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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 4

1 Die Nachkommen Judas über seinen Sohn Perez waren in direkter Linie: Hezron, Karmi, Hur, Schobal, (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Reaja und Jahat. Die Söhne Jahats waren: Ahumai und Lahad. Von ihnen stammten die Sippen ab, die in Zora wohnten. (1. Chronik 2.53) 3 Die Stammväter von Etam waren: Jesreel, Jischma und Jidbasch; ihre Schwester hieß Hazlelponi. 4 Penuël war der Stammvater von Gedor, Eser war der Vater von Huscha. Beide waren Nachkommen von Hur, dem Erstgeborenen von Kalebs Frau Efrata, dem Stammvater von Bethlehem. (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Aschhur, der Stammvater von Tekoa, hatte zwei Frauen: Hela und Naara. 6 Naara gebar ihm die Söhne Ahusam, Hefer, Temni und Ahaschtari. 7 Die Söhne von Hela waren Zeret, Zohar und Etnan. 8 Von Koz stammten Anub und Zobeba ab sowie die Sippen Aharhels, des Sohnes Harums. 9 Ein Mann namens Jabez war der angesehenste unter seinen Brüdern. Bei seiner Geburt hatte seine Mutter gesagt: "Ich habe ihn mit Schmerzen geboren", und deshalb hatte sie ihn Jabez genannt. 10 Jabez rief den Gott Israels an und sagte: "Segne mich und erweitere mein Gebiet! Steh mir bei und halte Unglück und Schmerz von mir fern!" Diese Bitte erhörte Gott. (1. Mose 28.20) 11 Kelub, ein Bruder von Schuha, zeugte Mehir, den Vater von Eschton. 12 Dessen Söhne waren Bet-Rafa, Paseach und Tehinna, der Stammvater von Ir-Nahasch. Ihre Sippen wohnten in Recha. 13 Die Söhne von Kenas waren Otniël und Seraja, die Söhne von Otniël Hatat und Meonotai, (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 der Sohn von Meonotai Ofra. Der Sohn von Seraja war Joab, der Stammvater des "Tales der Bauhandwerker". Es wurde so genannt, weil alle dort Handwerker waren. 15 Die Söhne von Kaleb Ben-Jefunne waren Iru, Ela und Naam; der Sohn von Ela war Kenas. (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6) 16 Die Söhne von Jehallelel waren Sif, Sifa, Tirja und Asarel. 17 Die Söhne von Esra waren Jeter, Mered, Efer und Jalon. Jeter zeugte Mirjam, Schammai und Jischbach, den Stammvater von Eschtemoa. 18 Seine jüdische Frau gebar ihm Jered, den Stammvater von Gedor, Heber, den Stammvater von Socho, und Jekutiël, den Stammvater von Sanoach. Die anderen Söhne waren von Bitja, einer Tochter des Pharao. 19 Hodija heiratete eine Schwester von Naham. Deren Nachkommen waren Hagarmi, der Stammvater von Keïla, und Eschtemoa. 20 Die Söhne Schimons waren Amnon, Rinna, Ben-Hanan und Tilon. Der Sohn von Jischi war Sohet. Auch dieser hatte einen Sohn. 21 Von Schela Ben-Juda stammten ab: Er, der Stammvater von Lecha, und Lada, der Stammvater von Marescha, außerdem die Sippen, die in Aschbea wohnten. Sie waren Weber und stellten feines weißes Leinen her. (1. Chronik 2.3) 22 Zu den Nachkommen Schelas gehörten auch Jokim und die Bewohner von Koseba, außerdem Joasch und Saraf, die eine Zeitlang in Moab gelebt hatten und dann wieder nach Bethlehem zurückgekehrt waren. Die Berichte darüber sind alt. 23 Ihre Nachkommen wohnten in Netaïm und Gedera und arbeiteten dort als Töpfer in den königlichen Werkstätten. 24 Die Söhne Simeons waren Jemuël, Jamin, Jarib, Serach und Schaul. (1. Mose 46.10) 25 Schauls Sohn war Schallum. Auf ihn folgten als weitere Nachkommen in dieser Linie Mibsam, Mischma, 26 Hammuël, Sakkur und Schimi. 27 Schimi hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter; seine Brüder dagegen hatten nur wenige Kinder. Überhaupt war der Stamm Simeon nicht so zahlreich wie der Stamm Juda. 28 Die Nachkommen Simeons wohnten in Beerscheba, Molada, Hazar-Schual, (Josua 19.2) 29 Baala, Ezem, Eltolad, 30 Betuël, Horma, Ziklag, 31 Bet-Markabot, Hazar-Susim, Bet-Biri und Schaarajim. Sie bewohnten diese Städte und die dazugehörenden Dörfer bis zu der Zeit, als David König wurde. 32 Außerdem gehörten ihnen die fünf Städte Etam, Ajin, Rimmon, Tochen und Aschan 33 mit allen dazugehörenden Dörfern bis nach Baal. So steht es in den Listen ihrer Familien und Wohnorte. 34 Ihre Sippenoberhäupter waren Meschobab, Jamlech, Joscha, der Sohn von Amazja, 35 Joël, Jehu, der Sohn von Joschibja und Enkel von Seraja und Urenkel von Asiël, 36 weiter: Eljoënai, Jaakoba, Jeschohaja, Asaja, Adiël, Jesimiël, Benaja 37 und Sisa, der in aufsteigender Linie von Schifi, Allon, Jedaja, Schimri und Schemaja abstammte. 38 Diese Sippen hatten sich stark vermehrt. 39 Um neue Weideplätze für ihre Schafherden zu suchen, zogen sie deshalb in den östlichen Teil des Tales, nach Gedor zu. 40 Dort fanden sie gute, saftige Weiden. Das Land dehnte sich nach allen Seiten weit aus, es war sicher und ruhig. Die früheren Bewohner waren Nachkommen von Noahs Sohn Ham. (Richter 18.7) 41 In der Zeit, als Hiskija König von Juda war, kamen jene Sippen und überfielen die Nachkommen Hams in ihren Zeltlagern und ebenso die Mëuniter, die dort wohnten. Sie vernichteten sie völlig und ließen sich an ihrer Stelle nieder. Sie wohnen dort bis zum heutigen Tag. (2. Könige 18.1) 42 Eine andere Gruppe aus dem Stamm Simeon, etwa 500 Mann, zog in das Bergland Seïr. Ihre Anführer waren Pelatja, Nearja, Refaja und Usiël, die Söhne von Jischi. 43 Sie töteten den Rest der Amalekiter, die sich einst dorthin gerettet hatten, ließen sich dort nieder und wohnen dort bis zum heutigen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)