zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 26

1 Das ganze Volk Judas hatte Usija Ben-Amazja schon mit 16 Jahren zum König gemacht. Er trat nun die Nachfolge seines Vaters an. (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Nach dessen Tod eroberte Usija die Stadt Elat für Juda zurück und baute sie wieder auf. 3 Usija war 16 Jahre alt, als er Mitregent wurde, und regierte insgesamt 52 Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Jecholja und stammte aus Jerusalem. 4 Wie sein Vater Amazja tat auch er, was Jahwe gefiel. (2. Chronik 25.2) 5 Solange Secharja lebte, der ihn zur Gottesfurcht anhielt, folgte er Gott. Und solange er Jahwe suchte, gab Gott ihm Gelingen. 6 Er unternahm einen Feldzug gegen die Philister und riss die Mauern von Gat, Jabne und Aschdod nieder. Andere Städte im Gebiet von Aschdod und im Philisterland baute er zu Festungen aus. 7 Gott stand ihm bei im Kampf gegen die Philister, gegen die Araber von Gur-Baal und gegen die Mëuniter. 8 Auch die Ammoniter zahlten Usija Tribut. Er wurde so mächtig, dass sein Name selbst in Ägypten bekannt wurde. 9 In Jerusalem baute Usija Türme am Ecktor, am Taltor und am Winkel und befestigte sie stark. 10 Auch in der Steppe ließ er Türme bauen und Zisternen graben, weil er in der Schefela und der Hochebene große Viehherden besaß und in der fruchtbaren Niederung Bauern und Weingärtner beschäftigte. Er hatte nämlich viel für die Landwirtschaft übrig. 11 Usija hatte ein wehrfähiges Heer, das nach Abteilungen gegliedert war. Es rückte in der Stärke aus, die der Staatsschreiber Jëiël und der Verwalter Maaseja unter der Aufsicht von Hananja, einem der obersten königlichen Beamten, bei der Musterung erfasst hatten. 12 Die Gesamtzahl der Familienoberhäupter der Wehrtüchtigen war 2600. 13 Sie befehligten ein Heer von 307.500 Mann, stark und schlagkräftig genug, dass der König es mit jedem Feind aufnehmen konnte. 14 Usija rüstete sein Heer mit Schilden, Spießen, Helmen, Brustpanzern, Bogen und Schleudersteinen aus. 15 Er ließ in Jerusalem auch raffinierte Wurfmaschinen bauen, mit denen man Pfeile abschießen und große Steine schleudern konnte. Sie sollten auf Türmen und Eckzinnen aufgestellt werden. Sein Ruhm drang bis in die Ferne, denn er empfing außergewöhnliche Hilfe. So wurde er immer mächtiger. 16 Doch die Macht stieg ihm zu Kopf. Er wurde überheblich und verging sich an Jahwe, seinem Gott, indem er in den Tempel Jahwes eindrang, um Weihrauch auf dem Räucheraltar zu verbrennen. (2. Chronik 25.19) 17 Doch der Priester Asarja ging hinter ihm her, und 80 Priester Jahwes kamen mit ihm, lauter beherzte Männer. 18 Sie widerstanden König Usija und sagten: "Dir, Usija, steht es nicht zu, Jahwe Räucheropfer zu bringen. Das ist nur den geweihten Priestern, den Söhnen Aarons, erlaubt. Verlass das Heiligtum! Du hast dich gegen Jahwe vergangen! Bei ihm kannst du damit keinen Ruhm ernten." (4. Mose 18.7) 19 Aber Usija, der bereits die Räucherpfanne in der Hand hielt, wurde wütend. Als er sich zornig gegen die Priester umdrehte, brach der Aussatz an seiner Stirn aus. Es geschah vor den Augen der Priester im Haus Jahwes, neben dem Räucheraltar. 20 Als der Oberpriester Asarja und die anderen Priester sahen, wie der Aussatz auf einmal an seiner Stirn ausbrach, trieben sie ihn schleunigst von dort weg. Auch Usija selbst beeilte sich, hinauszukommen, weil Jahwe ihn gestraft hatte. 21 Bis zu seinem Tod blieb König Usija aussätzig. Deshalb musste er in einem abgesonderten Haus wohnen und durfte das Haus Jahwes nie mehr betreten. Die Regierungsgeschäfte und die Aufsicht über den Palast übergab er seinem Sohn Jotam. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Was sonst noch über Usija zu sagen ist, seine frühere und spätere Geschichte, hat der Prophet Jesaja Ben-Amoz aufgeschrieben. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1) 23 Als Usija starb, wurde er, weil er aussätzig war, auf dem Gelände neben der Grabstätte der Könige bestattet. Sein Sohn Jotam trat die Herrschaft an.