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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis waren Gerschon, Kehat und Merari, (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 die Söhne Gerschons: Libni und Schimi. 3 Die Söhne Kehats waren Amram, Jizhar, Hebron und Usiël, 4 die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Es folgen die Sippenoberhäupter der Leviten in den Hauptlinien der Nachkommen Levis: 5 Die Gruppe Gerschon: Auf Gerschon folgten in absteigender Linie Libni, Jahat, Simma, 6 Joach, Iddo, Serach und Jeotrai. 7 Die Gruppe Kehat: Auf Kehat folgten in absteigender Linie Amminadab, Korach, Assir, (2. Mose 6.24) 8 Elkana, Abiasaf, Assir, 9 Tahat, Uriël, Usija und Schaul. 10 Die Söhne Elkanas waren Amasai, Ahimot 11 und Elkana. Auf diesen folgten in direkter Linie Zuf, Nahat, 12 Eliab, Jeroham, Elkana und Samuel. (1. Samuel 1.1) 13 Die Söhne Samuels waren sein Erstgeborener Joël und der zweite Abija. (1. Samuel 8.2) 14 Die Gruppe Merari: Auf Merari folgten in absteigender Linie Machli, Libni, Schimi, Usa, 15 Schima, Haggija und Asaja. 16 Ein Teil der Nachkommen Levis erhielt von David den Auftrag, den Chorgesang im Heiligtum Jahwes zu übernehmen, nachdem die Bundeslade dort ihren festen Platz gefunden hatte. 17 Sie versahen diesen Dienst vor dem Zelt der Gottesbegegnung, bis Salomo das Haus Jahwes in Jerusalem gebaut hatte. Sie richteten sich dabei genau nach den Vorschriften. 18 Folgende Leviten wurden zusammen mit den übrigen Männern ihrer Sippen dazu berufen: Leiter der ersten Sängergruppe war Heman von den Nachkommen Kehats. Er war der Sohn Joëls und Enkel Samuels. (1. Chronik 15.17) 19 Seine weiteren Vorfahren waren Elkana, Jeroham, Eliël, Tohu, 20 Zuf, Elkana, Mahat, Amasai, 21 Elkana, Joël, Asarja, Zefanja, 22 Tahat, Assir, Abiasaf, Korach, 23 Jizhar und Kehat, der Sohn Levis und Enkel Israels. 24 Rechts neben Heman stand Asaf von den Nachkommen Gerschons, der Leiter der zweiten Sängergruppe. Er war der Sohn von Berechja und ein Enkel von Schima. (1. Chronik 15.17) 25 Seine weiteren Vorfahren waren: Michael, Maaseja, Malkija, 26 Etni, Serach, Adaja, 27 Etan, Simma, Schimi, 28 Jahat und Gerschon, der Sohn Levis. 29 Links neben Heman stand Etan von den Nachkommen Meraris, der Leiter der dritten Sängergruppe. Er war der Sohn von Kischi und Enkel von Abdi. Seine weiteren Vorfahren waren: Malluch, (1. Chronik 15.17) 30 Haschabja, Amazja, Hilkija, 31 Amzi, Bani, Schemer, 32 Machli, Muschi und Merari, der Sohn Levis. 33 Die anderen Leviten, ihre Brüder, hatten den Dienst an der Wohnung, am Haus Gottes, zu verrichten. 34 Der Priesterdienst aber war den Nachkommen Aarons vorbehalten. Diese verbrannten die Opfer auf dem Brandopferaltar und den Weihrauch auf dem Räucheraltar. Sie allein durften die Arbeiten im Höchstheiligen verrichten und Sühnehandlungen für die Israeliten vollziehen, genau wie es Mose, der Diener Gottes, festgelegt hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Die Nachkommen Aarons in direkter Abstammungslinie waren Eleasar, Pinhas, Abischua, (1. Chronik 5.29) 36 Bukki, Usi, Serachja, 37 Merajot, Amarja, Ahitub, 38 Zadok und Ahimaaz. 39 Die Wohnorte und die Weideplätze für die Viehherden wurden den Nachkommen Levis durch das Los zugeteilt. Das erste Los fiel auf die Nachkommen Aarons, die zu den Nachkommen Kehats gehörten. 40 Sie erhielten im Gebiet des Stammes Juda die Stadt Hebron mit dem Weideland ringsum. 41 Aber das Ackerland der Stadt und die dazugehörenden Dörfer bekam Kaleb, der Sohn von Jefunne. 42 Hebron war eine von den Asylstädten, in denen ein Totschläger Zuflucht finden konnte. Außerdem erhielten die Nachkommen Aarons Libna, Jattir und Eschtemoa mit ihren Weideflächen, 43 Holon und Debir, 44 Aschan und Bet-Schemesch mit dem dazugehörenden Weideland. 45 Dazu bekamen sie im Stammesgebiet von Benjamin Geba, Alemet und Anatot mit ihren Weideflächen. Insgesamt waren es dreizehn Städte. 46 Die übrigen Sippen der Nachkommen Kehats bekamen durch das Los zehn Städte in der westlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse. (1. Chronik 6.51-55) 47 Die verschiedenen Sippen der Nachkommen Gerschons erhielten dreizehn Städte im Gebiet der Stämme Issachar, Ascher und Naftali sowie in der östlichen Hälfte des Stammesgebiets von Manasse, in Baschan. (1. Chronik 6.56) 48 Die Sippen der Nachkommen Meraris bekamen durch das Los zwölf Städte im Gebiet der Stämme Ruben, Gad und Sebulon. (1. Chronik 6.62-66) 49 Die Israeliten übergaben also den Nachkommen Levis diese Städte mit dem dazugehörenden Weideland. 50 Die Priester erhielten durch das Los die bereits genannten Städte im Gebiet der Stämme Juda, Simeon und Benjamin. (1. Chronik 6.40) 51 Die anderen Sippen der Nachkommen Kehats erhielten folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Efraïm 52 die Asylstadt Sichem im Bergland von Efraïm, weiter Geser, 53 Kibzajim, Bet-Horon, 54 Ajalon und Gat-Rimmon; 55 im Stammesgebiet von West-Manasse Aner und Jibleam. 56 Die Nachkommen Gerschons bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Gebiet von Ost-Manasse: Golan in Baschan und Aschtarot; 57 im Gebiet von Issachar: Kedesch, Daberat, 58 Ramot und Anem; 59 im Gebiet von Ascher: Mischal, Abdon, 60 Hukok und Rehob; 61 und im Gebiet von Naftali: Kedesch in Galiläa, Hammon und Kirjatajim. 62 Die Nachkommen Meraris schließlich bekamen folgende Städte mit dem dazugehörenden Weideland: im Stammesgebiet von Sebulon: Rimmon und Tabor; 63 auf der Ostseite des Jordan im Stammesgebiet von Ruben: die Stadt Bezer, die gegenüber von Jericho in der Steppe liegt, dazu Jahaz, 64 Kedemot und Mefaat; 65 im Stammesgebiet von Gad: Ramot in Gilead, Mahanajim, 66 Heschbon und Jaser.