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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 13

1 Im 18. Regierungsjahr des Königs Jerobeam von Israel trat Abija die Herrschaft über Juda an. 2 Er regierte drei Jahre lang in Jerusalem. Seine Mutter hieß Maacha und war die Tochter von Uriël aus Gibea. Auch Abija führte Krieg gegen Jerobeam. 3 Er eröffnete ihn mit einem Heer von 400.000 kampferprobten Soldaten. Jerobeam stellte sich ihm mit 800.000 wehrtüchtigen Männern entgegen. 4 Vor dem Kampf stieg Abija auf den Berg Zemarajim, der zum Bergland von Efraïm gehört, und rief: "Hört mich an, Jerobeam und ganz Israel! 5 Ihr müsst doch wissen, dass Jahwe, der Gott Israels, David und seinen Nachkommen die Herrschaft über Israel in einem Salzbund für alle Zeiten verliehen hat. (3. Mose 2.13) (4. Mose 18.19) 6 Aber Jerobeam Ben-Nebat, ein Diener von Salomo Ben-David, rebellierte gegen seinen Herrn. 7 Er scharte eine Gruppe von nichtswürdigen Abenteurern um sich und widersetzte sich Rehabeam Ben-Salomo. Rehabeam war damals noch zu jung, um ihnen standzuhalten. 8 Und jetzt meint ihr, ihr könnt dem Königtum Jahwes standhalten, das den Nachkommen Davids übertragen ist? Meint ihr, das gelingt, weil ihr so viele seid und weil ihr die goldenen Kälber bei euch habt, die Jerobeam euch zu Göttern machte? (1. Könige 12.28) 9 Habt ihr nicht die Priester Jahwes, die Nachkommen Aarons und die Leviten verstoßen und euch neue Priester eingesetzt, wie es die anderen Völker auch tun? Jeder, der mit einem jungen Stier und sieben Schafböcken kam, konnte sich zum Priester für die Nicht-Götter weihen lassen. (2. Chronik 11.15) 10 Doch unser Gott ist Jahwe. Wir haben ihn nicht verlassen. Bei uns dienen ihm die Nachkommen Aarons, und auch die Leviten tun, was ihnen aufgetragen ist. 11 Jeden Morgen und jeden Abend bringen sie Jahwe Brandopfer und wohlriechendes Räucherwerk dar. Sie sorgen für das Schichtbrot auf dem reinen Opfertisch und zünden jeden Abend die Lampen auf dem goldenen Leuchter an. Denn wir halten uns an die Anordnungen von Jahwe, unserem Gott. Doch ihr habt ihn verlassen. (4. Mose 28.3) 12 Seht, Gott ist mit uns, er steht an unserer Spitze! Bei uns sind auch seine Priester mit den Lärmtrompeten, um gegen euch Kriegslärm zu blasen. Ihr Männer von Israel, kämpft nicht gegen Jahwe, den Gott eurer Väter! Das wird euch nicht gelingen." (4. Mose 10.9) 13 Aber Jerobeam ließ die Männer im Hinterhalt eine Umgehung machen, um den Leuten von Juda in den Rücken zu fallen. So stand ein Teil seines Heeres vor den Judäern, der Hinterhalt aber in ihrem Rücken. 14 Als die Männer von Juda sahen, dass sie an zwei Fronten kämpfen mussten, schrien sie zu Jahwe. Die Priester bliesen die Trompeten, 15 und die Männer von Juda stimmten das Kriegsgeschrei an. Da schlug Gott Jerobeam und ganz Israel durch Abija und Juda. 16 Die Männer Israels mussten vor Juda fliehen. Gott gab sie in ihre Gewalt. 17 Abija und seine Männer brachten ihnen eine schwere Niederlage bei. 500.000 wehrtüchtige Männer blieben erschlagen liegen. 18 Damals wurden die Israeliten in die Knie gezwungen, und die Leute von Juda hatten die Oberhand, denn sie vertrauten auf Jahwe, den Gott ihrer Väter. 19 Abija verfolgte Jerobeam noch weiter und nahm ihm die Städte Bet-El, Jeschana und Efron samt den dazugehörigen Ortschaften ab. 20 Solange Abija lebte, kam Jerobeam nicht wieder zu Kräften, und Jahwe ließ ihn schließlich sterben. 21 Abija aber wurde mächtig. Er nahm sich 14 Frauen und zeugte insgesamt 22 Söhne und 16 Töchter. 22 Was sonst noch über Abija, seine Taten und Reden zu sagen ist, findet man in der Chronik des Propheten Iddo. (2. Chronik 12.15) 23 Als Abija starb, bestattete man ihn in der Davidsstadt; und sein Sohn Asa trat die Herrschaft an. Unter seiner Regierung hatte das Land zehn Jahre Ruhe.