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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 2

1 Die Söhne Israels waren: Ruben, Simeon, Levi, Juda, Issachar, Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Josef, Benjamin, Naftali, Gad und Ascher. 3 Die Söhne Judas waren: Er, Onan und Schela. Diese drei hatte ihm die Tochter von Schua, eine Kanaaniterin, geboren. Aber Er, sein Erstgeborener, tat, was Jahwe missfiel, und Jahwe ließ ihn sterben. (1. Mose 38.1) 4 Judas Schwiegertochter Tamar gebar ihm dann noch Perez und Serach. Insgesamt hatte Juda fünf Söhne. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne von Perez waren: Hezron und Hamul. (1. Mose 46.12) 6 Die Söhne Serachs: Simri, Etan, Heman, Kalkol und Darda, insgesamt fünf. 7 Karmi hatte einen Sohn namens Achan, der Israel ins Unglück stürzte, weil er sich an Gütern vergriff, die mit einem Bann belegt waren. (Josua 7.1) 8 Etan hatte einen Sohn namens Asarja. 9 Die Söhne, die Hezron geboren wurden, waren Jerachmeël, Ram und Kaleb. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Ram zeugte Amminadab, Amminadab zeugte Nachschon, das Oberhaupt des Stammes Juda. 11 Nachschon zeugte Salmon, Salmon Boas, 12 Boas Obed, Obed Isai. 13 Isai zeugte als Erstgeborenen Eliab, danach als zweiten Abinadab, als dritten Schima, (1. Samuel 16.6-10) 14 als vierten Netanel, als fünften Raddai, 15 als sechsten Ozem, als siebten David. (1. Samuel 17.12) 16 Die sieben hatten als Schwestern Zeruja und Abigal. Zeruja hatte drei Söhne: Abischai, Joab und Asaël. (2. Samuel 2.18) 17 Abigal gebar Amasa, dessen Vater der Ismaëlit Jeter war. (2. Samuel 17.25) 18 Kaleb, der Sohn Hezrons, zeugte Söhne mit Asuba, seiner Frau, und mit Jeriot. Deren Söhne waren Jescher, Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Nach Asubas Tod verheiratete Kaleb sich mit Efrata, die gebar ihm Hur. (1. Chronik 2.50) 20 Hur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezalel. (2. Mose 31.2) 21 Später heiratete Kalebs Vater Hezron noch einmal im Alter von 60 Jahren. Seine Frau, eine Tochter Machirs, des Stammvaters von Gilead, gebar ihm Segub. 22 Segub zeugte Jaïr. Ihm gehörten 23 Ortschaften im Land Gilead, (Richter 10.3) 23 die "Zeltdörfer Jaïrs". Aber die Geschuriter und Syrer nahmen sie ihm ab, ebenso die Stadt Kenat mit den dazugehörenden Dörfern, insgesamt 60 Orte, die alle den Nachkommen Machirs gehört hatten. (1. Könige 4.13) 24 Nach dem Tod Hezrons in Kaleb-Efrata brachte dessen Frau Abija noch einen Sohn zu Welt. Er hieß Aschhur und gründete Tekoa. (1. Chronik 4.5) 25 Jerachmeël, der erstgeborene Sohn Hezrons, hatte folgende Söhne: Ram, seinen Erstgeborenen, dann Buna, Oren, Ozem von Ahija. (1. Chronik 2.9) 26 Er hatte noch eine zweite Frau namens Atara, die war die Mutter seines Sohnes Onam. 27 Die Söhne seines Erstgeborenen Ram waren Maaz, Jamin und Eker. 28 Die Söhne Onams waren Schammai und Jada. Die Söhne Schammais Nadab und Abischur. 29 Die Frau Abischurs hieß Abihajil, sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Die Söhne Nadabs waren Seled und Appajim. Seled starb, ohne Kinder zu hinterlassen. 31 Der Sohn Appajims war Jischi, der Sohn Jischis Scheschan, und der Sohn Scheschans war Achlai. 32 Jada, der Bruder von Schammai, hatte zwei Söhne: Jeter und Jonatan. Jeter starb kinderlos. 33 Die Söhne Jonatans waren Pelet und Sasa. Diese alle waren Nachkommen Jerachmeëls. 34 Scheschan hatte übrigens keine Söhne, sondern nur Töchter. 35 Eine von ihnen gab er seinem ägyptischen Sklaven Jarha zur Frau, und sie gebar ihm Attai. 36 Von ihm stammen in direkter Linie ab: Natan, Sabad, 37 Eflal, Obed, 38 Jehu, Asarja, 39 Helez, Elasa, 40 Sismai, Schallum, 41 Jekamja und Elischama. 42 Die Söhne Kalebs, des Bruders von Jerachmeël, waren Mescha, sein Erstgeborener - er war der Stammvater von Sif -, und die Söhne Mareschas, des Stammvaters von Hebron. (1. Chronik 2.18) 43 Die Söhne Hebrons waren: Korach, Tappuach, Rekem und Schema. 44 Schema zeugte Raham, den Stammvater von Jorkoam. Rekem zeugte Schammai, 45 dessen Sohn war Maon, der Stammvater von Bet-Zur. 46 Efa, eine Nebenfrau Kalebs, gebar ihm die Söhne Haran, Moza und Gases. Haran zeugte Jahdai; 47 dessen Söhne waren: Regem, Jotam, Geschan, Pelet, Efa und Schaaf. 48 Maacha, eine andere Nebenfrau Kalebs, gebar ihm Scheber und Tirhana, 49 später auch Schaaf, den Stammvater von Madmanna, und Schewa, den Stammvater von Machbena und von Gibea. Kaleb hatte auch eine Tochter Achsa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Das waren die Nachkommen Kalebs: Die Söhne Hurs, des Erstgeborenen von Kalebs Frau Efrata: Schobal, der Gründer von Kirjat-Jearim, (1. Chronik 2.19) 51 Salmon, der Stammvater von Bethlehem, und Haref, der Stammvater von Bet-Gader. 52 Schobal, der Stammvater von Kirjat-Jearim, hatte als Nachkommen die Sippe Reaja und die Hälfte der Bewohner von Manahat. 53 In Kirjat-Jearim wohnten die Sippen der Jeteriter, Putiter, Schumatiter und Mischraïter. Von ihnen stammten auch die Bewohner von Zora und Eschtaol ab. (1. Chronik 4.2) 54 Die Nachkommen Salmons waren die Bewohner von Bethlehem, von Netofa und Atrot-Bet-Joab sowie die andere Hälfte der Bewohner von Manahat, die aus Zora kamen. (1. Chronik 9.16) 55 In Jabez wohnten die Sippen der Schreiber: die Tiratiter, Schimatiter und Suchatiter. Sie gehörten alle zu den Kenitern und stammten von Hammat ab, dem Stammvater von Bet-Rechab. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)