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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 24

1 Joasch war bei Herrschaftsantritt sieben Jahre alt und regierte 40 Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Zibja und stammte aus Beerscheba. (2. Könige 12.1) 2 Solange der Priester Jojada lebte, tat Joasch, was Jahwe gefiel. 3 Er heiratete die zwei Frauen, die Jojada für ihn ausgewählt hatte, und zeugte Söhne und Töchter mit ihnen. 4 Einige Zeit später lag es Joasch am Herzen, das Haus Jahwes zu erneuern. 5 Er rief die Priester und Leviten zusammen und sagte zu ihnen: "Geht in die Städte Judas und sammelt von ganz Israel Geld ein, damit ihr jedes Jahr die nötigen Reparaturen am Haus Gottes durchführen könnt. Beeilt euch damit!" Aber die Leviten ließen sich Zeit. 6 Da ließ der König den Oberpriester Jojada rufen und sagte zu ihm: "Warum hast du nicht dafür gesorgt, dass die Leviten die Abgabe einsammeln, die schon Jahwes Diener Mose den Israeliten für das Zelt mit dem Bundesgesetz auferlegt hat? (2. Mose 30.12-13) 7 Denn die gottlose Atalja und ihre Anhänger haben das Haus Gottes verkommen lassen und haben selbst die heiligen Gaben, die für das Haus Jahwes bestimmt waren, für den Baalskult verwendet." (2. Chronik 22.3-4) 8 Der König ließ nun einen Kasten anfertigen und am Außentor des Hauses Jahwes aufstellen. 9 Dann wurde in Juda und Jerusalem bekannt gegeben, dass jeder die Abgabe beisteuern sollte, die Mose, der Diener Gottes, den Israeliten in der Wüste auferlegt hatte. (2. Chronik 24.6) 10 Alle führenden Männer und auch das Volk freuten sich darüber. Sie brachten ihre Gaben und warfen sie in den Kasten, bis er voll war. 11 In bestimmten Abständen ließ man den Kasten durch die Leviten zur Verwaltung des Königs bringen. Wenn man sah, dass viel Geld im Kasten war, kamen der Schreiber des Königs und der Beauftragte des Oberpriesters. Sie leerten den Kasten gemeinsam aus und brachten ihn dann an seinen Platz zurück. So machte man es jeden Tag. Auf diese Weise kam viel Geld zusammen. 12 Der König und Jojada übergaben das Geld den Handwerksmeistern, die für die Bauarbeiten am Tempel verantwortlich waren. Diese stellten Steinmetze und Zimmerleute ein, sowie Handwerker, die mit Eisen und Bronze umgehen konnten. Sie sollten das Haus Jahwes ausbessern. 13 Die Meister gingen ans Werk, und die Arbeit machte gute Fortschritte. Sie stellten das Haus Gottes nach seinen ursprünglichen Maßen wieder her und machten es stabil. 14 Als sie fertig waren, brachten sie den Rest des Geldes dem König und Jojada zurück. Jojada ließ davon Geräte für das Haus Jahwes anfertigen, die für den Dienst und die Brandopfer gebraucht wurden: Schalen sowie goldene und silberne Gegenstände.Solange Jojada lebte, wurden die Brandopfer im Haus Jahwes regelmäßig dargebracht. 15 Jojada wurde sehr alt. Er starb nach einem erfüllten Leben mit 130 Jahren. 16 Man begrub ihn in der Davidsstadt neben den Königen, denn er hatte für Gott und sein Haus viel Gutes in Israel bewirkt. 17 Nach dem Tod Jojadas kamen die führenden Männer Judas zum König und warfen sich vor ihm nieder. Und der König hörte auf sie. 18 Da gingen sie nicht mehr in das Haus Jahwes. Sie verließen den Gott ihrer Väter und verehrten stattdessen geweihte Pfähle und Götzenbilder. Wegen dieser Schuld kam Gottes Zorn über Juda und Jerusalem. 19 Jahwe schickte Propheten zu ihnen, um sein Volk zurückzugewinnen. Die Propheten warnten sie, aber niemand hörte darauf. 20 So kam der Geist Gottes über Secharja Ben-Jojada, den Sohn des Priesters. Er trat vor das Volk und sagte: "So spricht Gott: 'Warum übertretet ihr die Gebote Jahwes und bringt euch selbst um euer Glück?' Weil ihr Jahwe verlassen habt, hat er auch euch verlassen." 21 Darauf taten sie sich gegen ihn zusammen und steinigten ihn auf Befehl des Königs im Vorhof des Hauses Jahwes. (Matthäus 23.35) (Hebräer 11.37) 22 König Joasch dachte nicht mehr daran, wie viel er dessen Vater Jojada zu verdanken hatte, und brachte den Sohn um. Im Sterben rief Secharja noch: "Jahwe sieht es und wird es vergelten!" 23 Um die Jahreswende rückte eine Heeresgruppe der Syrer gegen Joasch heran. Sie drangen in Juda und Jerusalem ein, brachten alle führenden Männer um und schickten die gesamte Beute, die sie bei ihnen gemacht hatten, zum König nach Damaskus. 24 Obwohl die Syrer nur mit wenigen Männern gekommen waren, gab Jahwe ein viel größeres Heer in ihre Gewalt, weil die Judäer Jahwe, den Gott ihrer Väter, verlassen hatten. So vollzogen die Syrer Gottes Strafgericht an Joasch. 25 Als sie abzogen, ließen sie Joasch schwer verwundet zurück. Da verschworen sich einige seiner Hofbeamten wegen des Mordes am Sohn des Priesters Jojada und erschlugen Joasch auf seinem Krankenbett. Er wurde in der Davidsstadt begraben, aber nicht in den Königsgräbern. (2. Chronik 21.20) 26 Die Verschwörer waren Sabat, ein Sohn der Ammoniterin Schimat, und Josabad, ein Sohn der Moabiterin Schimrit. 27 Was seine Söhne betrifft und die vielen auf ihm lastenden Prophetenworte und die Beschreibung der grundlegenden Instandsetzung des Hauses Gottes, findet man in den Erläuterungen zum Buch der Könige. Sein Sohn Amazja trat die Herrschaft an.