seines Zorns von euch abwendet. 9 Wenn ihr zu Jahwe umkehrt, werden auch eure Brüder und Kinder Erbarmen finden bei denen, die sie verschleppt haben, und sie werden in euer Land zurückkehren. Denn Jahwe, euer Gott, ist gütig und barmherzig und wird sich nicht von euch abwenden, wenn ihr zu ihm umkehrt." 10 Die Eilboten zogen von Stadt zu Stadt durch das Gebiet von Efraïm und Manasse bis nach Sebulon. Doch man lachte sie aus und verspottete sie. 11 Nur einige Männer aus den Stämmen Ascher, Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 In Juda bewirkte Gott, dass alle einmütig dem Aufruf des Königs und der Oberen folgten, den diese nach dem Gebot Jahwes erlassen hatten. 13 So versammelte sich eine große Menge Menschen in Jerusalem, um das Fest der ungesäuerten Brote im Mai zu feiern. Es war eine ungewöhnlich große Versammlung. 14 Zuerst beseitigten sie alle Altäre und Räucheraltäre, die in Jerusalem standen, und warfen sie ins Kidrontal. 15 Am 14. Mai schlachteten sie die Lämmer für das Passa. Die Priester und Leviten hatten sich geschämt und sich diesmal geheiligt und Brandopfer in das Haus Jahwes gebracht. (4. Mose 9.11) 16 Sie standen jetzt auf ihrem Posten, wie es das Gesetz Moses, des Mannes Gottes, vorschreibt, und sprengten das Blut, das sie von den Leviten erhielten, an den Altar. (2. Chronik 29.34) 17 Weil viele in der Versammlung sich nicht geheiligt hatten, schlachteten die Leviten die Passalämmer für alle, die nicht rein waren, damit die Lämmer Jahwe geweiht werden konnten. 18 Denn ein großer Teil des Volkes, viele aus Efraïm und Manasse, Issachar und Sebulon hatten sich nicht gereinigt und aßen das Passamahl nicht so, wie es vorgeschrieben war. Darum betete Hiskija für sie: "Jahwe, du gütiger Gott! Vergib jedem, (2. Mose 12.1) 19 der dich, den Gott seiner Väter, von ganzem Herzen sucht, auch wenn er selbst nicht der Reinheit des Heiligtums entspricht." 20 Jahwe erhörte Hiskija und ließ das Volk gesund bleiben. 21 Die in Jerusalem versammelten Israeliten feierten sieben Tage lang voller Freude das Fest der ungesäuerten Brote. Tag für Tag sangen die Priester und Leviten für Jahwe, begleitet von den Instrumenten, die zum Lob Jahwes bestimmt waren. 22 Hiskija bedankte sich herzlich bei den Leviten, die so großes Verständnis für Jahwe bewiesen hatten. Als dann die sieben Tage des Festes zu Ende waren, an denen sie Freudenopfer brachten und Jahwe, den Gott ihrer Väter, priesen, (2. Chronik 32.6) 23 beschloss die ganze Versammlung, noch weitere sieben Tage zu feiern. Auch diese Woche machten sie zu einem Freudenfest. 24 König Hiskija von Juda hatte der Versammlung dazu 1000 junge Stiere und 7000 Schafe gespendet. Auch die Oberen hatten 1000 junge Stiere und 10.000 Schafe gegeben. Von den Priestern hatten sich sehr viele geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 So freute sich die ganze Versammlung: das Volk von Juda, die Priester und Leviten und alle, die aus den Stämmen Israels gekommen waren, sowie die Fremden, die von dort mitgekommen waren oder in Juda wohnten. 26 In ganz Jerusalem herrschte große Freude, denn seit der Zeit von König Salomo Ben-David hatte es so etwas in Jerusalem nicht mehr gegeben. 27 Dann erhoben sich die Priester, die Nachkommen Levis, und segneten das Volk. Ihr Rufen wurde erhört, ihr Gebet drang bis in Gottes heilige Wohnung im Himmel.