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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 9

1 So hatte sich ganz Israel in die Stammeslisten eintragen lassen. Aufgeschrieben sind sie im Buch der Könige von Israel. Weil die Bewohner von Juda Gott untreu geworden waren, wurden sie nach Babylonien in die Verbannung geführt. (2. Könige 24.15-16) 2 Die ersten Ansiedler, die sich wieder auf ihrem Grundbesitz in ihren Städten niederließen, waren Leute aus dem Volk sowie Priester, Leviten und Tempeldiener. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Damals ließen sich in Jerusalem folgende Leute aus den Stämmen Juda, Benjamin, Efraïm und Manasse nieder: (Nehemia 11.3) 4 Aus dem Stamm Juda: Utai, der Sohn Ammihuds; er stammt über Omri, Imri und Bani von Judas Sohn Perez ab; 5 von den Nachkommen Schelas: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne; 6 von den Nachkommen Serachs: Jëuël. Zusammen mit seinen Brüdern waren es 690. 7 Aus dem Stamm Benjamin: Sallu, der Sohn Meschullams; seine weiteren Vorfahren waren Hodawja und Senua. 8 Dazu Jibneja, der Sohn Jerohams, Ela, der Sohn von Usi und Enkel von Michri, Meschullam, der Sohn von Schefatja, dessen weitere Vorfahren Reguël und Jibnija waren. 9 Zusammen mit ihren Brüdern und nach ihren Sippen waren es 956 Sippenoberhäupter. 10 Von den Priestern: Jedaja, Jojarib, Jachin; 11 Asarja, der Sohn von Hilkija, der Fürst des Gotteshauses; seine weiteren Vorfahren waren Meschullam, Zadok, Merajot und Ahitub. (1. Chronik 5.39) 12 Dazu Adaja, der Sohn Jerohams, dessen weitere Vorfahren Paschhur und Malkija waren; Masai, der Sohn Adiëls, dessen weitere Vorfahren Jachsera, Meschullam, Meschillemot und Immer waren. 13 Zusammen mit ihren Brüdern waren es 1760 angesehene Männer, alle befähigt zum Dienst im Haus Gottes. 14 Von den Leviten waren es Schemaja von der Gruppe Merari, dessen Vorfahren Haschub, Asrikam, und Haschabja waren. 15 Dann Bakbakar, Heresch, Galal und Mattanja, der Sohn von Micha und Enkel von Sichri, ein Nachkomme Asafs; 16 Abda, der Sohn von Schammua und Enkel von Galal, ein Nachkomme Jedutuns; Berechja, der Sohn von Asa und Enkel von Elkana, der früher in den Siedlungen von Netofa gewohnt hatte. (1. Chronik 2.54) 17 Dazu die Torwächter: Schallum, Akkub, Talmon und Ahiman. Ihr Oberhaupt war Schallum. 18 Seine Sippe bewacht bis zum heutigen Tag das Königstor auf der Ostseite. Sie waren schon die Torwächter in den Lagern der Söhne Levis. 19 Auch den Dienst als Wächter am Eingang des Zelts versahen Schallum und die Männer seiner Sippe, sämtlich Nachkommen Korachs; Schallum stammte über Kore und Abisaf von Korach ab. Seine Vorfahren hatten in der Wüste den Eingang zum Lager Jahwes bewacht. (4. Mose 4.18-20) 20 Pinhas, der Sohn Eleasars, war ihr Oberhaupt gewesen. Jahwe stand ihm bei. (4. Mose 25.7) 21 Secharja, der Sohn von Meschelemja, war Torhüter am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 22 Insgesamt waren es 212 Mann, die zu Torwächtern ausgewählt worden waren. Ihre Eintragung erfolgte in ihren Gehöften. David und der Seher Samuel hatten sie in ihr Amt eingesetzt. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Sie und ihre Söhne hatten als Wachen die Aufsicht über die Tore vom Zelthaus und später vom Haus Jahwes. 24 Die Wachen waren nach den vier Himmelsrichtungen aufgestellt, nach Osten, Westen, Norden und Süden. 25 Ihre Brüder, die in ihren Gehöften wohnten, mussten jeweils für sieben Tage mit ihnen zusammen zum Dienst erscheinen, wenn sie an der Reihe waren. 26 Denn nur die vier Oberen der Torhüter waren ständig in Jerusalem. Auch sie waren Leviten. Die Leviten verwalteten außerdem die Vorratskammern und die Schätze vom Haus Gottes. 27 Und die Nacht verbrachten sie rings um das Haus Gottes, denn ihnen war der Wachdienst übertragen, und sie mussten jeden Morgen die Tore aufschließen. 28 Einige von ihnen hatten die Aufsicht über die Geräte für den Dienst. Abgezählt brachten sie diese hinein und abgezählt wieder heraus. 29 Andere hatten die Aufsicht über die sonstigen Geräte und Gefäße des Heiligtums und über das Feinmehl, den Wein, das Öl, den Weihrauch und die Balsam-Öle. 30 Aber das Mischen der Balsam-Öle zu einer Salbe war die Aufgabe der Priester. (2. Mose 30.23-25) 31 Dem Leviten Mattitja - er war der Erstgeborene Schallums aus der Nachkommenschaft Korachs - war das Pfannen-Backwerk anvertraut. 32 Einige seiner Brüder aus der Nachkommenschaft Kehats waren für die geweihten Brote zuständig, die Sabbat für Sabbat zugerichtet werden mussten. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Die levitischen Sippenoberhäupter, die für den Gesang verantwortlich waren, wohnten in den Kammern am Tempel und waren von anderen Diensten befreit, weil sie Tag und Nacht bereit sein mussten. (1. Chronik 9.14-16) 34 All die genannten Sippenoberhäupter der Leviten waren in den Geschlechtsregistern aufgeführt. Sie wohnten in Jerusalem. 35 In Gibeon wohnte Jëiël, der Stammvater dieser Stadt. Seine Frau hieß Maacha, (1. Chronik 8.29) 36 sein erstgeborener Sohn war Abdon, die anderen hießen Zur, Kisch, Baal, Ner, Nadab, 37 Gedor, Achjo, Secher und Miklot. 38 Miklot hatte einen Sohn namens Schima. Auch sie ließen sich wie ihre Stammesbrüder in Jerusalem nieder. 39 Ner zeugte Kisch, und Kisch zeugte Saul. Die Söhne Sauls waren: Jonatan, Malkischua, Abinadab und Eschbaal. 40 Jonatans Sohn war Merib-Baal und dessen Sohn Micha. 41 Die Söhne von Micha waren: Piton, Melech, Tachrea und Ahas. 42 Der Sohn von Ahas hieß Joadda, und dessen Söhne waren Alemet, Asmawet und Simri. Der Sohn von Simri war Moza, 43 und als weitere Nachkommen in dieser Linie folgten Bina, Refaja, Elasa und Azel. 44 Azel hatte sechs Söhne: Asrikam, Bochru, Jischmaël, Schearja, Obadja und Hanan.